Schwammiger Arbeitsvertrag hinsichtlich Befristung

9. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.08.2016 07:15:58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwammiger Arbeitsvertrag hinsichtlich Befristung

Hallo,
ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Würde mich freuen!
Ich hab im letzten Jahr im Sommer mein Studium abgeschlossen und arbeite seit 1.12.2015 als Volontärin. Nun neigt sich das Jahr langsam dem Ende und ich möchte hier nicht weiter arbeiten. Leider ist mein Arbeitsvertrag schwammig und mir ist nicht klar, ob er automatisch ausläuft oder ich kündigen muss. Bei letzterem hätte ich aber die Sperrfrist beim Arbeitsamt, was ich gerne vermeiden möchte.
Im Vertrag sind folgende Passagen relevant:

wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen :
$1
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01. Dezember 2015.
$2
Probezeit
Die Probezeit beträgt ein halbes Jahr und endet am 3T.05.2016. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis
jederzeitmit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
$3
Art und Umfang der Tätigkeit
(1) Die Mitarbeiterin wird im ersten Jahr ihrer Anstellung als Volontärin geflihrt sowie mit allen
Aufgaben und Arbeiten des Zeitschriften- und Buchverlags in Redaktion, Marketing, Verkauf,
Grafik, Druckvorstufe, Adressmanagement, Verwaltung und Repräsentation vertraut
gemacht, einschließlich der Zusammenarbeit mit Kooperationsparhrern. Ein Schwerpunkl
liegt auf der Einführung in den Verkauf. Ein Rechtsanspruch auf Beendigung der Ausbildung
besteht nicht. Der Arbeitgeber erklärl sich bereit, mit der Volontärin am Ende der Probezeit
über eine anschließende Weiterbeschäftigung ab dem 01.12.2016 zu sprechen. Das Volontariat
kann bei guten Leistungen, deren Beurteilung dem Arbeitgeber obliegt, verktirzt werden.
$11
Beendigung des Dienstverhältnisses
(1) Das Dienstverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in
dem die Mitarbeiterin das 65. Lebensjahr vollendet.
(2) Das Dienstverhältnis kann mit gesetzlicher Kündigungsfrist durch schriftliche Kündigung beendet
werden. Maßgebend ist der Zugangszeitpunkt. Unbertihrt davon bleiben die gesetzlichen
Regelungen b ei lang ähri ger B eschäft i gung.
(3) Bei Beendigung des Dienstverhältnisses sind dem Arbeitgeber wnletzten Arbeitstag alle Unterlagen
und Gegenstände abzugeben, die der Arbeinehmerin vom Untemehmen zur Ausübung
ihrer Tätigkeitzur Verfi.igung gestellt wurden.

Was sagt ihr, theoretisch ist ein Volontariat ja immer eine befristete Sache, aber irgendwie klingt es nicht so!? Mein Chef ist leider sehr schwierig und ich würde mir das Gespräch gerne sparen und die Bitte, dass er mich kündigt wegen dem ALG...

Danke im Voraus!

-- Editier von elephant29 am 09.08.2016 13:43

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21 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wie lange dauert denn das erste Jahr noch? Im Vertrag steht ja, dass Sie danach keine Volontärin mehr sind. Da wäre es doch an der Zeit, ein Ihrer Ausbildung angemessenes Gehalt zu fordern. Das dürfte leider zumindest bei vielen Arbeitgebern zu einer freiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen.

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#2
 Von 
guest-12311.08.2016 07:15:58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis Ende November. Die Sache ist ja die, dass ich hier auf keinen Fall bleiben will, da das Jahr ganz schrecklich war und mir nichts gebracht hat. Für das ALG wollte ich es aber zu Ende machen, da dies meine erste Berufserfahrung ist. Und nun frage ich mich, ob das Volontariat von selbst ausläuft oder ich aktiv werden muss. Bzw. auch ob er mir eine Kündigung schreiben muss, damit das Arbeitsamt nicht zu mir sagt, es gibt kein Geld..

