Schutz in der Schwangerschaft - auch für Lehrerin

5. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sonja Paul
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schutz in der Schwangerschaft - auch für Lehrerin

Hallo,
vielleicht kennt sich jemand auch aus mit schwangeren Lehrerinnen, die auf Lebenszeit verbeamtet sind? Wenn ja, wäre ich sehr dankbar über einen Hinweis!
Von 3 Freundinnen, die in drei unterschiedlichen Kreisen in Schleswig - Holstein auch in Realschulen unterrichten, habe ich gehört, dass man als schwangere Lehrerin keine Aufsichten und auch keine Vertretungsstunden machen muss, weil diese teilbaren Aufgaben eine Zusatzbelastung darstellt und daher nicht von einer schwangeren Lehrerin verlangt werden kann.
Da bei uns ständiger Personalmangel herrscht, bekomme ich permanent Vertretungsstunden und zusätzliche Aufsichten zugeteilt. Auf meine Bemerkung hin, dass dies eigentlich nicht zulässig sei, wurde ich nur verständnislos angesehen - frei nach dem Motto: "Wie kommen Sie denn auf solch einen Blödsinn! Aus welchem Grund sollte es denn solch eine Regelung geben?!" Das hat mich sehr geärgert, weil ich trotz wirklich großer Übelkeit und schlafloser Nächte,etc. immer in die Schule gehe - egal wie schlecht es mir geht.
Nun würde ich einfach gerne wissen, ob es diese Regelung wirklich gibt und wenn ja, wo im Beamtengesetz sie verankert ist!! Über Hinweise wäre ich sehr sehr dankbar, da es mir nämlich nicht so super geht, dass ich jede zusätzliche Belastung leicht wegstecken kann ... .
LG, Sonja

-- Editiert am 05.03.2009 15:23

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Es gibt Einschränkungen für Schwangere im MuSchG, die aber nicht dazu führen, dass Schwangeren gar keine Zusatzbelastung zugemutet werden darf.

Für ein normales Beschäftigungsverhältnis gilt, dass Schwangere nicht mehr als 8,5 Stunden täglich arbeiten dürfen und nicht mehr als 90 Stunden in einer Doppelwoche (§ 8 MuSchG ). Für einen AN, der nicht schwanger ist, liegen diese Grenzen lt. ArbZG bei 10 Stunden täglich und im Extremfall 120 Stunden pro Doppelwoche.

Wie diese Regelung auf Lehrer übertragen werden muss, ist mir allerdings nicht so ganz klar. Da müsste man in dem Beamtengesetz oder entsprechenden Verordnungen des Bundeslandes nachschauen, die für Dich gelten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

Da wäre es angebracht mal in einem Forum für Beamtenrecht zu fragen. Da sich dieses doch erheblich vom Arbeitsrecht unterscheidet.

Hier http://www.recht.de/phpbb/ gibts z.B. ein solches.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sonja Paul
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Vielen Dank für den Tipp mit dem Beamtenrechtsforum! Das werde ich versuchen! Sollte jemand trotzdem noch einen guten Tipp haben, freue ich mich natürlich weiterhin!
LG, Sonja

-- Editiert am 06.03.2009 07:25

0x Hilfreiche Antwort

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