Rückzahlung "Studien-Vergütungen" duales Studium

4. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb479771-82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rückzahlung "Studien-Vergütungen" duales Studium

Hallo,

angenommen jemand hätte im Vertrag über sein duales Studium eine Klausel, die da etwa lautet: "Der Studierende verpflichtet sich zur Rückzahlung der empfangenen Studien-Vergütungen, wenn (...)"
Was wäre dann unter Studien-Vergütungen zu verstehen?
A: Die vom Unternehmen übernommen Studiengebühren
B: Die vom Unternehmen gezahlten Gehälter aus dem separaten Arbeitsvertrag, der im Vetrag über das duale Studium nicht erwähnt wird.
C: Beides.

Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Die Vergütung für geleistete Arbeit, die sich aus einem separaten AV ergibt, kann nicht zuurückgefordert werden. Dehalb gehe ich davon aus, dass hier die Studiengebühren gemeint sind.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb479771-82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort! :)
Gibt es ein Gesetz, das das besagt oder wodurch ist das begründet?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Das ist simple Logik: Sie haben eine Arbeitsleistung erbracht und dafür Lohn erhalten. Natürlich kann der Lohn nicht zurückverlangt werden - dann hätten Sie ja die Arbeitsleistung gratis erbracht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Was nicht heißt, dass die Klausel so gültig ist.

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