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Bzw. auch ob er mir eine Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) schreiben muss, damit das Arbeitsamt nicht zu mir sagt, es gibt kein Geld.. Ob man das nun Kündigung oder "Mitteilung über die Nicht-Weiterbeschäftigung" oder wie auch immer nennt - ohne sowas kriegen Sie schlicht kein Geld von der Bundesagentur, denn da müssen Sie Ihre Arbeitslosigkeit auch nachweisen. Und das können Sie anderenfalls nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Wie wäre es einfach einen neuen Job zu suchen? Irgendwie kommt keiner der Fragesteller darauf - nur auf die Bundesagentur für Arbeit...

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#5
 Von 
guest-12311.08.2016 07:15:58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich suche ich nach einer neuen Arbeit!! Aber es ist doch auch verständlich, dass ich zur Überbrückung mit dem ALG wenigstens ansatzweise abgesichert sein möchte. Und mich dieser schwammige Vertrag einfach verunsichert. Es ist leider nicht so, dass einem als Geisteswissenschaftler die Jobs nur so zufliegen, wie ich bei meiner Arbeitssuche seit über einem Jahr deutlich spüre...

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38445 Beiträge, 14004x hilfreich)

Der Vertrag ist doch gar nicht schwammig. Er ist in zwei Teile aufgeteilt, in den des Volontariats und den darüber, was danach kommt. Also, du must kündigen, ansonsten läuft das Teil weiter. Und, das ALG I läuft doch nur 6 Monate. Für mich wäre die Reihenfolge klar. Weiter arbeiten, wie blöd bewerben.

wirdwerden

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Also, du must kündigen, ansonsten läuft das Teil weiter. Dann gibt es aber erstmal 12 Wochen Sperrfrist bei der Bundesagentur...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Die Verunsicherung von @elefant verstehe ich ganz gut - die Formulierungen in § 3 Abs. 1 zum 'Voluntariat' wären - wenn und insofern 'Voluntariat' eine geringe Bezahlung meint - sehr wohl daraufhin zu prüfen, ob hier nicht tatsächlich ein schlichtes, normales AV gegeben ist und der Mindestlohn zu zahlen wäre. Wenn die tatsächlich geleistete Arbeit das stützt und insofern 'Ausbildung' offenbar nicht wirklich stattfindet.
Dann - und vmtl. auch so - handelt es sich um einen unbefristeten AV und elefant wird kündigen müssen.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38445 Beiträge, 14004x hilfreich)

Die Bedenken hatte ich auch. Aber, das ist ja eine andere Baustelle. Fakt ist, dass wir einen unbefristeten Vertrag haben.

wirdwerden

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#10
 Von 
guest-12311.08.2016 07:15:58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hat mein Chef ja wunderbar eingefädelt :-( dann überlege ich mir Plan B, sodass er mich gar nicht mehr übernehmen will. Ich habe mich da nur gequält, weiter arbeiten geht wirklich nicht. Wobei arbeiten zu viel gesagt ist, denn ich habe kaum was zu tun. Was die Tatsache, dass er mich weiter beschäftigen will, nur noch absurder macht. Und übrigens, ja, Mindestlohn! Aber vielleicht klappt es ja auch vorher noch woanders :-)

-- Editiert von elephant29 am 10.08.2016 09:13

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Weiter arbeiten, wie blöd bewerben.

Das ist die beste Antwort. So und nicht anders.

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#12
 Von 
Volraed
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist wirklich etwas unklar, da die vertraglichen Voraussetzungen teilweise an unerwarteten Stellen auftauchen (§3). Wenn ihr aber einen Vertrag als Volontärin geschlossen habt, dann kann der sich nicht einfach in eine andere Festanstellung umwandeln, ohne, dass hierfür die wesentlichen Voraussetzungen vereinbart sind. Der Vertrag scheint nur in §3 individuell angepasst worden zu sein; der Rest sind wohl AGB. Insgesamt ist das aber ein sehr vorteilhafter Vertrag für deinen Arbeitgeber, der nicht unbedingt einer AGB-Kontrolle standhält, da auch die Beurteilungsvoraussetzungen und somit das gesamte Vertragsverhältnis sehr unklar sind. Im Zweifel und bei Streitigkeiten könnte sich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht lohnen, wenn es am Ende für dich um Geld geht.

