Resturlaub nach Beschäftigungsverbot-Krank-Kündigung

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Maya_Sun
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Resturlaub nach Beschäftigungsverbot-Krank-Kündigung

Hallo Zusammen!
Folgende Situation: Ich habe zum 30.04. 2018 meine Arbeitsstelle gekündigt, da ich eine Umschulungsmaßnahme begonnen habe. (Darf nicht mehr in meinem gelernten Beruf arbeiten)
Ich bekam im April nochmal „normales" Gehalt. Im Mai wurden mir 19 Tage Urlaub ausbezahlt. Laut Personalabteilung wäre es damit erledigt. Meine Frage ist nun, was ist mit dem Urlaub den ich während der Schwangerschaft 2013 aufgrund eines Beschäftigungsverbotes nicht nehmen konnte? Ich wollte den nach der Reha nehmen, wurde aber abgelehnt, da ich erst wieder arbeiten müsse.
Dann der Urlaub während 2016 und dem Beschäftigungsverbot 2016-17. Verfällt der?

2013 Schwangerschaft ab Mai Beschäftigungsverbot . Geburt Oktober. Danach 2 Jahre Elternzeit beantragt. (offene Urlaubstage: 32)
2014 Nov. Teilzeitarbeit (offene Urlaubstage: 9)
2015 seit Oktober krank arbeitsunfähig (OP. Während Genesungszeit Feststellung eines Bandscheibenvorfalls)
2016 ab Mai keine Elternzeit; wieder auf 100%. Aber weiter krank mit Reha.
Im September 2016 eigentlich wieder arbeiten, aber schwanger vom Krankenstand nahtlos ins Beschäftigungsverbot gewechselt. (offene Urlaubstage: 32)
2017 April Geburt Sohn. Zwei Jahre Erziehungszeit
2018 Kündigung zum Ende April
Wäre lieb, wenn mir da einer von Ihnen helfen könnte.

Danke im Voraus
Maya

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