Schwanger - Geburt kurz nach Ausbildungsbeginn

19. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
flochichi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Schwanger - Geburt kurz nach Ausbildungsbeginn

Hallo,

gerade habe ich erfahren, dass ich schwanger bin.

Nun ist die Lage so, dass ich einen Ausbildungsvertrag habe, der am 1. August beginnt.
Der Geburtstermin wäre aber schon am 19. Oktober, sodass der Mutterschutz am ca. 19. August beginnen würde.
Kann mein Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich es ihm jetzt mitteile? Und abgesehen davon, wäre es realistisch die Ausbildung überhaupt dann dieses Jahr zu beginnen?

Danke schonmal im Vorraus!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JoMeier
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Also soweit ich weiß, dürfen Schwangere in der Ausbildung nicht gekündigt werden. Du weißt es aber anscheinend noch vor dem Beginn der Ausbildung, oder? Dann ist das bestimmt ein weniger komplizierter.
Die Frage, ob du überhaupt erst anfangen sollst, ist wirklich schwierig, denn selbst wenn du dies tust, wird sich deine Ausbildung verlängern. Klar ist die Frage dann, ob du später überhaupt wieder einen Ausbildungsplatz mit Kind bekommst.
Das ist echt schwierig. Zwei Wochen arbeiten und dann gehst du in den Mutterschutz?! Das ist ja auch für den deinen Arbeitgeber irgendwie blöd.
Frag doch vielleicht bei den zuständigen Stellen einfach mal nach (Handels- oder Handwerkskammern), was du beachten musst. Oder beim Jobcenter, wie die finanzielle Unterstützung vielleicht auch aussieht, wenn du aus diesem Grund die Ausbildung nicht antrittst. Red auch mit dem Arbeitgeber. Die Tatsache zu verheimlichen und dann erst mit dem beginn ihn damit konfrontieren, ist auch nicht so gut.
Ich konnte dir höchstwahrscheinlich gar nicht so sehr weiterhelfen. Aber trotzdem viel Glück.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Du bist unkündbar, alles Weitere:

Vor kurzem hatten wir das gleiche Thema, siehe unten "Schwanger was nun?"

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#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Sicher Hehe,

die Ausbildung ist ja noch nicht begonnen. Der Beginn ist erst im August 2016.
Auf jeden Fall muss sie dem Ausbildungsbetrieb nun mitteilen, dass sie schwanger ist und wann der voraussichtliche Entbindungstermin ist.
Sie kann ja nicht dort hochschwanger im August auftauchen und verkünden, dass sie nach 2 Wochen in den Mutterschutz geht. Zumal je nach Ausbildung ja schon vorher ein Beschäftigungsverbor anstehen kann. Z.B. schwangere Erzieherinnen oder Krankenschwestern arbeiten nicht unbedingt bis zu den letzten 6 Wochen vor Geburt

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#4
 Von 
flochichi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Du bist unkündbar


gilt das auch wenn der Vertrag erst am 1. August beginnt? Weil wenn ich es meinem Arbeitgeber jetzt mitteile, bin ich ja quasi noch gar nicht "richtig" unter Vertrag...?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
suessesabrina25
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Das würde mich auch mal interessieren.. Meine Freundin hatte letztes Jahr nämlich das gleiche Problem und der Chef ist nie so wirklich darauf eingegangen..

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wurde der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von suessesabrina25):
Das würde mich auch mal interessieren.. Meine Freundin hatte letztes Jahr nämlich das gleiche Problem und der Chef ist nie so wirklich darauf eingegangen..


Und das heißt was genau? Wie es denn gelaufen vor einem Jahr?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Sicher Hehe,
die Ausbildung ist ja noch nicht begonnen. Der Beginn ist erst im August 2016.
Auf jeden Fall muss sie dem Ausbildungsbetrieb nun mitteilen, dass sie schwanger ist und wann der voraussichtliche Entbindungstermin ist.


Nein dazu besteht keine Pflicht und man muss das nicht Stunden später sofort dem AG mitteilen! Natürlich bin ich ebenfalls der Meinung, das man nicht erst im August den ausbildenden Betrieb darüber informieren sollte, trotzdem besteht kein Grund zur Eile.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
flochichi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von 1000kleinesachen):
Wurde der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben?


Ja wurde er...

