Schmerzensgeldhöhe

16. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)
Schmerzensgeldhöhe

Wie hoch kann man bei einem über fast ein Jahrzehnt erfolgten Mobbing durch den Arbeitgeber das Schmerzensgeld beziffern, wenn nach ärztlichem Urteil diese Aktionen zu schweren Gesundheitsschäden mit langen Krankenhausaufenthalten geführt haben und eine Besserung der Gesundheit auch nach jahrelangen Schäden nicht absehbar ist?

1-2 Jahresgehälter?

Ein Festbetrag in sechsstelliger Höhe?

Erbitte Meinungen dazu.

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

UNd von wem wollen Sie den erhalten? Von den Kollegen, die gemoppt haben? VOm AG?
Dazu müsste wohl erstmal von einem Gutachter festgestellt werden, ob Ihr Gesundheitszustand vom Mobbing kommt oder ob dieser auch ohne eingetreten wäre. Das Urteil vom Arzt allein reicht da wohl nicht aus.

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#2
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Gemoppt hat der Arbeitgeber höchstselbst.

Der Arzt führt den Gesundheitszustand darauf zurück.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Man kann bei einem Autounfall auch nicht ständig wieder vor das Auto rennen damit der Schaden höher wird. Man ist schon verpflichtet den Schaden gering zu halten

Und wie will man 10 Jahre beweisen ?

Sonst könnte ich ja meine Mitschüler verklagen, hätten dich mich nicht gemobbt......... wäre ich sicher reich geworden

Es kommt schon auf die einzelnen Taten an, die Vokabel "Mobbing" zu nennen reicht kaum aus


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#4
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Mehrere rechtswidrige Kündigungen, vielfache Beleidigungen, Kündigungsversuch, Unterstellung von Straftaten, haltlose Abmahnungen, unsinnige Arbeitsanweisungen die vergleichbare Kollegen so nicht erhielten, mehrfach durch den Arbeitgeber versuchte finanzielle Schädigung, Falschaussage vor Gericht durch den Arbeitgeber, Betrug durch den Arbeitgeber,

das im Zeitraum von 2001-2010.

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Und du hast immer wieder den Kopf hingehalten ?

quote:
mehrfach durch den Arbeitgeber versuchte finanzielle Schädigung,


Der ist gut, was soll das sein

Der Rest sind Kündigungen und was damit im Zusammenhang stehen. Dafür gibt es nichts, höchstens eine Abfindung.

Ich vermute mal du arbeitest immer noch dort ?



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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

... und das ist alles so dokumentiert, dass es als Beweismittel vor Gericht taugt?
Wenn du Mobbing behauptest, musst du es beweisen - die Handlungen, aber auch deine Initiativen, vom AG Unterlassen bzw. Abstellen der Missstände zu verlangen - sonst sieht es schlecht aus.
Und was die Höhe der möglichen Entschädigung ansieht: Wir sind nicht in Amerika.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Die mehrfach vom Arbeitgeber versuchte finanzielle Schädigung ist einmal ein Schaden am Dienstwagen, für den man mir fast das Doppelte dessen, was er überhaupt betrug einfach mal vom Gehalt einbehalten hat, ich habe geklagt und einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt, selbst ohne Anwalt, geschlossen, etwa in der Mitte.

Das andere Mal hat man von mir Geld gefordert in zwei Instanzen vor dem AG und LAG, weil man es dem Arbeitsamt zurückerstatten mußte.

Im Termin vor dem LAG mußte der Arbeitgeber dann zugeben, daß er dem Arbeitsamt gar nichts zurückerstattet hatte, sonders sich da hinterrücks die nachträgliche Genehmigung geholt hatte, daß er an mich zahlen kann, statt an das Arbeitsamt.

Diese nachträglich eingeholte Genehmigung hatte er in zwei Instanzen "vergessen".

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#8
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

P.S.: Selber gefunden habe ich in weitaus leichteren Fällen Urteile über 2 x 25.000 Euro und 1 x 24.000 Euro, AG Dresden bzw. LAG BW und Niedersachsen.

Gefunden habe ich einen Vergleich AG Berlin über 600.000 Euro bei einer Generalsekretärin der ARD.

Gefunden habe ich eine Forderung über 2 Mio. einer Managerin gegen Siemens, vertreten durch Prof. Alenfelder, noch nichts entschieden.

Gefunden habe ich einer Forderung eines Oberarztes gegen den Chefarzt, LAG Hamm, über 500.000 Euro, noch nicht entschieden.

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4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Gefunden habe ich meine Schlüssel im Schlüsselfach.

Nenn doch mal einen Link und ein Aktenzeichen.

Aber zwei "Rechtsstreits" sind kein Mobbing. Vor allen wenn man sich dann nicht verglichen hat

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#10
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

LAG BW 4 Sa 68/05
LAG Niedersachsen 6 Sa 2132/03
AG Dresden 5 Ca 595402
AG Berlin 59 Ca 1881/11
LAG Hamm 11 Sa 722/10

Bei der Sache mit der Managerin mit den 2 Mio. habe ich kein Aktenzeichen gefunden.

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Und wenn du bei den Urteilen das Schmerzensgeld raus rechnet sind es meist unter 20-25 tsd.

http://www.anderfuhr-buschmann.de/urteile/lag_niedersachsen_6_sa_2132_03.htm

ganz unten sind realistische Schmerzensgelder ohne Gehaltsanteil.

Ich denke mal es kommt auch drauf an was man für Erkrankungen hat, wie behandelt wurde, welche Folgen es hat.

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#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

.... es hängt alles an der Beweisbarkeit von Mobbing.
Die durch Vergleich geklärten Streitpunkte sind schon mal außen vor.
"Mobbing" ist ein äußerst komplexer und schillernder Begriff, mit dem sich Arbeitsjuristen entsprechend schwer tun.

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