Rückfahrt von Baustelle nicht vergütet

15. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tobias MxR
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)
Rückfahrt von Baustelle nicht vergütet

Hi,
ich arbeite als Baumpfleger im Osten Deutschlands und brauche Informationen zu folgendem Sachverhalt:

Einige Baustellen befinden sich bis zu 2 Stunden Fahrt und weiter entfernt. Die Fahrt zu einer Baustelle wird vom Arbeitgeber voll gezahlt, also als gearbeitete Stunden angerechnet. Die Fahrt zurück, allerdings, wird zur Zeit noch nicht vergütet. Mein Projektleiter meinte neulich, dass dies geändert werden soll und wir pro 1 Std Fahrt 30 min bezahlt bekommen. Ist das legitim? Darf der Arbeitgeber von mir/uns erwarten, dass wir dafür keinen, bzw. nur einen 50%igen Ausgleich (finanziell oder zeitlich) erhalten?

Danke und freundliche Grüße,
Tobias

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Grundsätzlich ist es das Problem des Arbeitgebers wie er zur Arbeit kommt, auch die Kosten sind sein Problem.

Allerdings kommt es darauf an, wie der genaue Ablauf ist. Also z.B. ob man erst in die Firma fährt, Werkzeug holt oder ob man direkt zum Arbeitsort fahrt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Tobias MxR
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Allerdings kommt es darauf an, wie der genaue Ablauf ist. Also z.B. ob man erst in die Firma fährt, Werkzeug holt oder ob man direkt zum Arbeitsort fahrt.


Abfahrts- und Ankunftsort ist immer das Firmengelände. Eine Vergütung für die Fahrt zum Firmengelände und zurück nach Hause ist nicht nötig, da ich nicht weit weg wohne.
Also, muss es eine volle Vergütung auch für die Rückfahrt von der Baustelle auf das Firmengelände geben?

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#3
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Ja, wenn du das Auto fährst.

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#4
 Von 
Tobias MxR
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Jawoll1701):
Ja, wenn du das Auto fährst.


... und es bleibt auch dabei, wenn es ein Firmenwagen ist?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Ich denke doch, dass ein Baumpfleger entsprechendes Gerät und Material mitführen muss. Du wirst doch den Wagen morgens im Betrieb abholen und abends dort auch wieder abstellen, so dass auch Verbrauchsmittel nachgeladen werden können. Also gleicht deine Arbeit in diesem Punkte der eines Monteurs - dort ist die Fahrzeit klar als AZ anerkannt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tobias MxR
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

@blaubär+
Dann hake ich beim Projektleiter mal nach, warum das bei uns nicht der Fall ist, denn auch wenn wir nach der Arbeit zurückfahren und die Fahrzeuge ausräumen, wird das nicht mehr als Arbeitszeit angerechnet und von unseren (handgeschriebenen) Stundenkarten gestrichen.

-- Editiert von Tobias MxR am 15.07.2018 16:31

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Einfach mal die Rückfragen beantworten, dann kann man auch zielführend diskutieren - und muss nicht im Nebel stochern...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

"Das" ist eigentlich klar. Doch wohl um Geld zu sparen. Zielführender wäre die Frage: mit welchem Recht.

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#9
 Von 
Tobias MxR
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... mit welchem Recht.


Richtig! Ich frag mich, ob es da etwas gibt, dass den Unternehmen in solchen Sachen Entscheidungsfreiheit gibt.

Was ebenso eher nachteilig für die Mitarbeiter ist, dass wir bei ca. 60+ Mitarbeitern immer noch keinen Betriebsrat haben, da die Führungsetage das nicht befürwortet...

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Tobias MxR):
Richtig! Ich frag mich, ob es da etwas gibt, dass den Unternehmen in solchen Sachen Entscheidungsfreiheit gibt.

Durch geschickte Gestaltung des Ablaufs lassen sich da durchaus Kosten sparen.
Und in der Gestaltung des Ablaufs hat das Unternehmen entsprechende Entscheidungsfreiheit.



Zitat (von Tobias MxR):
immer noch keinen Betriebsrat haben, da die Führungsetage das nicht befürwortet...

Glücklicherweise ist die Wahl und die Existenz eines BR nicht davon abhängig ob die Führungsetage das befürwortet, sondern einzig davon ob die Mitarbeiter genug Rückgrat haben und aus den Pushen kommen.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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