Schwanger - wie dem AG mitteilen?

13. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)
Schwanger - wie dem AG mitteilen?

Hallo,

ich bin bei einer Zeitarbeitsagentur (ZA) angestellt, und befinde mich in einem unbefristeten Leihverhaeltnis bei einem Kunden (KD). Jetzt bin ich schwanger. Wem muss ich dies in welcher reihenfolge mitteilen? Erst der ZA, dann dem Kunden? Oder ist das egal? Und gibt es eine Formpflicht der Mitteilung (schriftlich z.B.) oder reicht auch muendlich uebers Telefon? Oder sollte man zur sicherheit (Beweisbarkeit) ein Einschreiben waehlen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, eine Form ist im Grunde nicht vorgesehen. http://bundesrecht.juris.de/muschg/__5.html

Spricht was dagegen, es gleichzeitig Arbeitgeber und Entleiher mitzuteilen? Ist die Tätigkeit irgendwie gesundheitsgefährdend?

MfG

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