Ist die Problematik der Scheinselbständigkeit noch akut?

7. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
eva_luna76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist die Problematik der Scheinselbständigkeit noch akut?

Ist die Problematik der Scheinselbständigkeit noch akut?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

was für eine frage!
das ist immer noch ein thema. sowohl arbeistrechtlich als auch sozialversicherungsrechtlich. es gab zwar im sozialgesetzbuch eine entschärfung, aber das grundsätzliche problem bleibt bestehen.
wir haben bei uns verfahren laufen, die das
- steuerrecht und/oder
- sozialrecht und/oder
- arbeitsrecht
betreffen.
ureta

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eva_luna76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

Das heißt also, wenn mein Auftraggeber möchte, dass ich für ihn als Freiberuflerin arbeite, ich aber de facto nur für ihn arbeite, bringe ich mich selbst in Schwierigkeiten, wenn ich mich darauf einlasse? Oder müsste er im Zweifel die Konsequenzen tragen? Denn sonst hätte ich doch nur die Wahl zwischen Scheinselbständig- und Arbeitslosigkeit. Das kann es doch auch nicht sein!?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Na ja ... oftmals ist es so, dass Existenzgründer erstmal nur einen Kunden haben. Das Problem wird kommen, wenn Du über einen längeren Zeitraum nur diesen einen Kunden hast bzw. in den Räumlichkeiten des Kunden alle Tätigkeiten ausführst. Sobald Du aber auch noch andere Kunden hast bist Du nicht mehr Scheinselbstständig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

@bummler :
Wie ist das denn genau ? Wenn ich mich in eine wirtschaftliche und soziale Abhängigkeit eines Auftraggebers begebe, dann bin ich doch de facto nicht mehr selbständig, oder ?
MfG,
Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eva_luna76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank erstmal für die Reaktionen.

Ich werde versuchen, nochmal mit meinem Auftraggeber zu verhandeln. Allerdings arbeite ich an einem Projekt mit, das nur zwei Jahre läuft. Ändert das vielleicht etwas an der rechtlichen Einschätzung?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Wie wäre es denn, wenn Du als potentieller Existenzgründer / potentielle Existenzgründerin beim Arbeitsamt vorsprichst, denen Deine Situation schilderst, Deine Pläne für die Zeit nach Beendigung des Projekts darlegst, dieses erste Projekt als Einstieg deklarierst und Dir eine verbindliche, schriftliche Stellungnahme einholst ?
Das wäre meiner Meinung nach das Sicherste, ferne stehen noch Existenzgründervereine und ähnlich gelagerte Foren zur Verfügung, lass´ Dich aber nicht von den angeblichen Vorteilen der Selbständigkeit blenden, denke an Vorsteuer, Krankenversicherung (und die eventuelle Rückkehr in eine gesetzliche Kasse, so Du Dich privat versicherst), erwäge weiterhin freiwillig in die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung etc. einzubezahlen und lasse Dir ggf. mal alles von einem Steuerberater durchkalkulieren.

MfG,
Andreas

-----------------
"Jede Information ist nur so gefährlich wie die Intension des sie Erfahrenden oder des Informanten"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eva_luna76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was den Genuss der Vorteile der Selbständigkeit anbelangt, so habe ich davon leider tatsächlich absolut nichts...

Ich arbeite bereits seit ein paar Monaten als Freiberuflerin und mache mir überhaupt jetzt erst Gedanken, weil es anfangs hieß, dass ich, sobald eine GmbH hinter dem Projekt steht (die sich seit einer Woche tatsächlich in Gründung befindet), in ein Angestelltenverhältnis übernommen werde. Mein unmittelbarer "Chef" möchte jetzt allerdings, dass ich weiter freiberuflich für ihn arbeite. Er selbst ist jetzt Auftragnehmer der GmbH und will, dass selbige nicht frei über mein Potenzial verfügen kann, sondern dass ich in erster Linie ihm verpflichtet bleibe.

Ich weiß daher nicht, ob ich mich nicht in Teufels Küche bringe, wenn ich mich jetzt nachträglich mit Arbeitsamt und/oder Finanzamt bespreche...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Wie wäre es denn dann mit einem Gespräch mit einem Existenzgründerverein oder einem "Was wäre wenn?" Gespräch im Beisein eines Zeugen, welcher gleichzeitig die Funktion erfüllen könnte, Dich ggf. in Deinem Mitteilungsdrang zu bremsen ?

Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

in diesem Bereich kompetente Ansprech-
partner zu finden dürfte schwer sein, ein
Weg könnte über

www.scheinselbstaendigkeit.de

führen.

Die sozialrechtliche, steuerrechtliche und
arbeitsrechtliche Würdigung Ihrer
Tätigkeit kann zu unterschiedlichen
Ergebnissen kommen und die Mitarbeiter
dieser Organisationen werden sicher auf
die schnelle keine verbindliche Aussage
abgeben.

Ein Statusfeststellungsverfahren bei der
Clearingstelle der BfA bringt insoweit auch
nur begrenzt etwas.

Im Internet gibt es diverse Checklisten und
den Fragebogen der BfA zur Abgrenzung,
damit können Sie eine erste Selbst
einschätzung vornehmen.

Freundlicher Gruß,

Wolfgang

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen