Hallo,
angenommen jemand hätte im Vertrag über sein duales Studium eine Klausel, die da etwa lautet: "Der Studierende verpflichtet sich zur Rückzahlung der empfangenen Studien-Vergütungen, wenn (...)"
Was wäre dann unter Studien-Vergütungen zu verstehen?
A: Die vom Unternehmen übernommen Studiengebühren
B: Die vom Unternehmen gezahlten Gehälter aus dem separaten Arbeitsvertrag, der im Vetrag über das duale Studium nicht erwähnt wird.
C: Beides.
Vielen Dank!
Rückzahlung "Studien-Vergütungen" duales Studium
4. Dezember 2017
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Frage vom 4. Dezember 2017 | 17:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rückzahlung "Studien-Vergütungen" duales Studium
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#1
Antwort vom 4. Dezember 2017 | 17:53
Von
Status: Richter (8406 Beiträge, 3770x hilfreich)
Die Vergütung für geleistete Arbeit, die sich aus einem separaten AV ergibt, kann nicht zuurückgefordert werden. Dehalb gehe ich davon aus, dass hier die Studiengebühren gemeint sind.
#2
Antwort vom 4. Dezember 2017 | 19:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort!
Gibt es ein Gesetz, das das besagt oder wodurch ist das begründet?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. Dezember 2017 | 19:14
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17247x hilfreich)
Das ist simple Logik: Sie haben eine Arbeitsleistung erbracht und dafür Lohn erhalten. Natürlich kann der Lohn nicht zurückverlangt werden - dann hätten Sie ja die Arbeitsleistung gratis erbracht.
#4
Antwort vom 5. Dezember 2017 | 11:21
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Was nicht heißt, dass die Klausel so gültig ist.
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