Resturlaubs tage bei Befristeten Arbeitsvertrag

1. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)
Resturlaubs tage bei Befristeten Arbeitsvertrag

Guten Abend ich habe da mal eine frage..
Laut meinen Arbeitsvertrag habe ich Anspruch auf 2,5 Urlaubstage pro Monat .
Nun war ich jetzt 6 Monate im Betrieb und leider wurde mein Vertrag nicht verlängert.
Jetzt würde ich gerne wissen was mit den Anspruch der Urlaubstage passiert.
Anspruch auf allgemein Urlaubsgeld habe ich nicht aber mit müssen ja die 15 Urlaubstage eigentlich ja sozusagen vergütet werden und ja wie ?
Leider hat mir bisher noch niemand in der Firma auf diese frage eine Antwort gegeben

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Ich glaube erst einmal nicht, dass in deinem Arbeitsvertrag tatsächlich und wörtlich steht, dass du einen Anspruch von 2,5 Tagen Urlaub pro Monat hast. Vielmehr wird dort ein Jahresurlaubsanspruch stehen, aus dem sich das dann errechnet. Aber egal. Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht dir für die Urlaubstage, die du nicht genommen hast, der Durchschnitt der letzten 13 Wochen zu

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

--- also die Zwöftelung für Beginn-/Ausscheiden unterm Jahr.
Ansonsten siehe #1.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ich glaube erst einmal nicht, dass in deinem Arbeitsvertrag tatsächlich und wörtlich steht, dass du einen Anspruch von 2,5 Tagen Urlaub pro Monat hast. Vielmehr wird dort ein Jahresurlaubsanspruch stehen, aus dem sich das dann errechnet. Aber egal. Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht dir für die Urlaubstage, die du nicht genommen hast, der Durchschnitt der letzten 13 Wochen zu


Ist es möglich diesen selbst zu errechnen ?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.697 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen