Rückkehrgespräch nach Krankheiten

13. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
FrankD123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückkehrgespräch nach Krankheiten

Hallo,
bitte um Einschätzung folgender Situation:

Es geht um einen Mitarbeiter in einem Unternehmen, dass bis 2018 seine Strukturen so verändern will, so dass es bis zu 70% des Personals abbauen muss. Dieser Mitarbeiter ist seit 33 Jahren im Betrieb, mit besten Beurteilungen und war bis 2015 nie auffällig wegen Krankheiten usw. Seit 2015 verändern sich die Arbeitsbedingungen dermaßen ins schlechte und verursachen Stress und Überstunden. Es wird immer mehr Druck auf- Personal abgebaut. Ein Beispiel: Es wird wieder ein Abfindungsmodell angeboten. Der Mitarbeiter wird zu einem pesönlichem Gespräch gebeten, in dem er aufgefordert wird seine persönlchen Stärken zu schildern und wie er gedenkt sich für 2018 im Unternehmen so einzubringen. Als der Mitarbeiter fertig ist, wird ihm eiskalt gesagt: genau das brauchen wir 2018 nicht mehr, überlegen Sie es sich und nehmen lieber die Abfindung!!!! Im Anschluss stellt der Mitarbeiter fest, egal was er gesagt hätte, das Ergebnis wäre immer das gleiche.

Der Mitarbeiter wird in 2016 ungewöhnlich oft krank, ist z.B. sehr anfällig für Virenerkrankungen (5 mal) und hatte jetzt einen Kreislaufkollaps, der nach Einschätzung des Arztes und eines Neurologen nicht körperlich verursacht wird sondern durch den Stress! Die Symptome gehen in Richtung Burnout... Dem Mitarbeiter wird ein Antidepressivum verschrieben, da auch akuter Schlafmangel besteht.Auf eine längere Krankschreibung verzichtet der Mitarbeiter, da er Angst vor Repressalien am Arbeitsplatz hat und bekommt eine Einladung zu einem Krankenrückkehrgespräch!!!!!! Ziel ist es, mit dem Arbeitgeber zusammen heraus zu finden ob Umstände auf der Arbeit diese Krankheiten verursachen und ob man etwas verbessern könnte. Was der Mitarbeiter als extrem taktlos und zynisch empfindet, da er annimmt als nicht mehr belastbar dargestellt zu werden, wenn er ehrlich darauf eingeht. Wie soll sich der Mitarbeiter bei diesem Gespräch verhalten? Laut Arbeigeber hat er dazu zu erscheinen, er kann jedoch eine Person seines Vertrauens mitbringen.Betriebsrat?

Vielen Dank
Frank

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Zunächst einmal: die FA hat das Rückkehrergespräch anzubieten, wenn die Bedingungen dazu vorliegen. MA hat aber durchaus das Recht, das Gespräch abzulehnen (und die FA hat ihre Pflicht getan.
Im Übrigen siehst du die Sache wohl richtig: Man will dich in das Abfindungsmodell 'prügeln'. Was also hält dich dort?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FrankD123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Kannst du dir vorstellen, dass ich mit 33 Jahren Betriebszugrhörigkeit in einem Alter bin, in dem ich zu weit von der Rente weg bin, um das mit der Abfindung zu überbrücken und zu alt für andere Arbeitgeber? Zusätzlich steht noch die Klärung an, ob mit der Abfindung auch ein Verzicht auf die erworbenen Betriebsrentenanwartschaft einher geht. Ich bin doch nicht ******** und verzichte darauf, da es jetzt zu spät für eine weitere Altersabsicherung ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wenn eine so drastische Personalreduzierung geplant ist, dann gibt es vorher in der Regel intensive Beratungen mit dem Betriebsrat, es wird ein Sozialplan erstellt, die Punkte der Mitarbeiter werden ermittelt. Und in so einen Plan ist natürlich auch die Zusatzrente eingearbeitet. Da mach Dir mal keinen Kopf.

So ein Rückkehrgespräch ist eigentlich bei Mitarbeitern, die häufig ausfallen üblich. Es gilt, den Grund zu erforschen. Als nicht mehr belastbar? Das sehe ich anders. Nur, man sollte auf so ein Gespräch vorbereitet sein. Jeder, wirklich jeder kann auch mal öfters ausfallen, länger ausfallen. Der Mensch ist kein Roboter. Also, bereite Dich vor. Nimm einmal Block und Stift mit, und schreibe mit. Führe Protokoll. Erkläre, dass die ungewisse Situation natürlich mental belastet, dass aber einige körperliche Malaissen dazu gekommen seien, die behoben seien. Die Zukunftsprognose muss zwingend positiv ausfallen. Erkläre weiter, dass Du gerne Deinen Job weiter machen würdest, wie Du es seit 33 Jahren tust. Und vor allen Dingen, höre genau zu, schreibe mit. Und wenn Du das Gefühl hast, Du wirst überrollt, erst dann bitte, brichst Du ab und bittest um Fortsetzung zu einem anderen Termin mit einem Vertreter des Betriebsrates. Und, nix unterschreiben.

