Resturlaub Auszahlung??

17. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
marspoki
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub Auszahlung??

Hallo,

habe mal eine kurze frage? Ich habe am 9.11.06 meinen AG gekündigt, weil ich eine andere Stelle habe. Hatte noch 10 Tage anteiligen Urlaub. Muß mir der AG den Urlaub auszahlen??? ich denke mal ja oder???


vielen dank schonmal

gruß

marspoki

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Wenn der Urlaub nicht mehr gewährt werden konnte, ist er abzugelten, Ja.

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#2
 Von 
Adaya
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich das weis, kann der Urlaub nur ausgezahlt werden wenn man ihn vor Wirksamkeit der Kündigung nicht mehr nehmen konnte, durch z.B. Krankheit.

Meist hat man eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, da kriegt man den resturlaub auf alle Fälle noch rein...ausser er wurde in dieser Zeit nicht gewährt...da trifft dann wieder das oberste zu

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#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Soweit ich das weis, kann der Urlaub nur ausgezahlt werden wenn man ihn vor Wirksamkeit der Kündigung nicht mehr nehmen konnte, durch z.B. Krankheit.


Oh, gerade bei Krankheit kann es unter Umstaenden ganz schnell dazu kommen, dass der Urlaub verfaellt und somit eben nicht ausgezahlt werden muss.

Gruss
CAM

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#4
 Von 
Adaya
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau deswegen verfällt er nicht :-)

War bei mir so und mein damaliger AG wollte den auch nicht auszahlen...wäre vertraglich so geregelt...aber es gibt einen Passus im Arbeitsgesetz, den Paragraphen wusste ich mal... in dem steht das wenn der Urlaub z.B. durch Krankheit des AN vor dem Ablauf der Kündigung nicht mehr abgegolten werden kann muss er ausgezahlt werden und dies lässt sich vertraglich nicht ausschliessen

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#5
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Adaya, das trifft aber nur zu, wenn der AN rechtzeitig vor Ablauf des Uebertragungszeitraumes wieder arbeitsfaehig wird. Ist er dann hingegen immer noch arbeitsunfaehig, dann verfaellt der Vorjahresurlaub und muss folglich auch nicht mehr ausgezahlt werden.


Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Greendiamond
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
mich würde mal interessieren wie der Betrag den man für seinen Resturlaub bekommt errechnet wird.
Ich habe noch 9 Tage Resturlaub aus dem Jahr 2006, jetzt würde mich interessieren wie hoch die Auszahlung ist( lt meinem Chef soll die Zahlung nächsten Monat kommen, aber wie hoch ist würde er nicht wissen). gibt es da Tagessätze?
Danke für die hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Für jeden Tag Resturlaub wird das Gehalt gezahlt, was Du für einen Tag Arbeit erhalten hättest.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bares gibt es nur, wenn Anspruch "erfüllbar" ist - Endet ein Arbeitsverhältnis, so hat der Arbeitgeber den noch nicht genommenen Erholungsurlaub bar abzugelten. Das setzt aber voraus, dass der Urlaub noch vor Ablauf des Kalenderjahres (oder - bei Übertragung auf das folgende Jahr: vor dem 31.3.) hätte gewährt werden können. Dafür wiederum ist Bedingung, dass der Resturlaub rechtzeitig (= vor dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist) auf das Folgejahr übertragen wurde. (BAG, 9 AZR 619/02 )[/quote)


http://www.wdr.de/radio/wdr2/westzeit/215562.phtml
<hr size=1 noshade>


-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#9
 Von 
Greendiamond
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

okay danke für die Schnelle Antwort.
Auf den ausgezahlten Betrag muss ich natürlich noch Steuern zahlen( eigendlich ziemlich unfair)
Ich bin Steuerklasse 1, mit wieviel Prozent abzüge muss ich denn da rechnen?

gruss Jens

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Wieso ist das unfair, dass Du darauf Steuern zahlen musst?

Die Höhe der Steuer richtet sich nicht nur nach der Steuerklasse, sonder sehr viel mehr nach der Höhe Deines Einkommens.

Ohne detaillierte Informationen kann man daher dazu keine Aussage treffen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Greendiamond
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
ja sicher ist es unfair das man auf den gezahlten betrag steuern zahlen muss, man Arbeitet mehr( ich bekomme festgehalt)und muss dann für die summer noch steuern zahlen.

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