Schwanger während Abordnung ins Ausland

9. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
missmusic85
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Schwanger während Abordnung ins Ausland

Hallo zusammen,

vorerst Infos zu meiner Situation:

Derzeit bin ich - bzgl eines Auslandsverwendung - abgeordnet von Bundesbehörde A zu Bundesbehörde B. Ende der Abordnung Mai 2016 (Beantragung der Verlängerung um ein weiteres Jahr mgl.).

Nun bin ich in der 7 SSW und frage mich, wie damit verfahren wird. Kann man die Abordnung wegen der mir zustehenden 14 Wochen Mutterschutz vorzeitig beenden? Ich plane bewusst keine Elternzeit zu nehmen, es geht nur um die 6 Wochen vor Geburt und die 8 Wochen nachher.

Wäre für Eure Meinungen ggf unter Benennung von Rechtsgrundlagen dankbar.

Gruß
miss

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Mutterschutz ist zwingend und wird nicht daran scheitern, dass du dich im Ausland aufhältst. Ob deine Abordnung unterbrochen wird oder beendet - ??
Dürfte auch von deinem Interesse abhängen und wie du es kommunizierst.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Du kannst grundsätzlich bis zur Geburt arbeiten, musst aber nicht. Die zwei Monate nach der Geburt musst Du zwingend nehmen. Ob man die Abordnung widerrufen kann, seitens des Arbeitgebers, das muss sich aus Deinem Vertrag oder auch dem Tarifvertrag ergeben.

Wichtig wäre m.E. , dass Du Deine Absichten mit dem Arbeitgeber möglichst schnell erörterst. Denn es ist natürlich ein Unterschied, ob man schwanger in Frankreich oder den USA arbeitet, oder aber in Kabul.

wirdwerden

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