Mit 33 Jahren bist Du sozial gut abgesichert. Keine Panik. Im eigentlichen Personalreduzierungsverfahren geht es wirklich nur um Punkte, nicht um Fehlzeiten, Schlechtleistung, was weiss ich.

Viel Erfolg! Und, bitte, lege nicht alles als "hinterfotzig" aus. Muss gar nicht so gemeint sein.

wirdwerden

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn der Mitarbeiter das Gespräch nicht führen will, dann muss er das auch nicht. Wenn er vor hat, das Gespräch zu führen, dann sollte er ein BR-Mitglied mitnehmen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Man sollte so ein Eintiegsgespräch nicht so hoch aufhängen. Dann weiss man nämlich nicht, was der Arbeitgeber plant. Dann macht der zu. Deshalb taktisch geschickt vorgehen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn der Arbeitgeber schon anbietet, dass man jemanden mitbringen darf, dann sollte man die Chance nicht verstreichen lassen. Gespräche im Beisein des BR laufen sehr oft anders als ohne.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Da stimme ich Dir zu, bei uns in der Regel wesentlich aggressiver und weniger zielführend, auch für den Arbeitnehmer.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
FrankD123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Ich bin mir leider nicht so sicher, zu was mein Arbeitgeber die Ergebnisses dieses Gesprächs nutzen darf! Von dessen Seite wird wohl auch der BAD mit hinzu gezogen werden. Von einem anderen Kollegen weiß ich, dass dieser (war wegen Burnout 3 Monate weg) zum Beispiel in seinem Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten, jemanden vom BAD und BR abgesprochen hat, dass er für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr an der Rufbereitschaft teilnimmt. Kurze Zeit später wurde ihm jedoch nahe gelegt sich schnellst möglich nach einem anderen Job um zu gucken, da er seinen Job nicht mehr vollständig wahrnehmen kann. Und das ganz klang dann auch so, dass er ggf. auch entlassen werden kann...

Ich stecke soweit in der Zwickmühle, als dass ich wenn ich schweige nicht auf das Dilemma hinweise. Je mehr das tun, die Krankenquote in unserer Abteilung ist unglaublich hoch. Je mehr den Mund auf machen, desto bekannter müsste das Thema doch bei BR und BAD werden. Aber haben die überhaupt ein Mittel dagegen? Andersrum, wenn ich der einzige bin, der das thema anspricht, bin ich für den Arbeitgeber u.U. nicht belastbar und werde somit Opfer.

@wirdwerden Ich brauche das nicht als hinterfotzig auslegen, ich weiß dass mein Arbeitgeber momentan dieses eine Ziel sehr stringent verfolgt.

Ich denke, ich werde versuchen meinen BR am Montag direkt anzurufen und mit ihm im Vorfeld reden.

Gruß
Frank

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gespräch anzubieten. Es ist aber dein gutes Recht, dies abzulehnen. Ich selbst habe die Einladung angenommen (hohe Fehlzeiten im letzten Jahr), und nachdem ich den Termin im Mai aus persönlichen Gründen (die mein Chef aber auch sofort akzeptierte) kurzfristig ablehnen musste, bislang noch keinen neuen bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn es dann mal später um eine krankheitsbedingte Kündigung geht, dann kann die Ablehnung des BEM auch Nachteile haben.

http://www.hensche.de/Betriebliches_Eingliederungsmanagement_BEM_Betriebliches_Eingliederungsmanagement.html

Zitat:
Sind Ar­beit­neh­mer zur Be­tei­li­gung an ei­nem BEM ver­pflich­tet?

Das Ge­setz stellt aber aus­drück­lich klar, dass das BEM „mit Zu­stim­mung und Be­tei­li­gung der be­trof­fe­nen Per­son" durch­zuführen ist. Da­her geht hier nichts oh­ne oder gar ge­gen den Wil­len des be­trof­fe­nen Ar­beit­neh­mers. Er hat da­her kei­ne Rechts­pflicht, sich zu be­tei­li­gen. Außer­dem kann er auch frei darüber ent­schei­den, ob und wenn ja wel­che be­trieb­li­chen Stel­len (Be­triebs­rat, Per­so­nal­rat, Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung) an „sei­nem" BEM be­tei­ligt wer­den sol­len.

Das heißt aber an­de­rer­seits nicht, dass ein er­krank­ter Ar­beit­neh­mer den Vor­schlag des Ar­beit­ge­bers, ein BEM durch­zuführen, schlicht igno­rie­ren soll­te. Denn zum ei­nen können sich durch ein ge­mein­sam durch­geführ­tes BEM kon­kre­te Möglich­kei­ten der Wie­der­ein­glie­de­rung er­ge­ben, die man vor­her nicht ge­se­hen hat, und zum an­de­ren kann es dem Ar­beit­neh­mer auch in punc­to Kündi­gungs­schutz scha­den, die Ein­la­dung zum BEM in den Pa­pier­korb zu wer­fen. Denn in ei­nem sol­chen Fall hat der Ar­beit­ge­ber sei­ne Ver­pflich­tung zur Durchführung ei­nes BEM erfüllt und kann dann un­ter er­leich­ter­ten Vor­aus­set­zun­gen ei­ne krank­heits­be­ding­te Kündi­gung aus­spre­chen.

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