Ich würde an deiner Stelle aber trotzdem ein persönliches Gespräch suchen, um zu wissen, wie die Firma mit dir plant - so können Unklarheiten häufig direkt vermieden werden. Sich hierzu zu motivieren und ggf. den Mut aufzubringen, sind nämlich wichtige berufliche und persönliche Fähigkeiten, die du in deinem zukünftigen Berufs- und Privatleben immer wieder brauchen wirst.

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#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

@volraed /// ... wie die Firma mit dir plant -

Das ist geklärt: die FA will verlängern - klar auch, was @elefant mit der Firma will - nämlich nichts mehr zu tun haben. Daraus resultiert ja das Problem, dass elefant wird kündigen müssen und nicht davon ausgehen kann, dass der AV, Teil Voluntariat, von alleine endet.

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#14
 Von 
guest-12311.08.2016 07:15:58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke blaubär, du hast es erfasst. Leider habe ich darauf als Berufsanfänger vor einem Jahr nicht geachtet. Es wurde immer gesagt, dass Volontariat ist auf ein Jahr befristet, aber erst jetzt fiel mir auf, dass das vertraglich gar nicht der Fall ist. Ich denke, mein Chef hat dies extra geändert, weil vor mir ein Volontär ohne ein Wort seinen Vertrag hat auslaufen lassen und dann einfach weg war. Natürlich hätte mein Chef damals vorher auf ihn zugehen müssen, hat er aber nicht..
Ich fühle mich jetzt jedenfalls leicht veräppelt, da mein Chef es sogar schafft, die Zeit nach der Arbeit hier zu verkomplizieren. Ich wollte ja auch nur für den Notfall durch ALG abgesichert sein, aber jetzt ist der Druck, sofort eine neue Stelle zu finden, wieder enorm hoch. Aber ich denke positiv, das wird schon, immerhin jetzt mit mehr Berufserfahrung :-)

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38445 Beiträge, 14004x hilfreich)

Es stimmt ja auch, dass das Volontariat befristet ist. Genauso wie die Probezeit befristet ist. Das heisst doch aber nicht, dass das Vertragsverhältnis dann automatisch endet. Ganz ehrlich, von einer Akademikerin erwarte ich eigentlich, dass so etwas erfaßt wird. Und ein unbefristeter Vertrag ist doch für den Mitarbeiter viel günstiger als ein befristeter.

wirdwerden

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#16
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Zitat:
Natürlich suche ich nach einer neuen Arbeit!! Aber es ist doch auch verständlich, dass ich zur Überbrückung mit dem ALG wenigstens ansatzweise abgesichert sein möchte. [...] Es ist leider nicht so, dass einem als Geisteswissenschaftler die Jobs nur so zufliegen, wie ich bei meiner Arbeitssuche seit über einem Jahr deutlich spüre...

Das Bitten um eine AG-seitige Kündigung wird nicht von wenigen Leuten als Straftatbestand Betrug (von Sozialversicherungsleistungen) angesehen, bzw. Anstiftung dazu.
Sauber wäre wohl ein auszuhandelnder Aufhebungsvertrag, wo - sicherheitshalber vorher mit schriftlicher Bestätigung der AfA - ein wichtiger Grund glaubhaft gemacht wird. Die geschilderte Situation ist in meinen Augen *kein* ausreichend wichtiger Grund.

