Hallo,
Ich habe im Januar schriftlich erhalten , das ich eine schriftliche Ermahnung erhalte jetzt ist März und habe noch keine erhalten.Gibt es fristen bis wann man eine Ermahnung erhalten ? Kann diese noch erfolgen?.lg
Schriftl. Ermahnung
10. März 2017
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Frage vom 10. März 2017 | 17:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Schriftl. Ermahnung
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#1
Antwort vom 10. März 2017 | 17:54
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
Nun ja, feste Regeln wird es da nicht geben. Eine Ermahnung kann ein Arbeitgeber jederzeit aussprechen, allerdings wird es irgendwann albern, wenn die Ermahnung sich auf ein Ereignis bezieht von anno dunnemal.
#2
Antwort vom 10. März 2017 | 17:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Das heißt :auch wenn ich schriftl. Erhalten habe das ich eine schriftliche Ermahnung bekommen soll kann die nach der zeit immer noch kommen?
Keine fristen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. März 2017 | 18:58
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
Fristen gibt es keine.
Es gibt aber auch keine Veranlassung, tagtäglich zu bangen: kommt sie/kommt sie nicht/kommt sie heute nicht, kommt sie morgen?
Sie kommt oder auch nicht und hat ihren Zweck eigentlich schon erfüllt, dich nämlich in irgend einer Sache zu ermahnen.
#4
Antwort vom 10. März 2017 | 19:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vielen dank.
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