Schwanger - vielleicht neuer AG - was muß er zahlen?

19. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Winnie the Pooh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwanger - vielleicht neuer AG - was muß er zahlen?

Hallo,
habe mehrere Probleme.
Ich bin in der Elternzeit und habe eine 20 monatige alte Tochter. Und bin jetzt gerade wieder schwanger. Und ich glaube/habe große Befürchtung dass mein jetziger AG vielleicht Pleite geht. Bin ich dann weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert? (Mein Mann ist leider Privat versichert und wenn wir alle damit rein müssen - Puuh können wir gar nicht zahlen.)
Aber jetzt habe ich ein neues Job-Angebot bekommen für nächstes Jahr. Stundenweise. Würde dann ca. 500,00 Brutto bekommen. Was muß der Arbeitgerbeiter für mich zahlen, wenn ich dann in Mutterschutz gehe? Muß er überhaupt zalen? Diese Firma ist sehr klein, nur der AG und ich? (Wenn der AG dann was zahlen muß, kann die Firma das ja gar nicht tragen). Und somit wird er mich bestimmt nicht einstellen. Was ich ja dann auch wohl verstehe.

Hoffe ich habe mich richtig gefasst. Weiß nicht wie ich es hätte anders schildern soll.

Weiß jemand Rat?

-----------------
"LG
Winnie the Pooh"

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tresenhase
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo Winnie!

Hast du den neuen AG über deine Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt?





0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eciffo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, meine meinung ist, dass sie sich überlegen sollten was sie möchten, arbeiten sprich einen neuen ag finden der dumm genug ist nicht zu erkennen dass sie schwanger sind und sie einstellt, oder kinder erziehen. es kann doch nicht sein, dass ein weiterer existenzgründer pleite geht, weil sie einen "zahler" für ihre erziehungszeit suchen. Woran wird denn der jetzige ag pleite gehen?.....
eciffo

-- Editiert von eciffo am 19.11.2006 12:23:40

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Winnie the Pooh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich möchte niemanden in den Ruin treiben! Deshalbe möchte ich mich ja vorher informieren. Und ich habe es bis jetzt den AG nicht mitgeteilt, da ich es gerade erst selber festgestellt habe und möchte erst zum Arzt.
Und ich würde es dem AG ja sofort mitteilen, dann kann er selbst entscheiden, ob er mich noch einstellen möchte. Müßte er denn was zahlen bei so einer kleinen Firma und bei so einem geringen Gehalt? Oder zahlt es die Kasse? Wie ist es denn sonst bei einem 400,00 Job? Ich möchte ja nicht, dass er was zahlen muß. Für mich ist das wohl logisch, dass so ein kleines Unternehmen das nicht tragen kann. Und ich möchte niemanden in den Ruin führen.
Und den letzten AG, habe ich bestimmt nicht in den Ruin geführt, (außer dem steht das ja auch noch gar nicht fest). Der hatte 10 Angestellte und mußte die nach und nach entlassen, weil die Bank nicht mehr mitspielte und weil leider die Umsätze zurück gegangen sind! Und das lag bestimmt nicht an mir!
Und stehe ihm heute noch so gut wie es geht zur Seite.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Wenn du Anspruch auf Krankengeld von der KK hättest -> http://bundesrecht.juris.de/muschg/__14.html

Bei nem 400-Euro-Job hättest du keinen Anspruch auf Krankengeld.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Bei 400,- €-Job ist der Arbeitgeber durch die Bundesknappschaft abgesichert für den Fall, das die Mitarbeiterin schwanger wird und die zahlen dann das Mutterschaftsgeld. Das Erziehungsgeld zahlt ja sowieso nicht der Arbeitgeber.
Ab 1.1.7 gibt es ja sowieso das neue Elterngeld. Erkundige dich also, wie es sich da verhält mit dem zahlen.
Wegen Krankenversicherung: Wenn du im 400,- Job arbeitest bist du damit NICHT krankenversichert obwohl die Beiträge pauschal auch dafür gelten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Du bekommst von der Krankenkasse 13€ Mutterschaftsgeld pro Tag, also 390€ od. 403€ im Monat. Nur die Differenz zu Deinem Nettogehalt muss der AG Dir als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Das dürfte in Deinem Fall ein relativ geringer Betrag sein.

Außerdem zahlen kleine Unternehmen in eine Umlagekase ein, aus der dann derartige Kosten erstattet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Du warst angestellt bei einer Firma und wurdest schwanger. Damit warst Du automatisch und kostenlos 3 Jahre lang weiter bei der gesetzl. KV weiterversichert. Wenn jetzt ein weiteres Kind ansteht, beginnt die 3-Jahres Frist von neuem.

Du kannst ja aber auch nochmal bei Deiner KV nachfragen.

Da ich auch privat versichert bin, hatte ich mich damals mal darüber informiert.

Wenn Du Dich über einen 400-Euro-job krankenversichern möchtest, mußt Du mit dem AG ausmachen, daß er Dir 420 Euro bezahlt und Du damit in die Gleitzone fällst. Damit bleibt Dir Netto das Gleiche, der AG bezahlt auch nciht mehr und Du bist trotzdem krankversichert. ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.348 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen