Hi,
ich arbeite als Baumpfleger im Osten Deutschlands und brauche Informationen zu folgendem Sachverhalt:
Einige Baustellen befinden sich bis zu 2 Stunden Fahrt und weiter entfernt. Die Fahrt zu einer Baustelle wird vom Arbeitgeber voll gezahlt, also als gearbeitete Stunden angerechnet. Die Fahrt zurück, allerdings, wird zur Zeit noch nicht vergütet. Mein Projektleiter meinte neulich, dass dies geändert werden soll und wir pro 1 Std Fahrt 30 min bezahlt bekommen. Ist das legitim? Darf der Arbeitgeber von mir/uns erwarten, dass wir dafür keinen, bzw. nur einen 50%igen Ausgleich (finanziell oder zeitlich) erhalten?
Danke und freundliche Grüße,
Tobias
Rückfahrt von Baustelle nicht vergütet
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Grundsätzlich ist es das Problem des Arbeitgebers wie er zur Arbeit kommt, auch die Kosten sind sein Problem.
Allerdings kommt es darauf an, wie der genaue Ablauf ist. Also z.B. ob man erst in die Firma fährt, Werkzeug holt oder ob man direkt zum Arbeitsort fahrt.
ZitatAllerdings kommt es darauf an, wie der genaue Ablauf ist. Also z.B. ob man erst in die Firma fährt, Werkzeug holt oder ob man direkt zum Arbeitsort fahrt. :
Abfahrts- und Ankunftsort ist immer das Firmengelände. Eine Vergütung für die Fahrt zum Firmengelände und zurück nach Hause ist nicht nötig, da ich nicht weit weg wohne.
Also, muss es eine volle Vergütung auch für die Rückfahrt von der Baustelle auf das Firmengelände geben?
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Ja, wenn du das Auto fährst.
ZitatJa, wenn du das Auto fährst. :
... und es bleibt auch dabei, wenn es ein Firmenwagen ist?
Ich denke doch, dass ein Baumpfleger entsprechendes Gerät und Material mitführen muss. Du wirst doch den Wagen morgens im Betrieb abholen und abends dort auch wieder abstellen, so dass auch Verbrauchsmittel nachgeladen werden können. Also gleicht deine Arbeit in diesem Punkte der eines Monteurs - dort ist die Fahrzeit klar als AZ anerkannt.
@blaubär+
Dann hake ich beim Projektleiter mal nach, warum das bei uns nicht der Fall ist, denn auch wenn wir nach der Arbeit zurückfahren und die Fahrzeuge ausräumen, wird das nicht mehr als Arbeitszeit angerechnet und von unseren (handgeschriebenen) Stundenkarten gestrichen.
-- Editiert von Tobias MxR am 15.07.2018 16:31
Einfach mal die Rückfragen beantworten, dann kann man auch zielführend diskutieren - und muss nicht im Nebel stochern...
"Das" ist eigentlich klar. Doch wohl um Geld zu sparen. Zielführender wäre die Frage: mit welchem Recht.
Zitat... mit welchem Recht. :
Richtig! Ich frag mich, ob es da etwas gibt, dass den Unternehmen in solchen Sachen Entscheidungsfreiheit gibt.
Was ebenso eher nachteilig für die Mitarbeiter ist, dass wir bei ca. 60+ Mitarbeitern immer noch keinen Betriebsrat haben, da die Führungsetage das nicht befürwortet...
ZitatRichtig! Ich frag mich, ob es da etwas gibt, dass den Unternehmen in solchen Sachen Entscheidungsfreiheit gibt. :
Durch geschickte Gestaltung des Ablaufs lassen sich da durchaus Kosten sparen.
Und in der Gestaltung des Ablaufs hat das Unternehmen entsprechende Entscheidungsfreiheit.
Zitatimmer noch keinen Betriebsrat haben, da die Führungsetage das nicht befürwortet... :
Glücklicherweise ist die Wahl und die Existenz eines BR nicht davon abhängig ob die Führungsetage das befürwortet, sondern einzig davon ob die Mitarbeiter genug Rückgrat haben und aus den Pushen kommen.
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