Rückzahlungsklausel wirksam?

27. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Cindyrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rückzahlungsklausel wirksam?

Hallo zusammen,

Ich habe ein sehr dringendes Anliegen und bin total verzweifelt da ich mich auf diesem Gebiet leider nicht gut auskenne. Ich würde mich sehr über eure Ratschläge und Antworten freuen!

Also folgendes:
Am 21.03.16 habe ich meine Kündigung zum 31.03.16 bei meinem Arbeitgeber unterschrieben.
Die Kündigung kam von der Seite des Arbeitgebers. Ich habe meinem Arbeitgeber lediglich (per Whatsapp) zugestimmt das wir das Arbeitsverhältnis auflösen. Die Kündigung an sich würde aber von ihm verfasst, an mich adressiert und ohne Angabe von einem Grund verfasst!

Heute kam die Nachricht das ich ihm 3.000€ netto überweisen soll, für die angefallenen Fortbildungskosten. Nun habe ich in meinem Vertag folgende Klausel dazu gefunden und möchte gerne fragen ob die Forderung des Arbeitgebers wirksam ist.
Ich war in dem Unternehmen vom 15.05.2015 bis zum 31.03.16 beschäftigt. Die Dauer der Fortbildung war 1 Monat.

Klausel bzgl. Rückzahlung:
" 1. Die Schulungskosten trägt grundsätzlich die .... GmbH"
"2. Das gilt nur dann nicht, wenn
a) das jeweilige Vertragsverhältnis des Teilnehmers mit der ... GmbH beendet wird
b) ...
c) ...
d) ...
e)...

" In den Fällen dieser Ziffer 2 a) - e) trägt der Teilnehmer die Schulungskosten in voller Höhe. Wird das Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2 a) innerhalb des dritten Vertragsjahres nach Beginn des jeweiligen Vertragsverhältnisses mit der ... GmbH beendet, trägt der Teilnehmer jedoch nur noch 50% der gesamten Schulungskosten. Pro Schulungstag werden Kosten in Höhe von 150€ zzgl. MwSt. in Ansatz gebracht.



Ich bedanke mich herzlich für alle Rückmeldungen!!




-- Editier von Cindyrecht123 am 27.04.2016 21:45

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

Hi Cindy

ist das alles, was in der Klausel zur Rückzahlung der Fortbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in deinem Vertrag steht?

Wenn ja, dann gilt:

...... Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne jede Rücksicht auf den Beendigungsgrund zurückzahlen muss, ist unwirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen (Entscheidung des BAG - 9 AZR 610/05 ).

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/fortb.htm

Signatur:

" In der Hand halte ich 4 Asse, .....doch das Leben spielt Schach mit mir. "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cindyrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo iceman123,

Ja ich habe alles genau so zitiert wie es in dem Vertrag steht, mehr gibt es nicht!
Ich hatte nur Bedenken das ich das Geld zahlen muss weil ich ihm eben zugestimmt habe das Wir das Verhältnis auflösen können....

Vielen Dank schonmal für Deine Antwort - das beruhigt mich!!!!!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

was Sie beschreiben, ist ein rechtliches "gewusel". Offenbar werden die Merkmale eines Auflösungsvertrages mit denen einer Kündigung vermischt. Es gibt keinen Kündigungsantrag des Arbeitgebers, dem der Arbeitnehmer zustimmt.

Der ganze Kündigungsprozess hat eine Vorgeschichte, die nicht überliefert ist.

Nicht überliefert ist auch, wie lange die Probezeit dauern sollte und wie die Kündigungsfristen hierfür formuliert waren.

In Ihrem Fall wird es darauf ankommen, wen ein Verschulden wegen der Kündigung trifft. Hätten Sie einiges dazugetan, die - noch nicht weiter untersuchte - Kündigung durch den Arbeitgeber zu provozieren, könnten Sie tatsächlich für die in Anspruch genommene Fortbildung haftbar gemacht werden. Die Frist zur Kündigungsschutzklage dürfte abgelaufen sein.

Ohne weitere Sachinformation kann ich Ihnen nur empfehlen, einen Fachanwalt / Fachanwältin für Arbeitsrecht zu beauftragen.

Mit freundlichem Gruß



Signatur:

Blaki

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Hi,

es wäre sinnvoll auch zu schreiben, seit wann das Arbeitsverhältnis besteht...

Aber grundsätzlich:
1.: Wenn die Kündigung vom AG ausgeht, wird die Rückzahlung von Ihm ins leere laufen.
2.: Ich halte die Klausel für unswirksam. Es gibt keine richtige Quotelung.

Es wäre sinnig auch zu erfahren, ob eine Kündigung oder ein Auflösungsvertrag erstellt wurde.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Egal von wem die Kündigung ausging oder auch nicht. Die vertragliche Rückzahlungsklausel ist unwirksam und das gleich aus mehreren Gründen:

- Es fehlt die Differenzierung nach dem Kündigungsgrund (siehe Antwort #1 von iceman123mitglied)
- Es fehlt an einer Quotelung
- Die Bindungsfrist ist zu lang (Fortbildung von bis zu einem Monat max. 6 Monate Bindung zulässig)
- Es dürfen nur tatsächlich entstandene Kosten angesetzt werden. Das hört sich eher nach einer Pauschale an, wenn 150,00 € pro Schulungstag angesetzt werden.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

asd1971:

Zitat:
es wäre sinnvoll auch zu schreiben, seit wann das Arbeitsverhältnis besteht...

Deshalb steht das wohl auch in der Frage:
Zitat:
Ich war in dem Unternehmen vom 15.05.2015 bis zum 31.03.16 beschäftigt.

1x Hilfreiche Antwort

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