Hallo Leute,
leider bin ich mit der SuFu nicht weitergekommen.
Mal angenommen:
Ein AN konnte seinen Jahresurlaub nicht nehmen und scheidet nun aus dem Unternehmen aus.
Es wurde eine schriftliche Vereinbarung getroffen, dass dem AN Anschaffungen im Wert des Resturlaubs überlassen/angeschafft werden.
Einige Monate später fällt dem AG auf, dass dies so wohl nicht ganz legal gewesen wäre und will nun von dieser Vereinbarung nichts mehr wissen und den Resturlaub ganz normal versteuern und vom AN die Differenz die nun vom brutto zum netto entsteht, einfordern.
Der AG meint in Treu und Glauben gehandelt zu haben, der AN ebenso, außerdem hätte dieser ohne diese Vereinbarung die Anschaffungen überhaupt nicht getätigt.
Habt ihr eine Idee, wie man die Kuh vom Eis bekommt?
Gruß Thome
Resturlaub gegen Anschaffungen
6. Juni 2018
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Frage vom 6. Juni 2018 | 23:52
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub gegen Anschaffungen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 7. Juni 2018 | 07:26
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
Was da nun vereinbart wurde und wohl auch passiert ist:
der AG hat dem AN den Resturlaub ausgezahlt, allerdings nicht in bar, sondern eben in "Naturalien". Der Gegenwert dieser Gegenstände sind selbstverständlich ganz normal zu versteuern; da der AG das logischerweise nicht direkt von der Auszahlung abziehen kann ("43% dieser Stereoanlage habe ich an das Finanzamt geliefert"), wird diese Steuer in bar vom AN zu bezahlen sein - wie auch sonst?!
#2
Antwort vom 7. Juni 2018 | 07:50
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
Als AN würde ich hier in meinen Vertrag schauen, ob eine Ausschlussfrist vereinbart ist und die schon greift. 'Einige Monate später' könnte lang genug sein, um alle Ansprüche abzuwehren.
Und jetzt?
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