Hallo,
ich habe 2015 eine 2 jährige Weiterbildung nebenberuflich begonnen und 2017 abgeschlossen.
Da meine Firma die Kosten weitestgehend getragen hat, hab ich mich bis 2020 an die Firma gebunden.
Ich spiele momentan mit dem Gedanken, mich beruflich zu verändern.
Wenn ich es richtig lese, müsste ich die komplette Summe zurück zahlen, wenn ich kündigen würde, obwohl ja eigentlich nur noch 20% der gebundenen Zeit zu leisten wäre.
Ist das so rechtskräftig?
-- Editiert von Moderator am 22.09.2018 15:49
Rückzahlung Weiterbildungskosten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatIst das so rechtskräftig? :
Wenn es tatsächlich so dort stehen würde, nein.
Kannst Du die Vereinbarung mal anonymisiert einstellen?
Hier kommt es auf den genauen Wortlaut an.
Danke für die Antwort.
Wie hänge ich hier eine Datei/Bild an?
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Danke für die Antwort.
Wie hänge ich hier eine Datei/Bild an?
Bild bei einem Bilderhoster (Tinypic.com / picr.de / etc....) hochladen und den dort generierten Link (für Foren) hier einstellen.
Scheint mir unzulässig, da die zeitanteilige Ermäßigung des Rückzahlungsbeitrags schlicht fehlt. Insofern müssen Sie wohl gar nichts zahlen.
--- sehe ich auch so.
Danke für eure Einschätzung.
Gibt es irgend einen Paragraphen/Urteil/Gesetzestext, wo ich das nachlesen kann?
Gruß
Urteile dazu gibt es zuhauf. Du brauchst nur zu googeln 'Rückzahlungsklausel' oder ähnlich.
Und nicht alles, was gilt, muss ausdrücklich in Gesetzen stehen.
Sorry,
aber irgendwie finde ich nichts, warum ich nicht voll, oder überhaupt zahlen müsste.
ZitatSorry, :
aber irgendwie finde ich nichts, warum ich nicht voll, oder überhaupt zahlen müsste.
Verstößt eine in einem Arbeitsvertrag formularmäßig vereinbarte Rückzahlungsklausel gegen die richterrechtlich entwickelten Grundsätze, ist die Klausel nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
Das hier kannst du dir ja mal ansehen.
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/rueckzahlungsklauseln-arten-413-unwirksamkeit-von-rueckzahlungsklauseln_idesk_PI10413_HI1852306.html
gruß charly
/// Wenn ich es richtig lese, müsste ich die komplette Summe zurück zahlen, wenn ich kündigen würde, obwohl ja eigentlich nur noch 20% der gebundenen Zeit zu leisten wäre.
Genau das ist es doch: Noch am letzten Tag müsstest du demnach die volle Summe zurückzahlen - und das ist eine unangemessene Benachteiligung. Und damit ist der Vertrag hinfällig.
Komisch, dass ich auf Anhieb Texte dazu finde. Du musst allerdings langsam und genau lesen, am besten auch laut lesen:
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/rueckzahlungsklauseln-arten-413-unwirksamkeit-von-rueckzahlungsklauseln_idesk_PI10413_HI1852306.html
-- Editiert von blaubär+ am 24.09.2018 09:56
Super,
vielen Dank ihr zwei.
"Verstößen gegen das Gebot der zeitanteiligen Ermäßigung des Rückzahlungsbeitrags;"
Das hatte ich gesucht....
ZitatSuper, :
vielen Dank ihr zwei.
"Verstößen gegen das Gebot der zeitanteiligen Ermäßigung des Rückzahlungsbeitrags;"
Das hatte ich gesucht....
Das ist ja nur ein Punkt.
Als nächstes düfte die Bindungsdauer von fast fünf Jahren die Klausel
zum kippen bringen.
gruß charly
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