Ich arbeite als Angestellter in einer Firma mit etwa 40 Angestellten. Mein direkter Vorgesetzter ist selbständig, dessen Vorgesetzter wiederum ist auch selbständig (beide als Freie Handelsvertreter). Dessen Vorgesetzter, der GF, ist Angestellter.
Die beiden Vorgesetzten haben hier ein eigenes eingerichtetes Büro, der eine sogar eine (von der Firma angestellte) Assistentin. Beide sind mir gegenüber weisungsbefugt. Sie werden nach einer Umsatzprovision bezahlt - kein Fixum.
Weitere Tätigkeiten haben sie meines Wissens nicht.
Ist das eigentlich rechtens? Gilt das noch als Selbständigkeit? Kann ein Freier Handelsvertreter der Vorgesetzte eines Festangestellten sein?
Vielen Dank im Voraus.
Scheinselbständigkeit? Umsatzprovision, kein Fixum?
14. November 2008
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Frage vom 14. November 2008 | 12:36
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheinselbständigkeit? Umsatzprovision, kein Fixum?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 14. November 2008 | 19:59
Von
Status: Lehrling (1677 Beiträge, 256x hilfreich)
Die Weisungsbefugnis kann durchaus von einer Firma an Externe oder freie Mitarbeiter vergeben werden.
Lediglich bei Rechtsgeschäften muss der Vertreter bevollmächtigt sein.
Wenn die Freien nicht allzulange dableiben oder auch parallel für andere Firmen arbeiten, ist das auch keine Scheinselbstständigkeit.
Die Grenzen sind freilich fließend in der PRaxis.
#2
Antwort vom 15. November 2008 | 20:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort.
Die beiden Vorgesetzten arbeiten ausschließlich für meinen Arbeitgeber und sind schon deutlich länger als 5 Jahre im Unternehmen.
Und jetzt?
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