Der Betrug/die Bitte ist zwar faktisch schwer nachzuweisen, aber wenn der AG dann doch noch entlastend wahrheitsgemäß in die Arbeitsbescheinigung reinschreibt : "AN hat um Kündigung gebeten" gibt es auch eine Sperre.
Bei einem schwierigen Chef kann alles passieren.
Außerdem würde es ohnehin nur wenige Monate lang ALG1 geben. ("Kurze Anwartschaft")

Es sei dringend der folgende Rat zu beherzigen, den hier sicherlich alle unterschreiben würden:
Aus einer ungekündigten Stellung heraus lässt es dramatisch besser woanders bewerben als wenn man/frau schon auf der Straße steht. Wenn es schon Probleme aus der aktuellen Situation heraus gibt, dann erst recht.

Wenn nicht bereits geschehen, würde ich die bisherigen Bewerbungsunterlagen mal von erfahrenen Leuten gegenlesen lassen.
Habe in der Vergangenheit einige Fälle aus erster Hand mitbekommen, wo sich junge wie ältere Bewerber mit ungünstigen Bewerbungen viel verbaut und lange auf eine Stelle gewartet hatten.
Meistens gibt es irgendwo Geschäftsführer, Personaler oder andere führungerfahrene Leute in der Verwandschaft und Bekanntschaft. Gibt auch Beratungsstellen bei verschiedenen Trägern.

Und außerdem werden Bewerbungen mit so einem "zeitkrummen" Volontoriat im Arbeitszeugnis spätestens beim übernächsten potentiellen Arbeitgeber Verwunderungen auslösen.

Der Vertrag ist offensichtlich unbefristet bis zur Rente. Schwammige Arbeitsvertragsklauseln gehen üblicherweise zu Lasten der Firma. Wenn der Chef meint dass am 30.11 Schluss ist, kann direkt in den drei Wochen danach noch Entfristungsklage eingereicht werden. Muss man ihm nur nicht auf die Nase binden.

Es wird dann von einer adäquaten Bezeichnung statt Volontärin ab 1.12. auszugehen sein.Bei guten Leistungen eben früher.

Die professionelle Vorgehensweise wäre jetzt bald um einen Termin für ein persönliches Feedback-Gespräch zu bitten. Dann wissen alle den Stand.
Dabei auch besprechen wie es im Dezember oder früher weitergehen soll. War ja auch so vereinbart. Vlt. kommt ja auch eine positive Überraschung heraus und Du behälst die Abwanderungsgedanken sowieso erstmal noch für Dich.
Dann lieber über Verbesserungsvorschläge zur Kommunikation sprechen.

Nur Mut, gerade junge Frauen tun sich in solchen Verhandlungen oft schwer und verkaufen sich gerne unter Wert. Wenn der Chef Deine Leistung wertschätzt wird er schon gerne verhandlungsbereit sein. Dann dürfte es auch möglich sein nach marktgerechtem Gehalt zu fragen.

Und späteres Kofferpacken geht dann immer noch.

Viel Glück

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12311.08.2016 15:40:02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke danke für die vielen Ratschläge!
Noch zwei Fragen, wenn wir einen Aufhebungsvertrag machen sollten, aus welchen Gründen auch immer, besteht dann Anspruch auf ALG?
Und anderes Szenario, wenn wir miteinander sprechen und vom Gehalt die Vorstellungen weit auseinander liegen, was passiert dann? Muss ich dann trotzdem kündigen weil ich könnte ja zu extrem schlechten Konditionen da weiter arbeiten oder kündigt er mich dann, weil wir nicht auf einen Nenner kommen?

Und ja, natürlich ist mir klar, dass es vernünftig wäre, sich aus dem Arbeitsverhältnis raus zu bewerben, allerdings gibt es Phasen, in denen die Psyche das einfach nicht mehr aushält. Deswegen würde ich gerne gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von elephant29):
Noch zwei Fragen, wenn wir einen Aufhebungsvertrag machen sollten, aus welchen Gründen auch immer, besteht dann Anspruch auf ALG?


