Hallo,
ich bin bei einer Zeitarbeitsagentur (ZA) angestellt, und befinde mich in einem unbefristeten Leihverhaeltnis bei einem Kunden (KD). Jetzt bin ich schwanger. Wem muss ich dies in welcher reihenfolge mitteilen? Erst der ZA, dann dem Kunden? Oder ist das egal? Und gibt es eine Formpflicht der Mitteilung (schriftlich z.B.) oder reicht auch muendlich uebers Telefon? Oder sollte man zur sicherheit (Beweisbarkeit) ein Einschreiben waehlen?
Schwanger - wie dem AG mitteilen?
13. Oktober 2007
Thema abonnieren
Frage vom 13. Oktober 2007 | 18:55
Von
Status: Lehrling (1285 Beiträge, 216x hilfreich)
Schwanger - wie dem AG mitteilen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Oktober 2007 | 19:33
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo, eine Form ist im Grunde nicht vorgesehen. http://bundesrecht.juris.de/muschg/__5.html
Spricht was dagegen, es gleichzeitig Arbeitgeber und Entleiher mitzuteilen? Ist die Tätigkeit irgendwie gesundheitsgefährdend?
MfG
Und jetzt?
Schon
268.082
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
13 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten