Schwanger - Kündigung während Probezeit

17. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
Sandra101
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwanger - Kündigung während Probezeit

Hallo,

wer kann mir bitte, bitte weiterhelfen? Seit 01.09.2002 bin ich bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt. Am 20.09.2002 habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Nachdem ich dies meinem AG erzählt habe, wollte er, dass ich selber kündige bzw. einen Aufhebungsvertrag. Ich habe aber nicht zugestimmt.

Daraufhin wurde mir ständig zu spüren gegeben, dass ich nicht mehr gewollt bin in dieser Firma, was ich auf der einen Seite auch verstehen kann, aber das hat mich alles trotzdem so belastet, dass ich seit Anfang Oktober fast durchgehend krankgeschrieben worden bin von sämtlichen Ärzten. D.h. ich habe dort noch nicht viel geleistet.

Gestern bekam ich einen Brief, wo drin stand, dass mit Ende der Probezeit am 28.02.2003 mein Beschäftigungsverhältnis auslaufen wird (ohne Begründung natürlich), obwohl ich einen befristeten Vertrag habe bis August 2004 und auch wie gesagt noch schwanger bin.

Die Firma ist eine große private Beamtenversicherung, somit würde das dem Unternehmen nicht großartig weh tun mich noch bis zu meiner Schutzfrist durchzuziehen im Gegensatz zu einem kleinen Betrieb.

Darf der AG mich nach Ablauf der Probezeit kündigen, weil ich so lange krank war bzw. schwanger bin und wie sieht es mit einem Beschäftigungsverbot aus? Bin ich überhaupt in meinem Fall abgesichert???

Brauche wirklich dringend einen kompetenten Rat bzw. Infos.

Gruß Sandra

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Mit Beginn der Schwangerschaft besteht Kündigungsschutz im Sinne des Mutterschutzgesetzes. Dein AG darf Dir nicht kündigen, auch innerhalb der Probezeit nicht, da das Mutterschutzgesetz in jedem Fall höher steht wie das Arbeitsrecht.
Wie Du genau vorgehen musst, weiß ich nicht. Auf jeden Fall musst Du wohl der Kündigung widersprechen und Deine Arbeitskraft in jedem Fall weiter anbieten! Vielleicht kann Dir hier ja jemand bzgl. der rechtlichen Schritte weiterhelfen???

Wünsche Dir alles Gute.
Fran_zi :)

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#2
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Habe mich noch mal informiert. Also einer Kündigung widersprechen kann man nicht, aber: Du musst Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Solltest zur Sicherheit Deinem Arbeitgeber noch mal schriftl. mit Einschreiben mitteilen, dass Du schwanger bist, denn: Innerhalb von 2 Wochen nach der Kündigung erlangst Du somit automatisch Kündigungsschutz. Nur, damit er nachher nicht sagt, er wusste es gar nicht. :(
Ich würde Dir dringend zur Klage raten, denn Du stehst sonst mit deutlich weniger Geld da, wo Du doch im anderen Fall bis 6 Wochen nach der Geburt Anspruch auf Lohn hast.

Drücke Dir die Daumen.

P.S. Gegen das Auslaufen des Vertrages kann man trotz Schwangerschaft (dann ja Mutterschaft) nix machen. Das bleibt so bestehen.

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#3
 Von 
Sandra101
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Franzi,

vielen Dank für die Info - ich bin mir so unsicher, denn meine Arbeitskraft werde ich wohl nicht mehr zur Verfügung stellen, da ich jedesmal wenn ich da hin muss den absoluten Horror bekomme der sich auch körperlich bei mir auswirkt.

Einen Widerspruch habe ich per Einschreiben heute verschickt incl. wann die Schwangerschaft festgestellt wurde, aber ich werde wohl doch noch mal mich mit dem Gericht in Verbindung setzten. Sicher ist sicher.

Vielen Dank noch mal und liebe Grüße

Sandra

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#4
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Auf jeden Fall musst Du Dich mit dem Gericht in Verbindung setzen und Klage gegen die Kündigung erheben.
Ein Widerspruch beim Arbeitgeber bringt nix, hat keine Relevanz. Innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung musst Du zum Arbeitsgericht. Ich wünsche Dir alles Gute.

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#5
 Von 
nene
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ihr.

ich kann euch da nich ganz zustimmen. wäre sie in einem unbefristeten verhältnis, könnte der ag sie nicht kündigen. in einem befristeten geht dsa aber. da ist die kündigung wirksam. in einem befristeten verhältnis kann man gekündigt werden wenn man ss ist zum ende der probezeit.

