Einen schönen guten Morgen wünsche Ich,
seit meinem gestrigen Gespräch mit einem Mitglied aus dem Betriebsrat meiner ehemaligen Firma brennt mir eine Frage auf der Seele. Es geht darum, ich habe von meinem Arbeitgeber eine außerordentlich fristlose Kündigung erhalten. Grund: Verdacht auf Mittäterschaft in einer Strafsache. Es steht derzeit immer noch nur der Verdacht im Raum. In den vergangenen 2 Monaten kam es weder zu einer erneuten Vernehmung noch zu einer Anklage. Mein Anwalt ist auch noch nicht zu meinem Pflichtverteidiger ernannt worden.
Eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ist bereits eingereicht und ein Termin zur Güteverhandlung steht auch schon.
Durch diese ganze Sache bin ich nun in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Da in den Restschuldversicherungen eine fristlose Kündigung leider nicht berücksichtigt wird bleibt die Karenzzeit von 3 Monaten bis die Versicherung greift.
Auch psychisch und körperlich leide ich gewaltig unter der ganzen Geschichte. Wenn mir das Mitglied aus dem Betriebsrat nicht spontan 100,- geliehen hätte, wüsste ich nicht was ich heute essen sollte. In den vergangenen 2 Wochen hab ich mich ausschließlich von ein bisschen Weißbrot mit einem Blatt Wurst drauf, ernährt. Ich habe eh schon Untergewicht und kämpfe um jedes Gramm das ich zunehmen möchte.
Besteht hier nun eventuell die Möglichkeit eine Forderung auf Schadensersatz zu erheben?
Außerdem kursieren nun in der Firma die wildesten Gerüchte über mich. 3 Personen wussten von dem bestehenden Verdacht und ich hatte ausdrücklich um Stillschweigen gebeten. Gibt es hier vielleicht auch die Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen?
MfG und einen recht schönen Tag noch
eine GanzLiebe
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Schadensersatz bei fristloser Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Wenn mir das Mitglied aus dem Betriebsrat nicht spontan 100,- geliehen hätte, wüsste ich nicht was ich heute essen sollte. In den vergangenen 2 Wochen hab ich mich ausschließlich von ein bisschen Weißbrot mit einem Blatt Wurst drauf, ernährt.
Antrag auf ALG2 wurde gestellt?
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Zitat:Besteht hier nun eventuell die Möglichkeit eine Forderung auf Schadensersatz zu erheben?
Hier kann man auch nur nachweisbare Schäden geltend machen. Außerdem muss man dafür sorgen, dass die Schäden so gering wie möglich bleiben.
Die Kosten für einen Anwalt vor dem Arbeitsgericht werden einem daher nicht ersetzt, da man sich hätte selber vertreten können. Hierfür sollten Sie Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen.
Aber am wichtigsten, wie schon mein Vorgänger schrieb: Antrag auf ALG II stellen. Dies bekommt man unabhängig von einer ALG I-Sperre.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
-- Editiert MitEtwasErfahrung am 12.09.2011 07:16
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in deinem fall handelt es sich anscheinend um eine verdachtskündigung. eine verdachtskündigung kommt infrage, wenn nach menschlichem ermessen niemand anders sonst z.b. für die straftat auszumachen ist. einerseits ist das ziemlich ungeheuerlich, dass ohne beweis eine kündigung möglich sein soll, andererseits werden durchaus hohe anforderungen an diesen plausibilitätsschluss gestellt. solange die kündigung folglich nicht grob fahrlässig und unter missachtung aller entlastenden umstände erfolgt ist, gibt es m.e. keine handhabe, schadensersatz zu fordern.
dass in einer firma getratscht wird, ist auch nicht ungewöhnlich - allen verschwiegenheitsverpflichtungen zum trotz. du müsstest aber genau nachweisen können, dass jemand konkret dagegen verstoßen hat.
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