Resturlaub Minusstunden - Was ist erlaubt?

19. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
go495777-43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub Minusstunden - Was ist erlaubt?

Hallo ihr Lieben....

Ich bin neu hier und habe folgendes Problem was mir auf der Seele brennt.....

Ich beende mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.08. Und beginne ab dem 01.09. Meine neue Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber.

Ich habe Anspruch auf gesetzliche 20 Urlaubstage von denen ich bereits 10.5 genommen habe. Laut Vertrag habe ich Anspruch auf 28 Urlaubstage im Jahr.
Da ich in der zweiten Arbeitjahrhälfte kündige habe ich Anspruch auf diese besagten 20 Tage. Nach Abzug meines bereits genommenen Urlaub bleiben theoretisch noch 9.5 Tage.
Allerdings hatte ich im Vorjahr angeblich 32 Stunden minus und die wurden mir im März als Urlaub abgezogen. Das ist jetzt erst leider aufgefallen. Ich wusste nichts davon. Das heißt ich habe angeblich 14.5 Urlaubstage genommen.

Ist das so richtig???

Ich habe ein schulpflichtiges Kind und bin alleinerziehend und habe für die benötigten 10 Tage Urlaub wegen Ferien keine Betreuungsmöglichkeit. Mein Kind ist 8 Jahre jung.

Denn laut Arbeitgeber habe ich nur noch 4. 5 Urlaubstage.

An den Minusstunden ist der AG sowie auch ich verantwortlich. Allerdings hatte ich keine Möglichkeit auf Grund von Krankheit die Minusstunden rechtzeitig abzuarbeiten.


Ich bin für jede Antwort dankbar.

Liebe Grüße


-- Editiert von go495777-43 am 19.07.2018 21:45

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9 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Dann schau bitte als erstes in deinen Arbeitsvertrag, ob dort etwas von Ausschlussfristen zu finden ist Punkt; gegebenenfalls musst du auch in einen Tarifvertrag hineinschauen. Dann wäre zu rechnen, wie lange diese angeblichen Minusstunden zurückliegen und ob die Ausschlussfrist greift, dass der Arbeitgeber sie nicht mehr berechnen darf.

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#2
 Von 
go495777-43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Erstmal vielen Dank für die Rückmeldung.

In meinen Vertrag steht nichts von Ausschlussklauseln.
Da das Zeitkonto erst vor 2 Jahren eingeführt wurde.
Einen Tarifvertrag gibt es nicht.
Auch keinen Betriebsrat.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Das wäre freilich die eleganteste Lösung gewesen.
Dann bleibt dir nur,
a) die Berechtigung der Minusstunden zu bestreiten - wenn die durch den AG verursacht sind, könnte Annahmeverzug in Betracht kommen;
b) auf alle Fälle der Verrechnung der angeblichen Minusstunden vom letzten Jahr mit dem heurigen Urlaub widersprechen - das geht einfach nicht, weil Urlaub als Erholungsurlaub bestimmt ist.

Des weiteren: wieso meinst du, nur Anspruch auf 20 Tage Urlaub zu haben, wenn dein vertraglicher Anspruch doch 28 Tage ist? Wenn eine Zwölftelung des den gesetzliche Anspruch übersteigenden U-Anspruchs zugrunde gelegt ist, müsste diese differenzierte Handhabung ausdrücklich im AV oder TV bestimmt sein. Dann kämen zu dem Mindestanspruch noch 5,33 Tage (8/12*8), die du beanspruchen kannst. Auch das solltest du klären und dich nicht mit den Antworten des AG bescheiden.

Und am Rande: Wieso hast du 10 1/2 Tage Urlaub genommen gehabt`? Urlaub bemisst sich eigentlich immer in ganzen Tagen. (Auch wenn das jetzt in der Hauptsache nicht hilft.)

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#4
 Von 
go495777-43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Der Anspruch auf die 20 Tage Urlaub sind die festgesetzten gesetzlichen Ansprüche. Jeder weitere Urlaubstag ist vom AG freiwillige Leistung. Und muss mir nicht gegeben werden, so die Aussage der Perso.

Der halbe Tag Urlaub den ich genommen habe..... 4 Stunden Arbeit und 4 Stunden frei (Urlaub)

Heute in der Perso habe ich erfahren das der Anspruch auf die 9.5 Tage Urlaub rechtens ist und mir auch genehmigt wird.
Die 4 Tage Urlaub die mir mit den angeblichen Minusstunden verrechnet wurden waren eine klare Falschaussage der AL. Denn ich hatte kein minus. Da lag ein Missverständnis vor welches heute bereinigt wurde.

Aber ich freu mich über die 9.5 Tage die ich nun doch bekomme

Liebe Grüße

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Steht das wirklich so im Vertrag, dass die 5 Tage extra Urlaub ausschließlich und immer freiwillige Leistung des Arbeitgebers sein sollen? Kann ich mir nicht vorstellen. Zieht ihr doch bitte an dieser Stelle den Wortlaut aus deinem Vertrag.

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#6
 Von 
go495777-43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wortlaut 1 zu 1....


Frau...... Hat Anspruch auf Urlaub von 28 Urlaubstagen im Kalenderjahr, bezogen auf eine 5 Tage Woche. Urlaubswünsche sind rechtzeitig anzumelden. Auf betriebliche Belange ist Rücksicht zu nehmen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.



Mehr steht da nicht drin.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Wunderbar. Dann hast du den vollen Anspruch auf 28 Tage. Denn der Passus differenziert weder nach Anspruch gem. BUrlG und Extraurlaub lt. Vertrag, noch wird an irgendeiner Stelle gesagt, dass der zusätzliche Urlaub 'freiwillige Leistung' des AG sei, die er nach Gusto auch verweigern könnte.
Lass dich nicht über den Tisch ziehen.

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#8
 Von 
go495777-43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich lasse mich ungern über den Tisch ziehen. Die Firma ist nur so von Grauzonen durchzogen das man da wenig Chancen hat irgendwas anzuleiern. Dazu die Anwälte die richtig heftig gut sind.
Die Firma hat so gesehen alle Narrenfreiheiten die sie haben kann. Solange das Gesetz umgehen werden kann.
Ich muss dazu sagen das ich körperlich und psychisch auf den Bezug der Firma echt fertig bin und mir den Stress nicht antun will..... Vielleicht kann man das verstehen. Ich habe nicht mehr die Kraft gegenzusteuern.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Jetzt fühle ich mich aber glatt ver*******rt. Von dir. Wozu machst du hier ein Fass auf, um dann einfach zu sagen, dass du klein beigibst?
Und das Argument, dass die gute Rechtsanwälte haben? Lesen werden die ja wohl können und wenn es gute Rechtsanwälte sind, würden die der Firma raten, es nicht auf einen Prozess ankommen zu lassen. Und was heißt hier gegensteuern? Du sollst nicht die Firma retten, sondern kannst deine Rechte durchsetzen.

-- Editiert von blaubär+ am 21.07.2018 14:42

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