SChwanger Ende Probezeit

24. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
nicole82
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
SChwanger Ende Probezeit

Hallo, ich weiss nicht ob ich hier richtig bin.
Bin schwanger und mein Geburtstermin ist am 15.08. WErde dann alleinerziehend sein

Da mein Arbeitgeber weiss, dass ich schwanger bin, verlängert er meinen Arbeitsvertrag nicht und dieser ist mit Ende der Probezeit am 31.05. beendet.
Mein Problem ist, dass mir genau 1 Monat fehlt, dann wäre ich im Mutterschutz.

Ich werde mich jetzt arbeitslos melden, weiss aber nicht, ob ich Arbeitslosengeld für Juni erhalte und erst recht weiss ich nicht, ob ich Mutterschaftsgeld beantragen kann???

Welche finanzielle Unterstützung kann ich bekommen. Elterngeld müsste ich ja bekommen.

Vielleicht kann mir da ja jemand von euch weiter helfen. Bin für jede Antwort dankbar.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Hast Du einen befristeten Vertrag bis zum 31.05. oder war der Vertrag unbefristet und nur die Probezeit endet am 31.05.?

Selbstverständlich bekommst Du Arbeitslosengeld und auch Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld richtet sich dann aber nach dem Arbeitslosengeld.

Elterngeld bekommst Du im Anschluss natürlich ebenfalls.

Bitte aber die Ausgangsfrage beantworten, damit wir prüfen können, ob Dein AG rechtmäßig handelt.

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#2
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. google mal unter 'mutterschutz' das gibt es u.a. eine prima broschüre der bundesregierung.

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#4
 Von 
nicole82
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

in dem vertrag steht folgendes geschrieben:

Dieser Vertrag wird auf die Dauer von 6 Monaten zur Probe abgeschlossen und endet damit, insofern er nicht durch schriftliche Vereinbarung verlängert wird.............DAs Arbeitsverhältnis endet, ohne dass einer Kündigung bedarf zu dem Zeitpunkt, ab dem die Mitarbeiterin erstmals Altersruhegeld aus der gesetzlichne Rentversciherung bezieht, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die Altersgrenze für den Bezug der Regelsaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht wird.


Ich weiss daher nciht, ob dieser Vertrag unbefristet ist oder nicht.....

Habe ich da irgendwelche Chancen oder muss ich mich für den einen MOnat arbeitslos melden?

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Da du keine neue schriftliche Vereinbarung erhalten hast, ist es ein befristeter Vertrag, der dann einfach zuende ist.
Vielleicht kannst du befristet bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten um die Monate (falls sie tatsächlich fehlen) zusammenzubekommen.

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#6
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

@nicole
sofern du nachweisen kannst, dass der Arbeitsvertrag nur aufgrund deiner Schwangerschaft nicht verlängert wird bzw. in ein festes Arbeitsverhältnis übergeht hast du evtl. die Chance dir den Job sogar einzuklagen.

Ansonsten umgehend zum Arbeitsamt und arbeitslos melden.

Alles Gute

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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