Hallo,
ich wurde vor 2 Monaten als Schwangerschaftsvertretung im öffentlichen Dienst eingestellt. Zuerst wurde nur ein 2 monatiger Vertrag mit mir abgeschlossen welcher ende Oktober ausgelaufen ist. Mit wurde mehrfach versichert, dass der Vertrag nahtlos für 8 weitere Monate verlängert wird und es nicht zu einer Unterbrechung zwischen Erstvertrag und Vertragsverlängerung kommen wird. Wegen interner Probleme bei der Vorbereitung meiner Vertragsverlängerung ist es jetzt doch zu einer Vertragsunterbrechung gekommen und ich habe mindestens eine Woche lang keinen Arbeitsvertrag und vermutlich auch mein anrecht auf Weihnachtsgeld verloren. Arbeitslosengeld bekomme ich in dieser Zeit auch nicht, da ich mich nicht rechtzeitig gemeldet habe und eine einwöchige Sperrfrist besteht. Habe ich hier rechtlich irgendwelche Möglichkeiten oder hätte ich dies vorhersehen müssen?
Mit freundlichen Grüßen
Marie
Schwangerschaftsvertretung mit missglückter Vertragsverlängerung
6. November 2017
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Frage vom 6. November 2017 | 13:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwangerschaftsvertretung mit missglückter Vertragsverlängerung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. November 2017 | 13:55
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Zitathätte ich dies vorhersehen müssen? :
Ja, denn:
Zitatim öffentlichen Dienst eingestellt :
Ohne Spaß, das ist nicht ungewöhnlich. Personalabteilung wartet auf Vorlage aus dem jeweiligen Bereich, dann kann sich der Personalrat noch 2 Wochen Zeit nehmen und schon ist der Termin nicht mehr zu halten. Das Meldeversäumnis hat man sich selbst zuzurechnen.
Die Jahressonderzahlung sollte man dennoch bekommen. Hierfür ist meist Voraussetzung, am 01.12. beschäftigt zu sein und 2 Wochen führen eigentlich noch nicht zu einer Kürzung. Hier aber mal in den Tarifvertrag schauen.
#2
Antwort vom 7. November 2017 | 20:23
Von
Status: Schüler (181 Beiträge, 72x hilfreich)
Hi,
Warst du denn in der Zeit ohne Vertrag auch nicht dort, bzw. Bist du nach Hause geschickt worden?
Weil, wenn du ohne Vertrag beschäftigt wirst, dann gelten die gesetzlichen Grundlagen. Damit wärst du nun unbefristet.
Und jetzt?
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