Reisekostenerstattung vom Arbeitgeber - Frist?

10. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
flowerchild
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisekostenerstattung vom Arbeitgeber - Frist?

Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und habe mich gerade hier angemeldet, da ich ein ziemlich dringliches Problem habe, was meine Reisekosten der letzten Monate angeht.

Ich habe Anfang September einen neuen Job angefangen. Ich bin hier im Vertrieb im Aussendienst tätig und habe einen Firmenwagen, für den ich auch die 1% Regel zahle, um ihn privat nutzen zu können. Dadurch habe ich auch Anspruch auf die Erstattung ALLER meiner Spritkosten, sowohl geschäftlich als auch privat.
Eine Tankkarte gibt es in unserer Firma leider nicht, weshalb ich für alle anfallenden Reisekosten immer in Vorleistung gehen muss.
Jetzt habe ich das Problem, dass ich in etwas mehr als 3 Monaten, gerade mal 2 Wochen der Reisekosten zurück bekommen habe. Diese Zalung ist mittllerweile allerdings auch schon über einen Monat her.
Ich zahle zwar immer alles mit meiner privaten Kreditkarte, allerdings wurde diese mittlerweile schon 3 mal von meinem Konto abgebucht, ohne dass bisher irgend etwas von meinem Arbeitgeber zurück kam. Die Aussenstände, die meine Firma derzeit bei mir hat betragen mittlerweile ca. € 1800, was mehr als ein Netto Gehalt ist. Da ich keine Großverdienerin bin, ist das durchaus ein Betrag, der meinem Konto sehr weh tut - und das in der Vorweihnachtszeit.
Meinen Kollegen geht es übrigens ähnlich. Wir sind seit Wochen am reden, dass wir endlich wenigstens einen Teil unseres Geldes zurück haben möchten, jedoch bisher ohne Erfolg. Es wurden schon mehrmals Versprechungen gemacht, dass dann und dann was überwiesen wird, bisher ist nur leider nie etwas auf meinem Konto eingegangen.

Jetzt meine Fragen: gibt es eine Frist, innerhalb der der Arbeitgeber die Reisekosten der Mitarbeiter, für die sie in Vorleistung getreten sind, zurück erstatten muss?
Angenommen unsere Firma wird zum Ende dieses Jahres an einen neuen Eigentümer verkauft (dies wird derzeit gemunkelt), können wir danach unsere Ansprüche immer noch an den jetzigen Arbeitgeber und Eigentümer geltend machen, oder könnte dies problematisch werden?

Ich mache mir mittlerweile wirklich Gedanken um mein Geld, mal abgesehen davon, dass mein eigener Cash Flow durchaus sehr beeinträchtig ist dadurch, was ich eigentlich nicht einsehe, dass ich mich so einschränken muss, nur weil meine Firma nicht in der Lage ist (ob aus finanziellen Gründen oder aus Planlosigkeit, sei mal dahin gestellt)mir mein Geld einigermaßen zeitnah zurück zu erstatten. Seit heute habe ich im übrigen vorerst jegliche Reisetätigkeiten, Kundenbesuche etc eingestellt und mache Homeoffice, um nicht noch mehr in Vorleistung gehen zu müssen. Nächste Woche haben wir allerdings wieder ein Meeting wofür ich wieder reisen muss, wobei ich derzeit noch nciht weiß wovon ich die Tankfüllungen bezahlen soll, die ich da wieder brauchen werde (meine private Kreditkarte nutze ich im Moment nicht mehr, um einen besseren Überblick über mein Konto zu haben)...

Ich bin Ihnen jetzt schon für Tipps und Antworten sehr dankbar!

VG
flowerchild

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

"Seit heute habe ich im übrigen vorerst jegliche Reisetätigkeiten, Kundenbesuche etc eingestellt und mache Homeoffice, um nicht noch mehr in Vorleistung gehen zu müssen."

Das ist der richtige Ansatz, Ihre Kollegen sollten dasselbe machen.

"Nächste Woche haben wir allerdings wieder ein Meeting wofür ich wieder reisen muss,.."
Wenn Sie dem AG umgehend mitteilen, dass Sie an diesem Treffen nur teilnehmen, wenn die Kosten vorher übernommen werden, dann ist das so.

Sie können ja nun ganz einfach Ihrem AG mitteilen, dass die Aussenstände, die Ihre Firma derzeit bei Ihnen hat, mittlerweile ca. € 1800 betragen und Sie erwarten, dass die Summe ausgeglichen wird, bevor Sie weitere Vorausleistungen tätigen.

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>gibt es eine Frist, innerhalb der der Arbeitgeber die Reisekosten der Mitarbeiter, für die sie in Vorleistung getreten sind, zurück erstatten muss? <hr size=1 noshade>


Das kann man pauschal nicht beantworten. Steht hierzu etwas im Arbeitsvertrag? Gibt es allgemeingültige Richtlinien dazu in der Firma, evtl. eine Betriebsvereinbarung?

Wenn ja, muss man erstmal da reingucken. Muss man die Fragen alle mit nein beantworten, dann kann man auf die allgemeinen Grundsätze des BGB zurück greifen. Danach ist eine Froderung im Zweifel sofort zur Zahlung fällig. Wenn Sie also die Reisekostenabrechnung ordnungsgemäß mit allen Belegen eingereicht haben, dann könnten Sie also sofort auf Zahlung bestehen, wenn nicht etwas anderes gilt.

quote:<hr size=1 noshade>Angenommen unsere Firma wird zum Ende dieses Jahres an einen neuen Eigentümer verkauft (dies wird derzeit gemunkelt), können wir danach unsere Ansprüche immer noch an den jetzigen Arbeitgeber und Eigentümer geltend machen, oder könnte dies problematisch werden? <hr size=1 noshade>


Welche Rechtsform hat denn die Firma jetzt? Ist es eine Gesellschaft (GmbH, KG, OHG, AG, etc.)? Oder ein Einzelunternehmen?

Ist es eine Gesellschaft, sollen Gesellschaftsanteile veräußert werden oder soll ein sog. Assett-Deal stattfinden?

Im 1. Fall, ändert sich an der Person des Arbeitgebers im Prinzip nichts. (Mal ausgenommen der Fall sämtliche Gesellschaftsanteile einer OHG würden in einer Person vereinigt werden.) Im 2. Fall, käme es darauf an, ob ein sog. Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt.

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#3
 Von 
flowerchild
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,
danke erst mal für die Antworten!
Ich habe gerade einen Anruf von der Geschäftsführung bekommen, dass ich mir zumindest einen Großteil des Geldes aus der Kasse eines unserer Betriebe nehmen darf! Somit ist mir erst mal geholfen - bis zum nächste mal...

Die Firma ist eine GmbH, wobei soweit ich weiß einzelne Betriebe ebenfalls eigene GmbHs sind.

Viele Grüße

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