Schwangere im Beschäftigungsverbot

15. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)
Schwangere im Beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben,
Mein Schwager ist mit einem mobilen Pflegedienst selbst ständig u hat dezeit folgendes ,,Problem":

Vor 2 Wochen hat er von einer jungen Frau eine Bewerbung erhakten als Pflegehilfskraft. Vorstellunsgespräch und pro bearbeiten liefen hervorragend so das am 12.01.2017 der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde beginn der Tätigkeit am 16.1.17. Soweit so gut.

Am Freitag den 13.1 erhielt er ein Anruf der Jungen Frau das sie in der 16.Woche schwanger ist u ihr Gyn sie ins komplette Beschäftigungsverbot geschrieben hat.

Davon mal abgesehen das es menschlich wohl unterste Schublade ist stellt sich uns die Frage ob er nun trotzdem zahlen muss da zwar der Vertrag unterschieben ist aber die Tätigkeit noch nicht aufgenommen wurde.

Wenn ja, wie berechnet sich da ihr Lohn? 13 Wochen Durchschnitt ist hier ja nicht möglich.

Über Hilfe wären wir sehr dankbar.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich weiss schon, warum ich in meiner Zeit als Personaler wenn es irgend vermeidbar war, keine Frauen im gebärfähigen Alter eingestellt habe.

Der Schwager sollte sich unverzüglich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Im Prinzip muss er zwar einen Teil des Lohnes zahlen, bekommt diesen aber von der Krankenkasse zurück. So dass das eigentlich eine Null-Nummer sein müsste. Ob das auch für die AG-Anteile gilt, keine Ahnung, müsste aber nach meinem Rechtsempfinden.

Und was ich mit der glücklichen jungen Mutter anstellen würde, wenn sie denn irgendwann zurück kommt, das schreibe ich hier lieber nicht.

wirdwerden

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#2
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo,
Vielen Dank erst mal für die Antwort.
Das Problem mit Frauen im Gebärfähigem alter nicht einstellen ist soweit richtig aber in der Pflege eher schwierig. Die Älteren Leute haben meistens mit dem Rücken oder andere gesundheitliche leiden so zumindest die Erfahrung. Auch ist es ,,normalen" jungen Damen gegenüber unfair ihnen keine Chance zu geben nur weil es Damen gibt die sich nicht zu benehmen wissen. Leider machen es die Gesetze in Deutschland solchen Leuten noch einfach aber gut das ist eine andere Sache.

Ob Sie den Arsch in der Hose hat nach der Elternzeit wiederzukommen bezweifle ich aber da gibt's Mittel u Wege es zu verhindern.

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich weiss schon, warum ich in meiner Zeit als Personaler wenn es irgend vermeidbar war, keine Frauen im gebärfähigen Alter eingestellt habe.



wirdwerden


Das nennt man Diskriminierung. Gut dass du dich hast nicht erwischen lassen. Ansonsten sollten die Strafen deutlich höher ausfallen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Stoffi, ich hab einfach zu viel in der Richtung erlebt. Muss ja kein Olidie sein, den man einstellt, aber man kann schon abschätzen, ob die Familenplanung abgeschlossen ist. Und es kommen bei kleinen Kindern ja auch noch die vielen Ausfalltage für Kinderkrankheiten dazu ...

wirdwerden

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#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von stoffi100):


Davon mal abgesehen das es menschlich wohl unterste Schublade ist stellt sich uns die Frage ob er nun trotzdem zahlen muss da zwar der Vertrag unterschieben ist aber die Tätigkeit noch nicht aufgenommen wurde.

Wenn ja, wie berechnet sich da ihr Lohn? 13 Wochen Durchschnitt ist hier ja nicht möglich.

Über Hilfe wären wir sehr dankbar.


Bitte um Erklärung warum dies unterste Schublade sein soll. Über eine konkrete Information werden sich wohl alle hier sehr freuen.

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#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von stoffi100):
Hallo,
Vielen Dank erst mal für die Antwort.
Das Problem mit Frauen im Gebärfähigem alter nicht einstellen ist soweit richtig aber in der Pflege eher schwierig. Die Älteren Leute haben meistens mit dem Rücken oder andere gesundheitliche leiden so zumindest die Erfahrung. Auch ist es ,,normalen" jungen Damen gegenüber unfair ihnen keine Chance zu geben nur weil es Damen gibt die sich nicht zu benehmen wissen. Leider machen es die Gesetze in Deutschland solchen Leuten noch einfach aber gut das ist eine andere Sache.