Auch ein Aufhebungsvertrag löst grundsätzlich eine Sperrzeit aus. Das gilt nur nicht bei wichtigem Grund und das ist hier das Problem.

Zitat (von elephant29):
Und anderes Szenario, wenn wir miteinander sprechen und vom Gehalt die Vorstellungen weit auseinander liegen, was passiert dann? Muss ich dann trotzdem kündigen weil ich könnte ja zu extrem schlechten Konditionen da weiter arbeiten oder kündigt er mich dann, weil wir nicht auf einen Nenner kommen?


Was im Hinblick auf die Gehaltsfrage im Vertrag steht, wissen wir ja gar nicht, weil Sie diesen § gar nicht mitteilen. Fest steht, dass aus den zitierten §§ nicht hinreichend deutlich hervorgeht, dass es sich um einen befristeten Vertrag handelt. Er ist damit unbefristet. Wie der Vertrag allerdings nach dem 01.12. weiterläuft, ist offen gelassen worden. Großzügig gedacht hat sich der AG ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht vorbehalten, das nach billigem Ermessen auszuüben und insoweit gerichtlich prüf- und abänderbar ist. Der schlechteste Fall für den AN wäre, dass Vergütung und sonstiges aus dem Vertrag schlicht bleibt. Wie es läuft, kann man in der Praxis schlecht voraussagen, da es doch recht untypisch ist und man sich dann in der Vertragsauslegung bewegt.

So oder so besteht jedoch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Sprich es muss immer gekündigt werden. Ob der AG das macht, wenn man sich nicht einigt, kann nur die Glaskugel verraten.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12311.08.2016 15:40:02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht ist dieser Paragraph noch interessant? Allerding lässt dieser in meinen Augen alles ebenso offen:
Vergütung
(1) Die Mitarbeiterin erhält in ihrem Volontariat ein monatliches Entgelt in Höhe von 1.500 €
brutto. Weihnachtsgeld und ein dreizehntes Monatsgehalt werden nicht gezahlt.
(2) Die Zahbng erfolgt jeweils zum Ende eines Monats durch Überweisung auf ein Konto der
Mitarbeiterin, das binnen einer Woche nach Verlragsschluss bekanntzugeben ist.
(3) Die Vergütung für die Zeitnachdem Volontariat wird gemäß $ 3 Abs. 1 neu festgesetzt.
Mal rein theoretisch, dürfen Verträge nachträglich geändert/ neu aufgesetzt werden? Wenn er mich z.B. aus welchem Grund auch immer nicht weiterbeschäftigen will oder mir eben ein viel zu niedriges Gehalt anbietet, könnte ich ihn nicht auch bitten, aus dem mündlich immer befristeten Volontariat das auch schriftlich zu machen? Eigentlich hat er dadurch ja keinen Nachteil.

-- Editiert von elephant29 am 11.08.2016 13:35

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#20
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Jetzt hört sich das alles noch viel mehr nach einseitigem Leistungsbestimmungsrecht durch den AG an. Wie gesagt, diese Entscheidungen des AG sind gerichtlich voll überprüfbar dahingehend, ob billiges Ermessen eingehalten wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, trifft das Gericht eine eigene Festsetzung.

Natürlich dürfen Verträge auch nachträglich abgeändert werden. Es stellt sich halt nur die Frage, welche Konsequenzen das in anderen Bereichen hätte. Der Sachverhalt dürfte gegenüber der Arbeitsagentur nicht verschwiegen werden und demgemäß könnte es auch so zu einer Sperrzeit kommen.

Alles was Sie hier so überdenken, ist in Bezug auf das ALG I und eine mögliche Sperrzeit problematisch. Vergeuden Sie doch bitte nicht mehr Ihre Energie insoweit. Stecken Sie diese lieber in die Suche nach einer neuen Stelle.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Da wir jetzt das Gehalt kennen: Es gäbe so etwa 550 Euro Alg 1. Können Sie davon leben?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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