Hallo,
Ich habe eine Frage zum Thema Resturlaub vor Mutterschutz.
Ich habe auf Grund von frühzeitigen Beschäftigungsverbot noch 12 Tage Resturlaub aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor muttschutz. Ab Sommer würde ich gerne wieder für ca. 15 Stunden die Woche verteilt auf 2 Tage arbeiten.
Da ich mich in einem gleitzeitsystem befinde habe ich als Vollzeitbeschäftigte pro Urlaubstag 7,5 Stunden gutgeschrieben bekommen.
Als Teilzeitkraft werde ich nur noch 3 Stunden pro Urlaubstag erhalten.
Nun zu meiner Frage: Wir der Urlaub auf stundenbasis gerechnet oder zählen wirklich nur die Anzahl der Urlaubstage? Mein Arbeitgeber ist bereit mir 12 Tage Resturlaub zu geben aber dann wären das ja nur 3 Stunden pro Tag und erworben habe ich diesen ja mit 7,5 Stunden pro Tag.
Da ja laut Gesetzgebung kein Nachteil für Teilzeitbeschäftigte entstehen soll müsste meiner Meinung nach der Urlaub wie folgt gerechnet werden.
12x7,5= 90 Stunden
90:3 =30 Tage Resturlaub
Stimmt das? Und wenn ja gibt es da eine gesetzliche Grundlage oder Urteile zu?
Vielen Dank für die Hilfe
Resturlaub vor Mutterschutz - Wechsel in Teilzeit
27. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 27. März 2017 | 03:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub vor Mutterschutz - Wechsel in Teilzeit
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#1
Antwort vom 27. März 2017 | 06:24
Von
Status: Weiser (17355 Beiträge, 6464x hilfreich)
Beim Urlaub geht es tatsächlich nur um Urlaubstage. Es ist vollkommen egal ob du eine Stunde am Tag arbeitest oder 8, ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag. Das Ziel des Bundesurlaubsgesetzes ist sicherzustellen, dass jeder Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Erholungsurlaub erhält.
#2
Antwort vom 27. März 2017 | 08:20
Von
Status: Schüler (376 Beiträge, 95x hilfreich)
ich sehe da auch keine Benachteiligung. Vor der Teilzeit waren es 12 Tage Urlaub, in der Teilzeit sind es auch 12 Tage Urlaub.
LG
Ally
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