Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge

7. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
newbie99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Ist es möglich Sozialversicherungbeiträge jeglicher Art ( hier besonders die Arbeitslosenversicherung ) zurückzufordern wenn man weniger als 1 Jahr bei einem normalen Bruttolohn tätig war und somit auch kein Anspruch auf ALG I hieraus enstanden ist ? Derzeit beziehe ich Harzt IV und werde somit in 2 Jahren weniger als 1 Jahr insgesamt gearbeitet haben. Wie sieht es mit den anderen Ausgaben aus ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es ist nicht möglich, in dem von Ihnen beschriebenen Fall Sozialversicherungsbeiträge zurückzufordern.

Das würde aber sowieso keinen Vorteil bringen, da das Jobcenter eine derartige Rückzahlung voll als Einkommen ohne Freibeträge anrechnen würde.


-- Editiert am 07.04.2011 13:06

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nein, das ist nicht möglich. Eine Versicherung deckt nun mal Risiken ab. Und abgesehen davon, wer sagt denn, dass Du nicht irgendwann in Kürze wieder arbeitest? Dann würde die Zeit doch mitrechnen, in der Du eingezahlt hast.

wirdwerden

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#3
 Von 
newbie99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also es sieht nicht danach aus das ich kurzfristig einen job finde und da die 2 jahre nun rum sind hätte ich ja auch keinen anspruch mehr auf alg I. wusste nicht das man das vom hartz4 auch noch abgezogen kriegt.

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