Ich hatte letzte Woche eine erste Unterrichtseinheit Arbeitsrecht. Eine Sache mit dem Kündigungsschutz habe ich noch nicht 100%ig verstanden.
- Eine Frau darf bei einem Vorstellungsgespräch nicht nach einer bestehenden Schwangerschaft gefragt werden, außer sie kann den Beruf, um den sie sich bewirbt, dadurch nicht ausüben (z.B. Taxifahrerin)
- Wird sie doch gefragt, darf sie lügen
- Eine Schwangere darf nur mit Erlaubnis der zuständigen Stelle (Gewerbeamt?) entlassen werden.
So weit, so gut.
Mein Problem ist folgendes:
Wenn ein AG jetzt eine schwangere einstellt und diese ihm das nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages eröffnet, darf er sie dann Probezeitbedingt entlassen?
Oder müsste er das auch über das Gewerbeamt machen und quasi Gründe vorschieben, nach denen die Frau nicht geeignet ist?
Schwangerschaft & Arbeitsvertrag
22. Januar 2005
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Frage vom 22. Januar 2005 | 00:01
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Schwangerschaft & Arbeitsvertrag
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#1
Antwort vom 22. Januar 2005 | 17:36
Von
Status: Schüler (243 Beiträge, 60x hilfreich)
Weder noch - er kann nicht entlassen. Notfalls muss der Arbeitgeber eine Stelle in der Firma finden, für die die Schwangere geeignet ist.
LG
TomH
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