Schulung Vergütung

26. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
MrsSunshine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulung Vergütung

Hallo,
ich bin als Aushilfe (450€) in einem Betrieb angestellt. Wir haben die Information bekommen, dass demnächst eine Schulung stattfindet, die verpflichtend ist. Die Schulung findet aber nicht an meinem Arbeitsplatz statt, sondern in der zentrale (andere Stadt). Nun zu meiner Frage:
Muss mein Arbeitgeber mir die Anfahrt bezahlen und muss er mir für die Schulung meinen normalen Stundenlohn bezahlen?
Ich konnte bisher im Internet nichts finden.
Hatte vielleicht jemand schon einmal eine ähnliche Situation oder kennt sich mit der rechtlichen Grundlage aus?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Die Zeit der Schulung gilt als Arbeitszeit und die damit verbundenen Kosten muss der AG auch tragen.

Was heißt in einer anderen Stadt? Um wieviele Km zur üblichen Arbeitsstrecke unterscheidet sich der Weg und um wieviele Schulungstage handelt es sich?

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#2
 Von 
MrsSunshine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich arbeite und wohne in Köln und die Schulung ist in Düsseldorf.
Normalerweise beträgt mein Arbeitsweg ca. 5km. Zur Schulung wären es dann ca. 50km.
Jedoch können einige meiner Kollegen an diesem Tag nicht nach Düsseldorf und haben nun die Info bekommen, dass sie dann nach Berlin oder München kommen müssen.

Die Schulung dauert nur einen Tag (10:00 Uhr- 18:00 Uhr).

-- Editiert von MrsSunshine am 26.08.2015 14:57

-- Editiert von MrsSunshine am 26.08.2015 15:03

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Mit dem Anfahrtsweg Köln-Düsseldorf bin ich überfragt, aber hier wird sich bestimmt noch jemand melden.

Verlangt der AG denn die Übernahme der Reisekosten durch die AN??

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#4
 Von 
MrsSunshine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Kollegin hat nachgefragt, aber er schwallert nur rum und gibt keine klare Antwort.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Das ist schlicht und einfach eine Dienstfahrt bzw. -reise.
Selbstverständlich hat der Betrieb für angeordnete Schulungen die Kosten zu tragen.

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#6
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Sofern eine Bezahlung anfallender Reisekosten nicht vertraglich oder tariflich geregelt ist, muss der AG diese Kosten nicht übernehmen. Der AN kann die angefallenen Reisekosten in der Einkommensteuer geltend machen.

Die Schulung selber und die Zeit, die der AN dort "lernt" sind natürlich zu bezahltende Arbeitszeiten. Bei der Hin- und Rückfahrt bin ich mir nicht sicher, ob diese Arbeitszeiten sind. Das kann sicherlich jemand anderes beantworten.

Ally

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#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von Ally McBeal):
Sofern eine Bezahlung anfallender Reisekosten nicht vertraglich oder tariflich geregelt ist, muss der AG diese Kosten nicht übernehmen. Der AN kann die angefallenen Reisekosten in der Einkommensteuer geltend machen.
Die Schulung selber und die Zeit, die der AN dort "lernt" sind natürlich zu bezahltende Arbeitszeiten. Bei der Hin- und Rückfahrt bin ich mir nicht sicher, ob diese Arbeitszeiten sind. Das kann sicherlich jemand anderes beantworten.
Ally


Warum gehst Du davon aus, der AG müsse nicht für Reisekosten aufkommen, wenn nichts dazu vereinbart ist? Bei einem 450-Euro-Job ist der Hinweis mit der Einkommenssteuer nicht wirklich hilfreich. Und auch sonst bliebe der AN auf einem Großteil seiner Aufwendungen hängen, wenn er dies steuerlich geltend macht. Ganz so einfach ist die Rechtslage nicht. Sonst schickt Dich Dein AG demnächst nach Australien mit dem dezenten Hinweis, die Reisekosten einfach bei der Steuer abzusetzen. ;)

-- Editiert von 1000kleinesachen am 31.08.2015 20:42

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Natürlich muss der Arbeitgeber die Fahrtkosten zahlen oder aber die Fahrten organisieren. Und zwar vom eigentlichen Arbeitsplatz zur Schulung. Es sei denn, aus dem individuellen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergibt sich was anderes.

wirdwerden

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#9
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Vieleicht irren sich meine Kollegen und die Dozenten ja, aber mir wurde gesagt, dass Fahrkosten nicht vom AG übernommen werden müssen, sofern das nicht vereinbart ist. Mein letzer Lehrgang zum Thema Reisekosten ist allerdings schon eine Weile her (Anfang 2014).

Ich arbeite in einem Steuerbüro und die MA meiner Mandanten müssen aus beruflichen Gründen viel Reisen (weltweit). Wenn ein Steuerbüro diese Info raus gibt, sollte sie doch stimmen.

Zudem kann mein AG mich nicht auf Reisen schicken, da mein AV ganz klar meinen Arbeitsort regelt. Ich kann also die Übernahme von Reisekosten zur Bedingung einer Geschäftsreise nach Australien machen :grins:

Ally

P.S. meine Suche nach einer Kostenübernahme-Pflicht durch den AG war tatsächlich erfolglos. Sollte der AG tatsächlich verpflichtet sein (also außerhalb vertraglicher Regelungen), bitte ich um Verlinkung entsprechender Nachweise

-- Editiert von Ally McBeal am 01.09.2015 08:24

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Meine Suche nach Kostenübernahmepflicht durch den Arbeitnehmer war erfolglos. Sollte der AN tatsächlich verpflichtet sein die Kosten selbst zu übernehmen, so bitte ich um Verlinkung der entsprechenden Nachweise. Es ist aber tatsächlich so, dass die Kostenübernahme nicht gesetzlich geregelt ist.

-- Editiert von micbu am 01.09.2015 08:35

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#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Erstattungspflicht für Reisekosten bei angeordnete Dienstreisen folgt aus § 670 BGB und es handelt sich um Auslagen-/Aufwendungsersatz. Diese Vorschrift ist allerdings abdingbar.

Nach § 670 BGB sind aber nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel also der Preis der Fahrkarte, wenn sie extra gekauft werden musste und bei Kfz-Nutzung nur die tatsächlich mit der Fahrt im Zusammenhang stehende Kosten, im Wesentlichen also für den Kraftstoffverbrauch, die der AN bei Streit im Prozess dann auch noch nachweisen müsste.

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