Rufbereitschaft im Krankenhaus

17. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
orsha
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)
Rufbereitschaft im Krankenhaus

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Bereichsleitung möchte uns über die Feiertage Weihnachten/Silvester zu freiwilliger Rufbereitschaft täglich von 7-15Uhr heranziehen.
Unsere Klinik hat den BAT-KF als Tarifvertrag und eine MAV. Bei der MAV herrscht auch Unklarheit ob dieses Vorgehen richtig und rechtens ist.
Wir selbst sind ein normales Bettenhaus, Rufbereitschaft gibt es bei uns nicht.

Wie verhält es sich mit solch einer Regelung? Können wir Pflegekräfte verpflichtet werden? Bedarf es dazu einer schriftlichen Aufforderung, evtl. sogar einer schriftlichen Dienstanweisung?

in BAT-KF Abschnitt2 §6 Absatz 4 kann ich nicht herauslesen ob nun eine grundlegende Pflicht meinerseits zu Rufbereitschaft besteht und ob ich diese verweigern kann?

in Abschnitt 2 §7 Absatz 4 ist die Rufbereitschaft an sich beschrieben, es steht aber nirgends ob es einer schriftlichen Anordnung bedarf?


Vielen Dank für Ihre Hilfe
orsha

-----------------
""

-- Editiert orsha am 17.12.2011 21:04

-- Editiert orsha am 17.12.2011 21:06

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"Bei der MAV herrscht auch Unklarheit ob dieses Vorgehen richtig und rechtens ist." Die MAV sollte in der Lage sein, sich in kürzester Zeit sachkundig zu machen. Seufz :sweat:

Nur weil es einen Tarifvertrag gibt, gelten ja nicht alle möglichen Regelungen, die drin stehen, für jeden Arbeitnehmer.

Rufbereitschaft, die nicht arbeitsvertraglich gergelt ist, muß dann individuell nachträglich mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden. Ein Arbeitnehmer kann nicht dazu gezwungen werden. Eine Dienstanweisung reicht nicht aus.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen