Schulpflicht und Jugendarbeitsrecht

13. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Fitzliputzli
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulpflicht und Jugendarbeitsrecht

Hallo zusammen,
ich bin 16 Jahre alt und besuche die 10. Klasse eines Gymnasiums. Im Moment wird entschieden, ob ich von der Schule verwiesen werde. Und wenn ich die Schule nicht verlassen muss, könnte ich am Ende des Jahres sitzenbleiben. Da ich außerdem einige "häusliche Probleme" habe, würde ich gerne von meinen Eltern in eine eigene Wohnung ziehen. Dafür habe ich auch schon ein günstiges Angebot. Jetzt stellen mir allerdings folgende Fragen, auf die ich noch keine richtigen Antworten habe finden können:

1. Sollte ich von der Schule verwiesen werden, hängt es dann nur von der Gnade der Schulleitung (der neuen Schule) ab, ob sie mich an ihrem Gymnasium annimmt oder gibt es irgendwelche anderen Kriterien, die erfüllt werden müssen?

2.Wenn ich mit der Beendigung neunten Klasse einen Hauptschulabschluss erworben habe (was ich habe), gilt dann für mich noch die Schulpflicht?

3. Außerdem würde ich ungern ohne Abitur die Schule verlassen, aber ich müsste eigentlich erstmal meine anderen Probleme bereinigen usw. Wäre es also möglich, ein Jahr "auszusetzen" und arbeiten zu gehen? Ich bin ja immerhin noch keine 18...Ander gesagt: Kann ich jetzt nach der 10. Klasse ein Jahr nicht zur Schule gehen und dann im Schuljahr 2008/2009 (evtl. an einer anderen Schule) entweder die 11.Klasse besuchen oder die 10.Klasse wiederholen?

Also alles in allem bin ich völlig ahnungslos. Ich hoffe, dass meine Ausführungen einigermaßen verständlich sind und bedanke mich schon im Voraus für hoffentlich klärende Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Jette Hagedorn

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, das meiste deiner Fragen hat mit Arbeitsrecht so gar nichts zu tun.
Man kann auch arbeiten wenn man noch nicht 18 ist. Ob man dann auch einen Arbeitsvertrag abschließen kann, wenn man noch nicht volljährig ist ...???... ich meine, dazu bedarfs der Unterschrift der Eltern.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Schulpflicht hat man glaube ich neun oder zehn Jahre lang... die meisten Deiner Fragen wird das örtliche Schulamt (Rathaus / Kreisbehörde fragen) beantworten können!

Was Du arbeitsrechtlich darfst oder nicht, steht im Jugendarbeitsschutzgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/index.html

1x Hilfreiche Antwort

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