Restgehalt einfordern

16. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
chrissmuc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Restgehalt einfordern

Hallo,
zum Juni 2009 habe ich meinen Job gekündigt. Das letzte Gehalt wurde mir bis heute nicht ausgezahlt. Der ehemalige Chef dort verlangt immer wieder neue Unterlagen.
Ist die Frist, das Geld einzufordern, bereits verstrichen? Oder habe ich jetzt noch die Möglichkeit, an das letzte Gehalt zu kommen?

Vielen Dank und Grüsse!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

///... verlangt immer wieder neue Unterlagen

.... haben diese 'unterlagen' mit deiner forderung zu tun? ansonsten sind deine informationen zu dünn. erstens stellt sich die frage, ob es ausschlussfristen für forderungen aus dem av gibt. wenn ja könnte es sein, dass die geplänkel hin und her aufschiebende wirkung haben, die frist also brechen - aber das müsste sich einer eben genau und mit unterlagen anschauen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
chrissmuc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

es wurde eine betr. Altersvorsorge abgeschlossen, die ausfinanziellen Gründen nach 4 Monaten gekündigt wurde. Aber: Es wurde weiterhin der AN-Anteil vom Gehalt abgezogen.
Hierfür brauchte der Chef noch Unterlagen von der Versicherung.
Diese habe ich aber vergessen einzureichen.
Ein Bekannter hat gesagt, wenn ich noch binnen 3 Monaten das letzte Gehalt einfordere, dann muss der Arbeitgeber das Gehalt nicht mehr bezahlen. Stimmt das? Wie lange kann ich das Geld eionfordern?

Vielen Dank!

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

grundsätzlich verjähren nach bgb forderungen nach drei jahren. tarifverträge können ausschlussfristen enthalten - im tvöd z.b. 6 monate. und wenn die zahlung nur durch fehlende, aber auf dem weg befindliche unterlagen behindert ist, läuft auch noch keine frist, da die höhe der zahlung noch gar nicht zu ermitteln war.

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