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Die Probezeit verschiebt sich. Wenn die Dame dann die Ausbildung beginnt, kann es sein, dass der Betrieb dann kündigt.

Das sollte erwähnt bleiben.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Die Probezeit verschiebt sich. Wenn die Dame dann die Ausbildung beginnt, kann es sein, dass der Betrieb dann kündigt.
Das sollte erwähnt bleiben.


Das hast Du schon im anderen Thread zum gleichen Thema geschrieben ohne eine Rechtsgrundlage für diese aus meiner Sicht völlig falsche Aussage zu nennen. Könntest Du das wenigstens hier nachholen? Danke.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von flochichi):
Zitat (von 1000kleinesachen):Wurde der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben?
Ja wurde er...


Dann gilt der Vertrag und kann nur durch Kündigung einer der beiden Vertragsparteien beendet werden, auch wenn der Start erst im August ist. Durch die SS ist die Kündigung für den AG nicht zulässig.

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie sollten überlegen, ob das ein guter Einstieg in die Arbeit ist und ob der Arbeitgeber damit umgehen kann. Es gibt wohl viele Arbeitsplätze, wo das gut geht aber leider auch viele, wo das ganz mies läuft. Es ist doch einfach nur fies, wenn man ein Kind kriegt und dann nur in der Außenwelt zu kämpfen hat.

asd1971:

Zitat:
Die Probezeit verschiebt sich. Wenn die Dame dann die Ausbildung beginnt, kann es sein, dass der Betrieb dann kündigt.

Diese Aussage ist falsch. Da verschiebt sich erstmal gar nichts. Und Schwangere sind nicht kündbar ab dem Moment, wo der Arbeitgeber das erfährt.



-- Editiert von altona01 am 20.02.2016 23:02

1x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Zitat (von 1000kleinesachen):
Zitat:Die Probezeit verschiebt sich. Wenn die Dame dann die Ausbildung beginnt, kann es sein, dass der Betrieb dann kündigt.
Diese Aussage ist falsch. Da verschiebt sich erstmal gar nichts. Und Schwangere sind nicht kündbar ab dem Moment, wo der Arbeitgeber das erfährt.
Das ist so pauschal falsch - schwangere Azubis können in der Probezeit mit einer Genehmigung durch das zuständige Landesamt für Arbeitsschutz gekündigt werden, wenn der Ausbildungsbetrien einen wichtigen Grund nachweisen kann. "Ungeeignetheit" für die jeweilige Ausbildung ist z.B. ein solcher.


Und die kann der Betrieb dann einfach behaupten oder wie detailiert muss die angebliche Nichteignung nachgewiesen werden?

Natürlich sind Schwangere AN in absoluten Ausnahmefällen kündbar, wenn der vielbeschworene silberne Löffel gestohlen wird oder der ein Betrieb im Zuge eine Insolvenz geschlossen und abgewickelt wird. Aber das sind wie eben beschrieben Ausnahmesituationen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

@Flochichi,

hier wurde einiges richtig, aber vieles falsch erzählt:

Du hast einen Ausbildungsvertrag, der weder vor, noch zur anfänglichen Probezeit vom AG gekündigt werden kann, weil du durch die Schwangerschaft besonderen Kündigungsschutz hast (MuSchG).

Du hast keine Pflicht, deinen AG über die Schwangerschaft zu informieren (so wie hier falsch geschrieben wurde), du solltest es tun, da für Schwangere besondere Ruhe- und Beschäftigungszeiten gelten können und außerdem wirst du 2 Wochen nach Beginn schon wieder in den Mutterschutz gehen.

Wenn alles gut läuft, dann startest du am 01.08. die Ausbildung und gehst am 19.08. in den vorgeburtl. MuSchu. Nach der Geburt folgt der 8-wöchige nachgeburtl. MuSchu und du kannst deine Ausbildung fortführen oder Elternzeit beanspruchen. Für die Dauer der EZ ruht das Vertragsverhältnis und verlängert sich um diesen Zeitraum, sobald du die Ausbildung wieder aufnimmst.

Das mit der PZ vergiss mal: Die PZ verlängert nicht automatisch, so wie hier geschrieben wurde.
Der AG kann die PZ auf Antrag bei der zuständigen Kammer um die Zeit verlängern, um die sie ausgefallen ist.

Alles Gute!

2x Hilfreiche Antwort

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