Hallo,
wichtige Frage,
bin ich dazu verpflichtet meine Vorsorgetermiene so zu legen wie es mein Arbeitgeber möchte?
Im MuSchu steht dazu leier nur das:
§ 16 Freistellung für Untersuchungen
Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.
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Schwangerschafts Vorsorgetermine - Frage dazu
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
.. ein klares JEIIN dazu. natürlich musst du betriebliche rücksichten nehmen - andererseits muss der AG dich frei stellen, wenn bestimmte untersuchungen nicht passend gelegt werden können. das bestimmt letztlich der arzt.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
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@Boogus:
"Die Freistellung für eine Untersuchung geht aber nicht mit Lohnfortgewährung einher...."
Doch, geht sie!
Soweit kein Tarifvertrag diese gesetzliche Regelung einschränkt.
Da muß nichts nachgearbeitet werden.
§ 616
Vorübergehende Verhinderung
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
Und: es gibt auch keine gesetzliche Regelung, dass man eine Bescheinigung des Arztes vorlegen muß, um eine Freistellung für den Arztbesuch verlangen zu dürfen.
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