Hallo!!
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 6 monatiger Probezeit! Bin jetzt schwanger geworden. Habe auch schon hier gelesen, dass der AG mir nicht wegen der Schwangerschaft kündigen darf, aber welche Gründe wären denn rechtswirksam mich nach der Probezeit nicht weiterzubeschäftigen?
Übrigens die Schwangerschaft behindert mich bei meiner Arbeit in keinster Weise und ich kann diese Tätigkeit genauso gut wie vor der SS verrichten.
Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank schonmal! Gruß ANI
Schwanger in der Probezeit!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hi!
Stimmt-wegen Schwangerschaft kann er nicht kündigen, aber aus den sonstigen Gründen, weswegen es die Probezeit gibt: z.B. Arbeitsleistung, zu spätes Kommen, ......
Grüsse, M!
Mein Fehler!
§ 9
Mutterschutzgesetz. Eine KÜndigung ist in jedem Fall unzulässig.
Sorry!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo!
Ich danke erstmal für die Auskunft!
In meinem Arbeitsvertrag steht, daß die ersten sechs Monate als Probezeit gelten.
Unter dem Absatz "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" steht:
Das Arbeitsverhältnis endet, ohne das hierzu eine Kündigung bedarf, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem ich das 65. Lebensjahr vollende. Vorher-auch während der Probezeit,
ist das Arbeitsverhältnis entsprechend den Regelungen des Mantel- und Entgeldrahmentarifvertrages in seiner jeweiligen gültigen Fassung kündbar.
Das kann ich doch so verstehen, daß ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe, indem die ersten sechs Monate als Probezeit gelten?
Und es nach den sechs Monaten Probezeit nicht einer Übernahme durch den AG bedarf.
Wäre nett wenn sich hierzu nochmal jemand äußern könnte, denn Arbeitsverträge zu lesen und zu interpretieren ist garnicht so einfach.
Vielen Dank! ANI
Schwangere dürfen alles! Außer evt mit dem Hammer nach dem Chef werfen. Aufgrund von den Hormonumstellungen etc. verzeiht der Richter einer Schwangeren fast alles.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten