Hallo zusammen,
in meinem Fall geht es um meine Mutter die mit 4 weiteren Kolleginnen als Reinigungskraft in einem Altenheim beschäftigt ist.
Alle arbeiten sie Vollzeit. Im laufe des letzten Jahres wurden 2 Kollegen gekündigt, eine Reinigungskraft und eine Altenpflegerin.
Anstatt neues Personal einzustellen wurde folgende Maßnahme ergriffen womit keiner der Reinigungskräfte zufrieden ist, aber keiner beschwert sich:
Da nun eine Reinigungskraft fehlt wird die Arbeit auf die anderen 5 Beschäftigten nun aufgeteilt. Dh. auf die selbe zeit mehr Arbeit die verrichtet werden muss. Da wohl es an Personal im pflegedienst mangelt, müssen die putzfrauen noch zusätzlich sich um das Füttern der Senioren kümmern. Dh zusätzlich zum Putzen kümmern sich die putzfrauen nun um Frühstück und mittagessen für die Alten, aber immernoch alles innerhalb derselben Zeit. (es muss schneller und mehr gearbeitet werden)
Nun kommt aber das eigentliche Problem, urplötzlich werden nicht mehr 8 stunden am tag gearbeitet sondern 6, die arbeit immernoch die selbe, es muss also noch schneller gearbeitet werden. Die wochenstundenzahl bleibt aber immernoch die selbe. Nun muss meine mutter wöchentlich Samstags arbeiten um die Wochenstundenzahl einzuarbeiten.
Gibt es denn da keine Regelung zu Samstagsarbeit wie für sonn-/feiertage?
Hoffe es ist klar rüber gekommen wo das Problem ist, und jemand hat einen Tipp oder weis wie da die Rechtslage ist!
Liebe Grüße an alle Leser!
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Samstagsarbeit / wochenende
26. März 2013
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Frage vom 26. März 2013 | 20:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Samstagsarbeit / wochenende
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 26. März 2013 | 21:28
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
quote:
Anstatt neues Personal einzustellen wurde folgende Maßnahme ergriffen womit keiner der Reinigungskräfte zufrieden ist, aber keiner beschwert sich:
Das ist das Problem. Solange Ihre Mutter und die Kolleginnen das mitmachen und immer mehr Leistung in kürzerer Zeit bringen, wird das so weitgergehen.
Es beschwert sich ja keiner.
Samstag ist ein Werktag, insofern gibt es da keine besonderen Regelungen.
Zum Sonntag steht im Arbeitszeitgesetz:
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
Gibt es im Arbeitsvertrag eine Regelung zur Anzahl der Wochentage?
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#2
Antwort vom 27. März 2013 | 07:36
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Wie immer die Frage Nummer Eins: Was steht im Vertrag. Wenn deine Mutter als Putzkraft eingestellt ist, bracht sie den Alten nicht beim Essen zu helfen.
Ebenso überprüfen, ob zu den Arbeitszeiten/-tagen etwas geregelt ist.
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