Ob Sie den Arsch in der Hose hat nach der Elternzeit wiederzukommen bezweifle ich aber da gibt's Mittel u Wege es zu verhindern.


Hast du den Knall nicht gehört? Es ist gut und richtig, dass es Mutterschutzgesetze gibt! Ich bin echt baff, über soviel Unterständnis und Egoismus.

Man kann nicht Wasser predigen und Wein saufen. Selbst Kinder wollen, welche auch kriegen aber den AN dies vorenthalten, weil dies der eigenen Firma nicht passt. :bang:

DESWEGEN wurden die Mutterschutzgesetze erst erlassen, weil AG eben sich so verhalten haben.

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#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Stoffi, ich hab einfach zu viel in der Richtung erlebt. Muss ja kein Olidie sein, den man einstellt, aber man kann schon abschätzen, ob die Familenplanung abgeschlossen ist. Und es kommen bei kleinen Kindern ja auch noch die vielen Ausfalltage für Kinderkrankheiten dazu ...

wirdwerden


Ich hoffe, dass in deiner jetzigen Anstellung als Personaller du aufgrund deiner Einstellung auf die Nase fliegst.

Und das kann schneller passieren als man denkt.

Btw.: bei den Statistiken erkenne man schnell, wer eingestellt wurde...Stellt man das als System fest, dann wirds auch interessant.

-- Editiert von asd1971 am 15.01.2017 20:52

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von stoffi100):
Hallo,
Vielen Dank erst mal für die Antwort.
Das Problem mit Frauen im Gebärfähigem alter nicht einstellen ist soweit richtig aber in der Pflege eher schwierig. Die Älteren Leute haben meistens mit dem Rücken oder andere gesundheitliche leiden so zumindest die Erfahrung. Auch ist es ,,normalen" jungen Damen gegenüber unfair ihnen keine Chance zu geben nur weil es Damen gibt die sich nicht zu benehmen wissen. Leider machen es die Gesetze in Deutschland solchen Leuten noch einfach aber gut das ist eine andere Sache.

Ob Sie den Arsch in der Hose hat nach der Elternzeit wiederzukommen bezweifle ich aber da gibt's Mittel u Wege es zu verhindern.


Mach es. Sofern das illegal ist, sollte auch klar sein, dass es genug Mittel gibt, gegen Euch vorzugehen.

Schade, dass du die Firma nicht nennst. Ich würde keinen Vertrag unterzeichen gegen ein solch asoziales Verhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)

Warum es unterste Schublade ist? Ganz einfach weil der Arbeitgeber nicht dafür verantwortlich ist zu zahlen. Entweder kann ich mir ein Kind leisten oder eben nicht. Wenn ich wissentlich einen AG über den Tisch ziehe hat es für mich was mit Betrug zu tun. Entweder kann ich arbeiten u bewerbe mich oder ich kann ed nicht dann muss ich mit weniger Geld u auch weniger ELterngeld leben.
Wenn ich in einem Arbeitsverhältnis bin u schwanger werde sieht das anders aus aber einfach nur einen Job annehmen das das Geld mehr wird ist unterste Schublade.

U natürlich gibt es Mittel u wege die AN nach der Elternzeit los zuwerden da ist eine kündigung nämlich rechtens.

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von stoffi100):
Wenn ich in einem Arbeitsverhältnis bin u schwanger werde sieht das anders aus aber einfach nur einen Job annehmen das das Geld mehr wird ist unterste Schublade.

Stimmt.
Jedoch gibt es auch Mittel eine Schwangere los zu werden:
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-schwangerschaft/01/

Vielleicht mit einem RA dazu Rücksprache halten. Offen sollte man die Möglichkeit nicht aussprechen, das mögen ein paar User hier nicht.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von stoffi100):
Warum es unterste Schublade ist? Ganz einfach weil der Arbeitgeber nicht dafür verantwortlich ist zu zahlen. Entweder kann ich mir ein Kind leisten oder eben nicht. Wenn ich wissentlich einen AG über den Tisch ziehe hat es für mich was mit Betrug zu tun. Entweder kann ich arbeiten u bewerbe mich oder ich kann ed nicht dann muss ich mit weniger Geld u auch weniger ELterngeld leben.
Wenn ich in einem Arbeitsverhältnis bin u schwanger werde sieht das anders aus aber einfach nur einen Job annehmen das das Geld mehr wird ist unterste Schublade.

U natürlich gibt es Mittel u wege die AN nach der Elternzeit los zuwerden da ist eine kündigung nämlich rechtens.


