Hallo ,
Ich bin bei einer Leihfirma angestellt seit einem Monat.
Ich arbeite als Gepäckabfertiger in Münchner Flughafen.Als ich angefangen habe hatte ich erst eine 5 Tägige Schulung bei Aeroground München die anscheinend meine Leihfirma bezahlt hat. obwohl ich für Aeroground arbeite.interne schulung so verstehe ich das.
So habe ich am anfang an eine Vereinbarung unterschrieben dass ich die Schulungskosten bezahle wenn ich die ersten 7 Monate kündige. Jetzt vor paar Tagen habe ich auch geküdigt weil ich aus gesunheitlichen gründen auch tun muss.Die Arbeit ist sehr schwer für mich und habe immer schmerzen im Rücken und ärmen.
Und die haben mir eine Rechnung von 1900 Euro plus noch mwst. 361,00 geschickt.
Aber diese Schulung ist mir nichts wert weil ich nicht mehr am Flughafen asrbeiten will. Das gilt nur für Flughafen München.
Ich weiss jetzt nicht was ich machen soll die haben mir eine woche Frist gegeben diesen betrag zu zahlen.
Aber wenn ich beim Test durchgafallen hätte müsste ich die schulung nicht zahlen.So sagen die.
was meinen Sie haben sie das Recht von mir das Geld zu verlangen.?
Enschuldigen sie dass es fähler in der Rechtsschreibung gibt.
Bin seit 18 Monaten in Deuschland.
Danke im Voraus
Rückzahlung von Schulungskosten bei Zeitfirma
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitatwas meinen Sie haben sie das Recht von mir das Geld zu verlangen.? :
Genauer Wortlaut der Klausel?
Zitat:Zitatwas meinen Sie haben sie das Recht von mir das Geld zu verlangen.? :
Genauer Wortlaut der Klausel?
Vereinbarung : Übernahme der Ausbildungskosten
und hier steht noch 3 Wöchige Schulung obwohl ich nur 5 Tage schulung hatte und danach ganz normal gearbeitet habe
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Zitat:Zitatwas meinen Sie haben sie das Recht von mir das Geld zu verlangen.? :
Genauer Wortlaut der Klausel?
In diesem Fall, vermute ich, scheitert die Rechtmäßigkeit der Rückforderung daran, dass die Schulung arbeitsspezifisch war, d.h. dass der AG dich aus eigenem Interesse schulen musste - du hast ja keinen Vorteil außerhalb des Flughafens durch den Zuwachs an Wissen.
Also nicht zahlen und abwarten, wäre mein Rat.
ZitatIn diesem Fall, vermute ich, scheitert die Rechtmäßigkeit der Rückforderung daran, dass die Schulung arbeitsspezifisch war, d.h. dass der AG dich aus eigenem Interesse schulen musste - du hast ja keinen Vorteil außerhalb des Flughafens durch den Zuwachs an Wissen. :
Also nicht zahlen und abwarten, wäre mein Rat.
So denke ich auch.
Ich habe jetzt bedenken das die mir mein Gehalt einbehalten bis ich zahle. Ist das war das die dass machen können?
Vielen Dank für die Antwort
... nun - dafür gibt es das Arbeitsgericht. Kostengünstig, weil ohne RA. Ein Rechtspfleger hilft, den Antrag zu formulieren. Im schlimmsten Fall gilt die Vereinbarung doch, selbst dann wärst du nicht schlechter dran. Mir scheint aber, dass du gut da rauskommst.
Hallo wieder ich , also mein Rechtschutz übernimmt die kosten für den Anwalt nicht weil ich keine Berufrechtschutz habe sondern nur Privat Rechtschutz was soll ich jetzt machen ich will jetzt eine abschließen aber die greiffen erst nach mindestens einem bis 3 monaten an .
Kann mir in diesem Fall der Arbeitsgericht ( arbeitskammer ) helfen ?
Ich habe schon eine Rechnung von 2261 euro erhalten.
