Resturlaub gewähren oder kann er ihn streichen weil sie so lange krank war?

21. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Benjamin1987
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 30x hilfreich)
Resturlaub gewähren oder kann er ihn streichen weil sie so lange krank war?

Meine Freundin war seit August 2007 bis jetzt krank geschrieben. 2007 konnte sie keinen Urlaub nehmen, hat also noch alle ihre Urlaubstage. Muss der AG den Resturlaub 2007 bis März 2008
gewähren oder kann er ihn streichen weil sie so lange krank war?

mfg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Warum konnte sie keinen Urlaub vorher nehmen 2007?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Der AG muss den Resturlaub im ersten Quartal gewähren. Erst, wenn das auch krankheitsbedingt nicht möglich ist, dann verfällt er.

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