Rollierendes Stundensystem = Darlehen für den Arbeitgeber?

3. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.01.2019 15:48:55
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 13x hilfreich)
Rollierendes Stundensystem = Darlehen für den Arbeitgeber?

Guten Tag zusammen,

ich habe vor Kurzem einen neuen Job angefangen. Zur ersten Abrechnung hatte ich gleich fragen, welche Stunden wie berechnet wurden. Da wurde mir erklärt, dass es ein rollierendes Stundensystem gibt, nach dem abgerechnet wird. (Hat irgendwas mit irgendeiner Institution zu tun, der man die Stunden angeben muss)

Das Problem, dass sich daraus ergibt, ist dass mir aktuell 500-600 Euro fehlen. Und so, wie ich das System verstanden habe, bleiben die auch für die Dauer des Arbeitsverhältnis fehlend. Da würde ich ja quasi meinem Arbeitgeber ein Darlehen auf meine Kosten gestatten. Ist sowas nicht mit dem Thema Verzug gesetzlich geregelt?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

//// Hat irgendwas mit irgendeiner Institution,,,,
Irgendwie hilfreich sind diese Informationen nicht. So kann man kein Problem klären und keine Frage beantworten.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Die Frage aller Fragen lautet wie immer: Was steht denn in deinem Vertrag?

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#3
 Von 
guest-12310.01.2019 15:48:55
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 13x hilfreich)

In meinen Arbeitsvertrag steht: Der Arbeitnehmer erhält sein Bruttogehalt monatlich zum Monatsende auf sein Konto. Der Arbeitnehmer erhält sein Bruttogehalt in zwölf Teilen monatlich auf sein Konto überwiesen.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Folglich solltest du dieses Brutto auf deinem Konto auch wiederfinden. Folglich kann es auch kein Defizit von 500 oder 600 € geben.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nun gibt es aber ja dieses Defizit :sweat:

Wenn Sie den Job gut finden, dann versuchen Sie im ersten Schritt, das Problem vor Ort zu klären. Personalabteilung , Vorgesetzte etc.
Natürlich müssen SIe dem Arbeitgeber kein Darlehen geben und haben Anspruch auf Ihr volles Gehalt. Wer was wo verrechnet ist doch echt nicht Ihr Problem!

Wenn das ne Zeitarbeits-Sklaven-Firma ist, dann machen Sie die Mahnung wegen Verzugs der Gehaltszahlung auf jeden Fall schriftlich!! Da kann sich hinterher keiner erinnern und die Ausschlussfristen für gegenseitige Ansprüche sind kurz. Da verlieren Sie das Geld ganz schnell und haben umsonst gearbeitet.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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