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#6
 Von 
Thomas1969
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

So also ich denke Deine Chancen diesen Rechtsstreit zu gewinnen sind dürftig. Und bedenke das Du in jedem Fall Deine anwaltlichen Kosten zu tragen hast, da es sich beim Arbeitsgericht um ein Sozialgericht handelt und es hier nicht auf die schuldfrage für die Kostenverteilung ankommt. Kündigungsschutz besteht natürlich auch in der Probezeit bei einer bestehenden Schwangerschaft allerdings nicht wenn es sich nach der Probezeit um ein befristetes Arbeitsverhältnis gehandelt hätte. Darüber hinaus müsstest Du Deine Schwangerschaft Deinem Arbeitgeber auch schriftlich mit einer ärztlichen Bescheinigung bestätigen! Also dnke gut darüber nach ob sich eine Klage lohnt!


Gruss


T.

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#7
 Von 
PanDragon
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

alles Quatsch, Mutterschutz ist Mutterschutz, hat nichts mit befristet oder unbefristet zu tun.

Sie müssen mit einem Zeugnis des Frauenarztes die Schwangerschaft beim Arbeitgeber anzeigen, wenn der dann kündigt, sofort zum Arbeitsgericht gehen und eine Kündigungsschutzklage einreichen, dort hilft Ihnen ein Rechtspfleger weiter, Sie haben dafür 3 Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung.

Gruß;)




-----------------
"Luther PanDragon"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Thomas1969
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon beeindruckend was hier so alles durcheinander geschrieben wird. Die Frist innerhalb der ich meinen Arbeitgeber nach dem Eingang der Kündigung schriftl. darauf hinweisen muss sind 14 Tage. Lassen Sie sich von einem guten Fachanwalt für den Bereich Arbeits- bzw. Familienrecht beraten. Natürlich gilt hier der Mutterschutz aber eben mit kleinen Ausnahmen!

Gruss

T.

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#9
 Von 
Böhnchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ihr Lieben,
ich habe aufmerksam all eure Antworten gelesen. Ich bin mir da leider auch nicht ganz sicher, ob es da nicht doch einen Unterschied gibt, ob es ein unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag ist.

Mir ist allerdings noch etwas blöderes passiert:
Ich bin seit ca. 3 Jahren in einer großen Reederei beschäftigt. Im März diesen Jahres wurde ich intern befördert. Leider war es seit dem der absolute Horror für mich. Mein Kollege und direkter Vorgesetzter wollte mich wohl wegekeln und ich stand unter massivem Druck und MOBBING ! Ich suchte das Gespräch, um die Situation zu verbessern, aber es änderte sich leider nichts. Immer wieder war ich für 1-2 Tage krank und verkroch mich mit starken Migräneanfällen u. Übelkeit zu Hause. Seit ca. 5 Monaten versuchten mein Mann u. ich bereits Kinder zu bekommen, aber es klappte nicht. Wir entschlossen, dass ich kündige, weil es einfach nicht mehr zu ertragen war u. als Key Account Managerin der Stressfaktor nicht kleiner wurde. Als ich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten meine Kündigung erklärte (was eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre !!! Normal wären 4 Wochen), wußte ich nicht, dass ich bereits schwanger gewesen bin !!! Was nun ?? Hat jemand von euch einen Tip oder Rat oder kennt sich rechtlich aus, ob ich nicht normalerweise trotz dass ich selbst gekündigt habe, voll im Mutterschutz stehe ???
(gekündigt habe ich zum 30.11.05 u. bin nun seit ein paar Wochen durchgehend krank geschrieben...)

Danke für eure Kommentare und Ratschläge !

LG.

-- Editiert von Böhnchen am 15.11.2005 12:32:18

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#10
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Wenn du selbst gekündigt hast, kannst du das nicht rückgängig machen, weil du hinterher festgestellt hast, dass du schwanger bist. Die Mutterschutzfrist schützt dich nur vor der Kündigung durch den Arbeitsgeber, nicht vor deiner eigenen.
Toi, toi, toi für die Schwangerschaft!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Böhnchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort. Tja, da kann man nur sagen: Dumm gelaufen für mich. Nun bin ich seit ca. 3 Jahren in dem Unternehmen und kündige in dem Moment selber, in dem ich schwanger bin. Nun muss ich ALG beantragen. Ich habe mich bereits arbeitssuchend gemeldet, jedoch nichts von der SS erwähnt, da ich zunächst leider eine drohende Fehlgeburt hatte. Morgen habe ich nun einen Termin beim Arbeitsvermittler. Sage ich dann, dass ich schwanger bin? Oder habe ich damit große Nachteile ? Ausser dass mich wahrscheinlich kein Arbeitgeber haben will ?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

hi, Sandra,

ist denn in deinem Arbeitsvertrag geregelt, dass die Probezeit ein befristetes Arbeitsverhältnis ist???

Ally

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