Zitat... nun - dafür gibt es das Arbeitsgericht. Kostengünstig, weil ohne RA. Ein Rechtspfleger hilft, den Antrag zu formulieren. Im schlimmsten Fall gilt die Vereinbarung doch, selbst dann wärst du nicht schlechter dran. Mir scheint aber, dass du gut da rauskommst. :
Nochmal.
Erstmal nicht die Rechnung bezahlen, dann abwarten, ob Dein Gehalt kommt.
Kommt Dein Gehalt nicht, gehst Du ohne Anwalt zum Arbeitsgericht, die Rechtspfleger dort helfen Dir bei der Formulierung der Lohnklage.
ZitatNochmal. :
Danke dir so habe ich auch gedacht
Erstmal nicht die Rechnung bezahlen, dann abwarten, ob Dein Gehalt kommt.
Kommt Dein Gehalt nicht, gehst Du ohne Anwalt zum Arbeitsgericht, die Rechtspfleger dort helfen Dir bei der Formulierung der Lohnklage.
Hallo,
Also die haben mir vom Gehalt 1261,00 euro einbehalten und nur 480,00 ausbezahlt ich kann mir nicht mal die Miete davon bezahlen.
Und verlangen noch 1000 euro.
Da mein Rechtschutz nicht dafür haften will da ich nur Privatrechtschutu habe und keinen Berufsrechtschutz habe ich kein Anwalt der mir helfen kann.
Ich habe nur angst wenn ich ans Arbeitsgericht gehe da mir noch kosten erstehen. Ich habe kein geld.
Weiss jetzt nicht was ich machen soll ?
ZitatNochmal. :
Hallo,
Also die haben mir vom Gehalt 1261,00 euro einbehalten und nur 480,00 ausbezahlt ich kann mir nicht mal die Miete davon bezahlen.
Und verlangen noch 1000 euro.
Da mein Rechtschutz nicht dafür haften will da ich nur Privatrechtschutu habe und keinen Berufsrechtschutz habe ich kein Anwalt der mir helfen kann.
Ich habe nur angst wenn ich ans Arbeitsgericht gehe da mir noch kosten erstehen. Ich habe kein geld.
Weiss jetzt nicht was ich machen soll ?
Erstmal nicht die Rechnung bezahlen, dann abwarten, ob Dein Gehalt kommt.
Kommt Dein Gehalt nicht, gehst Du ohne Anwalt zum Arbeitsgericht, die Rechtspfleger dort helfen Dir bei der Formulierung der Lohnklage.
ZitatNochmal. :
Erstmal nicht die Rechnung bezahlen, dann abwarten, ob Dein Gehalt kommt.
Kommt Dein Gehalt nicht, gehst Du ohne Anwalt zum Arbeitsgericht, die Rechtspfleger dort helfen Dir bei der Formulierung der Lohnklage.
Angst hin oder her - wenn du dein Geld nicht in den Schornstein schreiben willst, bleibt dir nur der Weg zum Arbeitsgericht, um deinen Lohn einzuklagen. Kostet nur Gebühren. Für dich steht viel zu viel auf dem Spiel, als dass du locker verzichten könntest. Und selbst, wenn du verlieren solltest, stehts du auch nicht schlechter da als im Moment.
Sie sollen auch nicht ans Arbeitsgericht gehen, sondern ganz persönlich dorthin.
Vorher rufen Sie die Rechtsantragsstelle, die sich im Gericht befindet, an und fragen, welche Unterlagen Sie mitbringen sollen.
Dann gehen oder fahren Sie dorthin und der Rechtspfleger vor Ort formuliert die Klage für Sie, wie ja schon blaubär+ in Antwort Nr 6 geschrieben hatte.
Das kostet alles gar nichts, wenige Tage später findet eine 15-minütige Güteverhandlung statt, da wird auch nicht viel geredet. Der Richter wird da wohl dem Arbeitgeber erklären, warum dieser Ihnen das Gehalt nachzuzahlen hat.
Bei dem Verfahren sollten Sie nur darauf achten, dass der Richter vorgibt, bis zu welchem Datum gezahlt wird, eben sowas wie eine Woche Frist.
Wenn es dazu keine Vereinbarung gibt, dann lassen sich Arbeitgeber aus Rache gerne Zeit mit der Nachzahlung.
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