Hallo!
ich bin neu hier und hätte da mal ein paar wichtige Fragen. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, da ich damit etwas überfordert bin.
Habe festgestellt, daß ich schwanger bin, ist aber durch meinen Frauenarzt noch nicht bestätigt, nur durch einen Test. Denke aber ich bin schon etwas weiter, ca. dritter Monat. Zur Zeit arbeite ich in Nachtschicht und bin befristet bis 12.Oktober angestellt. Dieser Vertrag wird aber um ein weiteres halbes Jahr verlängert. Ich denke aber, daß er es nicht wird, wenn ich dem AG sage, daß ich schwanger bin.
1. Frage: Ist es sinnvoll, dem AG die Schwangerschaft noch zu verschweigen, damit der Arbeitsvertrag nochmal verlängert wird? Habe aber gelesen, daß man weder Nachtschicht noch Fließbandarbeit während der Schwangerschaft ausführen darf.
2. Frage: Wenn ich es dem AG sage, und ich keine Verlängerung des Vertrages mehr bekomme, muß ich mich dann arbeitslos melden? Und habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, obwohl ich ja nicht wirklich vermittelbar bin.
3. Frage: Wie würde sich das Erziehungsgeld errechnen? Habe gelesen Arbeitslosengeld wird nicht mit angerechnet, gelten dann diese Monate mit
0 € Einkommen?
Jetzt schon mal vielen Dank für Antworten, bin für jeden Tipp dankbar.
LG Eve
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Schwanger und befristeter Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ob das sinnvoll ist, können Sie im Moment ganz alleine entscheiden. Der AG wird vermutlich aber nicht erfreut sein, wenn Sie ihm erst nach der Verlängerung mitteilen, dass Sie schwanger sind. Aber die Weiterbeschäftigung nach der Schwangerschaft ist ja auch nicht das Thema Ihrer Fragen.
In den ersten 4 Monaten darf auch eine Schwangere in vielen Berufen auch nachts arbeiten,
dazu
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1.
in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2.
in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3.
als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.
(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.
2. Man muß sich drei Monate vor Ablauf eines befristeten Vertrags bei der Agentur für Arbeit melden. Sie sind ja schwanger, nicht krank und somit zumindest theoretisch vermittelbar und haben Anspruch auf AlgI.
3. Die Frage gehört ins Sozialrecht, fragen Sie da doch nochmal nach.
-- Editiert am 25.08.2010 00:12
/// ... Dieser Vertrag wird aber um ein weiteres halbes Jahr verlängert.
wenn diese zusage sicher zugesagt (und das beweisbar) ist, bedeutet es diskriminierung wegen des geschlechts nach dem agg, wenn der vertrag 'plötzlich' wegen der schwangerschaft nicht verlängert würde.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
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