Das was du schreibst ist unterste Schublade. Denn: du diskriminierst alle Schwangeren direkt. Deswegen gibt es zu recht die Möglichkeit nichts von der Schwangerschaft mitzuteilen, weil offensichtlich Leute wie du sich asozial verhalten.

Das hat nichts mit übers Tisch ziehen zu lassen, sondern mit dem Gesetz. Und der Fairness gegenüber Frauen.

Euer Verhalten ist unterste Schublade.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von stoffi100):
Wenn ich in einem Arbeitsverhältnis bin u schwanger werde sieht das anders aus aber einfach nur einen Job annehmen das das Geld mehr wird ist unterste Schublade.

Stimmt.
Jedoch gibt es auch Mittel eine Schwangere los zu werden:
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-schwangerschaft/01/

Vielleicht mit einem RA dazu Rücksprache halten. Offen sollte man die Möglichkeit nicht aussprechen, das mögen ein paar User hier nicht.


Liegt wohl eher daran, dass 90 % der verfügbaren Mittel illegal sind.

Kein Wunder, wenn du so antwortest. Bei den anderen Threads hast ja auch was gegen Mieter, die ihre Rechte kennen.

Fakt ist, dass es keine Möglichkeit gibt eine Schwangere zu kündigen, sofern sie arbeitsrechtlich sich nichts hat ankreiden lassen.

Offensichtlich müssen die Strafen für falsche Aussagen nochmals erhöht werden.

Ich frage mich grad wie der TS und du Kinder aufgezogen habt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)

Wie ich meine Kinder aufzogen habe? Ganz normal. War bis zum Mutterschutz arbeiten u bin nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gegangen. Ich habe mir kein Beschäftigungsverbot geben lassen, wenn man arbeiten will klappt das auch. Ich spreche hier auch nicht von Frauen die in einer jahrelangen Anstellung sind u sich damit auch kinder leisten können. Es gibt auch Fälle wo es nicht geplant ist keine Frage aber dann bleibe ich entweder arbeitslos oder Suche mir einen Job den ich als schwangere machen kann. Es geht nicht darum das die Dame es verschwiegen hat sondern darum das sie sich bewusst eine Stelle ausgesucht hat wo sie von Anfang an wusste das es ein Beschäftigungsverbot nach sich zieht.

Mir ist auch egal was andere von meiner Einstellung denken. Mein Schwager wird zahlen u sie zum nächstmöglichen Zeitraum kündigen u damit ist gut.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von stoffi100):
Wie ich meine Kinder aufzogen habe? Ganz normal. War bis zum Mutterschutz arbeiten u bin nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gegangen. Ich habe mir kein Beschäftigungsverbot geben lassen, wenn man arbeiten will klappt das auch. Ich spreche hier auch nicht von Frauen die in einer jahrelangen Anstellung sind u sich damit auch kinder leisten können. Es gibt auch Fälle wo es nicht geplant ist keine Frage aber dann bleibe ich entweder arbeitslos oder Suche mir einen Job den ich als schwangere machen kann. Es geht nicht darum das die Dame es verschwiegen hat sondern darum das sie sich bewusst eine Stelle ausgesucht hat wo sie von Anfang an wusste das es ein Beschäftigungsverbot nach sich zieht.

Mir ist auch egal was andere von meiner Einstellung denken. Mein Schwager wird zahlen u sie zum nächstmöglichen Zeitraum kündigen u damit ist gut.


Deswegen hat eben das Bundesarbeitsgericht 1992 entschieden, dass Frauen lügen dürfen, weil AG wie du diese diskrimieren.

Jede Schwangerschaft ist anders. Dass - wie so oft leider üblich - nur aus deiner Ego-Perspektive schaust ist leider kein Novum. Ein Arzt stellt in der Regel nicht einfach so ein Beschäftigungsverbot. Das liegt wohl daran, dass evt. was mit der Schwangerschaft nicht rund läuft.

Es gibt genug Frauen, die während der Probezeit schwanger werden. Was ist mit denen? Du gehst nur davon aus, dass Frauen entweder gar nicht oder nach 10 Jahren schwanger werden sollen, nachdem die gearbeitet haben. Das ist aber - glücklicherweise- nicht geltendes Recht. Wenn dir das nicht passt, fahre nach Amerika. Da ist hire and fire üblich.

Btw: Auch du hattest ein Jahr Elternzeit. Dann kannst es der Dame ruhig auch erlauben.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)

Lesen ist nicht so deine Stärke oder?

Wo hab ich den behauptet das die Dame kein Jahr Elternzeit machen kann? Von mir aus kann sie 2 oder 3 Jahre machen das ist mir doch egal.

Diskussion beendet Thema geschlossen.

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