(Rest-)Urlaub nach Krankheit

21. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
laikaberlin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
(Rest-)Urlaub nach Krankheit

Hallo. Leider hab ich zu meinen Fragen nicht alle Antworten gefunden.
Ich war seit 21.09.15 krankgeschrieben. Arbeite eine 6-Tage-Woche (36 Tage Urlaub/Jahr -- 24 Tage Urlaub vor der Krankheit genommen), 2016 war ich komplett krank, seit 30.03.16 ist bei mir eine Schwerbeschädigung von 50% anerkannt, seit 16.01.17 bin ich im Hamburger Modell, welches zum 04.03.17 ausläuft. Nun höre ich das mein Alt-Urlaub am Stück genommen werden muss. Leider habe ich bisher nicht erfahren wieviele Tage mir aus 2015/2016 zustehen. Es soll auch einen Unterschied beim Anspruch bestehen... Tariflich oder gesetzlicher Urlaub als Grundlage, was ist richtig?
Es wäre schön wenn mir jemand bei der "Berechnung" helfen könnte.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es kann sein, dass trotz der Erkrankung für 2015 gar kein Urlaubsanspruch mehr besteht. Zwar verfällt der gesetzliche Urlaubsanspruch bei dauerhafter Erkrankt erst 15 Monate nach Ende des Urlaubs-/Kalenderjahres (also für Urlaub aus 2015 wäre das der 31.03.2017), aber für die tarifvertraglichen Ansprüche kann anderes gelten. In 2015 wäre der gesetzliche Urlaubsanspruch mit 24 Tagen praktisch erschöpft. Wie mit dem tarifvertraglichen Urlaub zu verfahren ist, kann hier keiner wissen, weil wir die Regelungen aus dem Tarifvertrag nicht kennen.

Auch für 2016 können wir hier nur Aussagen zum gesetzlichen Urlaub treffen, der aber hier zum einen aus dem Urlaub nach BUrlG und dann aus dem Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX besteht. Der Zusatzurlaub ist beträgt bei der Feststellung einer Schwerbehinderung ab dem 30.03.2016 insgesamt 5 Tage (9/12 von 6 Tagen = 4,5 aufgerundet auf 5). Sprich 29 Urlaubstage bestehen für 2016 in jedem Fall noch. Wie es mit dem tariflichen Mehrurlaub aussieht, kann wieder nur der Tarifvertrag verraten.

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