Hallo,
bin über Google auf dieses Forum aufmerksam geworden und wollte zum o.g. Thema einen Beitrag hinterlassen.
Habe von meinem Ex-Arbeitgeber heute ein Neujahresanschreiben erhalten. In diesem Schreiben geht es recht "Amüsant" zur Sache und letzendlich wird eine Forderung in Höhe von einer zweistelligen Summe geltend gemacht.
Zu meiner Vorgeschichte: Ich war längere Zeit für eine Versicherungsgesellschaft als Mitarbeiter tätig (nicht Selbständig, kein HGB84 etc.), es handelte sich um eine komplette Festanstellung. Da ich eine berufliche Veränderung wollte (Selbständigkeit und ein berufbegleitendes Studium), habe ich auf meinen Wunsch hin zum 30.09.2009 das Arbeitsverhältnis fristgerecht gekündigt. Wurde sogar ( in der Branche oft üblich ) bis zur Kündigung von den Verpflichtungen des Arbeitsverhältnisses freigestellt ( man könnte ja Kundendaten mitnehmen etc.). Die Kündigung wurde ordnungsgemäß bestätigt und alles verlief ohne Schwierigkeiten. Allerdings wurde kein Aufhebungsvertrag oder dergleichen angefertigt. Nach nunmehr 16 Monaten und ein paar Tagen, habe ich heute das besagte Schreiben meines Ex-Arbeitgebers erhalten, da wohl ein Kundenvertrag zum 12.2010 storniert wurde, (für mich nicht mehr nachzuvollziehen, da ich für diese Gesellschaft nicht mehr tätig bin), solle ich nun einen kleineren Betrag zurück bezahlen.
Meine Frage geht dahin, ist dies rechtens? Kann ein Arbeitgeber, trotz gekündigtem Arbeitsverhältnis Nachforderungen stellen? Die haben durch meine Kündigung ordentlich Geld behalten (für bereits getätigtes Geschäft, welches aber erst nach meiner Kündigung aktiv wurde). Durch die Kündigung habe ich bewusst darauf verzichtet. Gibt es für den Ex-Arbeitgeber die Möglichkeit diese Forderung einzuklagen. Das Anschreiben wurde tituliert mit einer "Offenen Forderung", welche mir mit einen Zahlungsziel bis zum 19.01. gestellt wurde.
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Viele Grüße
Dr.DAX
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-- Editiert am 08.01.2011 00:36
Rückzahlung aus Arbeitsverhältnis
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Stand im Arbeitsvertrag etwas über Ausschlussfristen?
Wie wird man denn als AN bei Versicherungen bezahlt? Läuft das alles oder teilweise über Provisionen? Bekommt man ein Festgehalt?
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--- editiert vom Admin
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... deine frage ist hier nicht beantwortbar, weil wir deinen vertrag nicht kennen können. aber im grundsatz kann es durchaus sein, dass es zu nachwirkenden konsequenezen kommt. vielleicht ist es ja so, dass gewisse provisionen erst vorläuftig gezahlt worden sind und erst dann endgültig dein eigentum werden, wenn der kunde den vertrag nicht binnen einer frist kündigt.
dir bleibt, entweder deinen ex-ag zu fragen, auf welcher rechtsgrundlage er zurückfordert, oder die sache an einen ra zu geben.
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Wenn zufällig im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist stand, dann ist die Forderung sowieso hinfällig.
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