Schwangerschaft von zukünftiger Kollegin als Dritter dem Arbeitgeber der Partnerin mitteilen

8. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb480034-65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Schwangerschaft von zukünftiger Kollegin als Dritter dem Arbeitgeber der Partnerin mitteilen

Guten Tag,

ich befinde mich in einer schwierigen Situation und würde gerne meine Optionen abwägen. Dazu folgendes Szenario:
Meine Partnerin arbeitet in einem jungen Unternehmen mit unter zehn Angestellten. Vor kurzem hat Sie eine Ihrer Freundinnen darin unterstützt, sich für eine neue Stelle im Unternehmen zu bewerben. Diese Freundin hat die Stelle am Ende auch bekommen und wird nächstes Jahr anfangen. Nun hat die Freundin vor kurzer Zeit herausgefunden, dass sie schwanger ist. Meine Partnerin hat natürlich auch davon erfahren. Dies bringt Sie in ein Dilemma: einerseits fühlt Sie sich gegenüber ihrer Freundin verpflichtet, Stillschweigen zu bewahren bis diese es Ihrem neuen Arbeitgeber erzählen möchte. Andererseits aber sorgt sie sich um den Vertrauensverlust, der zwischen ihr und ihrem Arbeitgeber eintreten könnte. Sie arbeitet schon einige Jahre in besagtem Unternehmen und war am Aufbau dessen, was heute besteht nicht unbeteiligt. Zudem ist sie auch an den Planungen der neuen Stelle ihrer Freundin beteiligt und hat zuletzt ein fast freundschaftliches Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber.
Aufbauend auf dem Szenario, dass besagte Freundin ihre Schwangerschaft so lange wie möglich verheimlichen möchte habe ich mir überlegt, ob ich dem Arbeitgeber meiner Partnerin (mit dem auch ich bereits mehrmals persönlichen Kontakt hatte) diese Information mitteilen soll. Dies allerdings soll nur der letzten Ausweg sein, da ich noch auf Einsicht der Freundin hoffe und mir außerdem bewusst bin, welch massiven Eingriff dies in die Belange meiner Partnerin bedeuten würde.
Sie selbst ist extrem unglücklich mit der Situation und kann sich zu keiner Lösung entschließen.

Dazu stellen sich mir folgende Fragen:
- Können, wenn ich dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteile meiner Freundin arbeitsrechtliche Konsequenzen erwachsen?
- Ist sie oder sind vielleicht sogar wir beide zur Verschwiegenheit verpflichtet, wenn die Schwangere deutlich gemacht hat, dass sie es dem Arbeitgeber vorerst nicht mitteilen möchte?
- Muss ich für das oben beschriebene Handeln mit irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen rechnen?

Sollte mir jemand diese drei Fragen beantworten können, wäre ich Ihm sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Deine Partnerin und dich geht es genau nullkommanix an wann die schwangere Kollegin dies dem AG mitteilen möchte!
Ihr solltet deren Willen respektieren es noch geheim zu halten.

Zitat (von fb480034-65):
Dies bringt Sie in ein Dilemma: einerseits fühlt Sie sich gegenüber ihrer Freundin verpflichtet, Stillschweigen zu bewahren bis diese es Ihrem neuen Arbeitgeber erzählen möchte. Andererseits aber sorgt sie sich um den Vertrauensverlust, der zwischen ihr und ihrem Arbeitgeber eintreten könnte.
Warum sollte es hier einen Vertrauensverlust geben??? Eine Schwangerschaft ist das Normalste was es auf dieser Welt gibt. Ohne Schwangerschaft würdest weder du noch deine Partnerin existieren.

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#2
 Von 
fb480034-65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Mir liegt nichts ferner als die Schwangerschaft als etwas abnormales darzustellen.
Der Vertrauensverlust könnte zustandekommen, da die Dame alls Ersatz für zwei Kollegen eingestellt wird, die ebenfalls in den Mutter- bzw. Vaterschaftsurlaub gehen und meine Partnerin an der Überarbeitung der Aufgabenverteilung beteiligt ist.

Mit freundlichen Grüßen

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Verzwickte Situation, man will schließlich beiden gegenüber loyal sein.

Mir wäre dabei aber das Hemd näher als der Rock, vor allem, wenn damit zu rechnen ist, dass die eigene Freundin durch den späteren Ausfall mit Mehrarbeit belastet wird.

