Hallo!
Folgendes Problem:
1, Was ist, wenn ein Beamter (gehobener Dienst) einen Schwerbehindertenantrag stellt; wieviel bekommt er an Zuschüssen zu seinem Gehalt, wenn er weniger arbeitet/arbeiten muss? Gibt es dazu irgendwelche prozentuale Angaben, wieviel der Staat an Zuschüssen dazugibt?
Denn wenn man vom Schichtdienst zurücktreten will und weniger arbeiten muss aufgrund gesundheitlicher Probleme, muss doch ein Ausgleich gewährleistet sein, oder?! Schließlich ist das bei normalen Arbeitnehmern auch der Fall....
Muss der Beamte mind. 50 % schwerbehindert sein? Ich habe das im Gesetz nicht so verstanden....
2, bzgl. der Zahlung der Pension: wie setzt sich diese zusammen- wo bekomme ich solch eine Auflistun bzw. ein "Punktesystem" her?-Denn die Zahlung ab einen Mindestbetrag muss sich ja nach Dienstjahren etc. staffeln....
Ich danke euch für die Hilfe!
dragonfly
-- Editiert von dragonfly am 13.02.2005 10:13:18
Schwerbehinderung & Pension
13. Februar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 13. Februar 2005 | 10:12
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Schwerbehinderung & Pension
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#1
Antwort vom 14. Februar 2005 | 10:24
Von
Status: Unbeschreiblich (47618 Beiträge, 16830x hilfreich)
Deine Frage kann ich leider nicht beantworten.
Aber nur zu Deiner Information: Ein normaler Arbeitnehmer bekommt in so einem Fall keinen Ausgleich. Jedenfalls wüsste ich nicht, welche Art von Ausgleich Du hier meinen könntest.
Da Beamte für solche Fälle aber immer noch erhebliche Priviliegien genießen, kann ich mir vorstellen, dass für Dich andere Regelungen gelten. Das müsste sich dann aber aus dem Beamtenrecht ergeben.
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