Hallo zusammen! Vielleicht kann mir jemand helfen.
Jemand ist derzeit bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und arbeitet bei einem großen Automobilhersteller. Das Arbeitsverhältnis besteht seit dem 01.06.2007.
Der Arbeitnehmer hat fristgerecht zum 30.09.08 gekündigt.
Der Arbeitgeber (die Zeitarbeitsfirma) sagt nun, dass der Arbeitnehmer keinen Urlaubsanspruch mehr habe. Normalerweise hätte er noch 5 Tage Urlaub dieses Jahr zur Verfügung. Verfällt dieser Urlaub oder hat er das Recht seinen kompletten Jahresurlaub aufzubrauchen?
Meiner Meinung nach könnte er den Urlaub aufbrauchen, da das laufende Jahr älter als 6Monate ist. Kann mir das evtl. jemand bestätigen?
Leider kann ich den §13BUrlG nicht richtig interpretieren. Ich denke, dass das die Lösung wäre.
Laut meinem bisherigen Kenntnisstand, kann es sein, dass im Tarifvertrag der Zeitarbeitsfirma es so geregelt ist, dass der Jahresurlaub anteilig vergeben wird. Laut Gesetz steht einem nach dem 30.06. aber der ganze Jahresurlaub zu. Und wenn ich nun diesen § richtig verstehe, steht das Gesetz über dem Tarifvertrag. Ist das so richtig? Hat der Arbeitnehmer nun noch den vollen Urlaubsanspruch?
Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte!
-- Editiert von Goldi03421 am 07.09.2008 11:08:19
Resturlaub - Verfällt dieser Urlaub oder kann man kompletten Jahresurlaub aufbrauchen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein Gesetz steht nur über einem Tarifvertrag, wenn das Gesetz nicht ausdrücklich Regelungen im Tarifvertrag erlaubt, was im Arbeitsrecht recht üblich ist.
Es wäre dann nun einmal Einsicht in den geltenden Tarifvertrag zu nehmen.
Wo nun die Firma behauptet, dass der TV was anderes vorsieht, wird sie bestimmt auch den passenden TV benennen und Dir Einsicht gewähren können.
Also der Tarifvertrag um den es sich hierbei handelt ist der BZA/DGB-Tarifvertrag.
Leider werde ich noch immer nicht schlauer aus der Situation.
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kann keiner mehr was zu dem Thema sagen?
Hallo Goldi,
da hatte wohl keiner so recht Lust für dich den Tarifvertrag rauszusuchen… Hättest du das gemacht und die relevanten Stelen gepostet, dann hättest du sicher schon Antworten.
Ich war also mal so frei und habe mir den Tarifvertrag rausgesucht.
Da steht unter § 11 Abs.3 folgendes:
Im Ein- und Austrittsjahr hat der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber Anspruch auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs, als er volle Monate bei ihm beschäftigt war.
Link: http://www.fh-ludwigshafen.de/beissner/lehre/BZA_tarifvertragsbroschuere.pdf
Das heißt: dein Jahresurlaub geteilt durch 12 mal 9 = Anzahl der Urlaubstage, die dir für dieses Jahr zustehen.
Und der Tarifvertrag geht hier im Übrigen vor.
Das Gesetz steht in diesem Punkt nicht über dem Tarifvertrag.
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