Ich würde daher die Information bei passender Gelegenheit völlig unverbindlich anbringen, so im Sinne von "Habt ihr schon gehört, wir bekommen bald einen weiteren Erdenbürger".

Das Verhalten der neuen Mitarbeiterin ist zwar echtlich nicht zu beanstanden, da sie aber weiss, dass sie eine Stelle als Vertretung übernimmt, sehe ich ihr Schweigen als bedenklich an. Sie sieht nur ihre eigene Position, aber nicht die der Kollegen und die des Arbeitgebers.

Für mich - das kann man durchaus anders sehen - ist ein Vertragsverhältnis immer Geben und Nehmen, also beidseitig.

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
- Können, wenn ich dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteile meiner Freundin arbeitsrechtliche Konsequenzen erwachsen?


Deine Partnerin hat Angst wegen des entstehenden Vertrauensschadens. Bislang kann sie aber gegenüber ihrem AG immer noch behaupten, sie hätte davon nichts gewusst. Wenn Du jetzt den AG über die Schwangerschaft der Freundin informierst, dann wird der Vertrauensschaden für Deine Partnerin immens sein, denn dann weiß der AG, dass Deine Partnerin ihn bewusst über das Vorhandensein der Schwangerschaft getäuscht hat.

Dass Dein Partnerin sich in einer schwierigen Situation befindet, kann ich verstehen. Du solltest Ihr in der Lage beistehen und ihr nicht dadurch in den Rücken fallen, dass Du den AG über die Schwangerschaft informierst.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von fb480034-65):
Der Vertrauensverlust könnte zustandekommen, da die Dame alls Ersatz für zwei Kollegen eingestellt wird, die ebenfalls in den Mutter- bzw. Vaterschaftsurlaub gehen und meine Partnerin an der Überarbeitung der Aufgabenverteilung beteiligt ist.
Das hättest du ruhig schon von Anfang an schreiben können. Ja, verzwickte Situation. War die Freundin denn schon schwanger als sie eingestellt wurde? Ich würde deiner Partnerin raten dies dem AG mitzuteilen.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Hat denn deine Freundin ihre Freundin denn schon mal gefragt, warum sie den AG noch nicht informieren will?

Vielleicht ist es eine Risikoschwangerschaft und es noch nicht klar, ob das Baby die ersten 3 Monate übersteht o.ä.

Deine Freundin muss eben abwägen. Ich denke sobald sie hinter dem Rücken ihrer Freundin den gemeisamen AG informiert dürfte die Freunschaft beendet sein.

Schreitest du ein dürfte das Ergebnis ähnlich sein, evtl. bekommst du dann auch noch Ärger mit deiner Freundin.

Für den AG ist es derzeit egal, ob er es jetzt sofort weiss oder erst in 3 Monaten. Ab Schwangeschaft ist sie ja so oder so erstmal nicht unbedingt kündbar. Und evtl. ist ja einer der beiden anderen bereits aus der Elternzeit zurück, wenn sie in den Mutterschutz geht.

Auf jeden Fall wäre es ein übergriffiges Verhalten (und ich glaube ich würde in so einem Fall als Chef nicht unebdingt begesitert sein, wenn mir ein AG etwas mitteilt, so nach dem Motto "Herr Lehrer, ich weiss was" und aus Angst irgendwie selber blöd dazustehen)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die erste Frage ist doch, ob überhaupt schon ein Arbeitsvertrag unterschrieben ist.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb480034-65):
Aufbauend auf dem Szenario, dass besagte Freundin ihre Schwangerschaft so lange wie möglich verheimlichen möchte

Dann hätte sie es erst gar nicht erzählen sollen.



Zitat (von fb480034-65):
habe ich mir überlegt, ob ich dem Arbeitgeber meiner Partnerin (mit dem auch ich bereits mehrmals persönlichen Kontakt hatte) diese Information mitteilen soll.

Sehr schlechte Idee.



Die Mitteilung war offenbar privater Natur.
Ich sehe keinen Grund und keine Pflicht private Kenntnisse dem Arbeitgeber mitzuteilen.

Kann aber sein, das Der Arbeitgeber das nicht so sieht und deshalb sauer ist.
Oder die Freundin ist sauer, weil man geplaudert hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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