Schwanger vor Arbeitgeberwechsel; alter AV befristet - Entscheidungsfragen...

12. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb452881-22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwanger vor Arbeitgeberwechsel; alter AV befristet - Entscheidungsfragen...

Hallo liebe Leser,

um die Story nicht zu lang zu machen, schreibe ich stichpunktartig. Meine Fragen folgen weiter unten ;-)

- Aktueller Arbeitsvertrag ist (nun zum 3. Mal jeweils für ein Jahr) bis Ende Juli befristet; AG müsste ab August entfristen.
- Habe Zusage für einen neuen Job ab Juni (zunächst ein Jahr befristet, 6 Monate Probezeit); kündigen müsste ich demnach meinen alten AV zu Ende April.
- Bin aktuell Angang 10. Woche schwanger (Geburtstermin 14.10.); darüber hat noch keiner Kenntnis.
- Im April wäre ich im vierten Monat...; im Juni schon im 6. Monat; Mutterschutz würde ab Anfang September beginnen.

Meine Überlegungen und Fragen:
- Ungern würde ich am 01.06. einfach den neuen Job beginnen (mit sichtbarem Bauch), ohne vorher ein offenes Gespräch dazu gesucht zu haben. Ich gehe davon aus, dass der neue AG ab Kenntnis der Schwangerschaft den Arbeitsvertrag (wurde schon unterschrieben von beiden Seiten) zurück ziehen wird. (Bis zum Mutterschutz wären es ab Juni auch nur noch 3 Monate.)
--> Darf er den Vertrag überhaupt zurück ziehen?
Ich befürchte auch keinen guten Einstieg und Standing in dem kleinen Team zu haben, wenn ich nicht mit offenen Karten spiele...

- Würde ich beim alten AG bleiben, würde er den Vertrag mit Kenntnis der Schwangerschaft ganz sicher auslaufen lassen, so dass ich ab August im ALG-I Bezug wäre. Wie verhält es sich dann mit Elterngeld?

- Welches Verhalten ist empfehlenswert? Mit was muss ich alles rechnen? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der einen oder anderen Richtung?

Ich danke für alle Hinweise, Gedankenanregungen und Hilfe :-)

Eine guten Wochenstart!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

/// --> Darf er den Vertrag überhaupt zurück ziehen?

Nein, das wäre Diskriminierung wegen des Geschlechts, ein Verstoß gg. das AGG. Und wieso müsstest du deinen jetzigen AV zu Ende April kündigen - doch wohl eher zu Ende Mai, oder?

Die Alternative, beim jetzigen AG zu bleiben, stellt sich m.E. gar nicht, weil du ja einen neuen AV unterschrieben hast. Allenfalls dann, wenn du a) die Befristung deines jetzigen AV anfechten könntest und b)mit dem neuen AG einen Aufhebungsvertrag vereinbaren würdest.
Die Befristung deines jetzigen AV könnte evtl. angegriffen werden, wenn du tatsächlich schon im dritten Jahr dort befristet ohne Sachgrund arbeiten solltest oder es sich um ein Start-Up-Unternehmen handelt (dann wären 4 Jahre möglich). Der Gedanke ist hinfällig, wenn die Befristungen mit Sachgrund laufen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb452881-22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Blaubär,

erstmal Danke für die schnelle Antwort :-)

Da ist mir ein Denkfehler eingeschlichen: Bis Ende April muss die Kündigung (für Ende Mai) beim aktuellen AG eingegangen sein.

Die Befristung meines jetzigen AV ist rechtens: es wurde zum 3. Jahr ein Sachgrund "eingeführt"; zuvor ohne. Ein Start-Up sind wir nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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