Reisekosten Abrechnung

16. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
HappyGina
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisekosten Abrechnung

Hallo, hab da mal eine Frage. Mein Mann ist öfter beruflich unterwegs. Wenn er in Hotels übernachtet muss auf der Rechnung explizit stehen OHNE FRÜHSTÜCK, sonst bekommt er pauschal 4,50 Euro abgezogen. Wie ist das wenn er privat wo übernachtet??? Ist es da auch erlaubt diese 4,50 Euro abzuziehen? Da bekommt er ja nur pauschal 20 Euronen... Kennt sich da jemand von euch aus??

Gruß Steffi

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Bei uns (Tochter eines großen Konzerns) ist es genauso. Für das Frühstück werden 4,50 EUR abgezogen. Bei unserer Muttergesellschaft sogar 12 EUR. Da frühstückt keiner.....

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HappyGina
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

auch wenn wo privat übernachtet wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. das ist meines wissens eine finanzamtsvorschrift. von wegen ersparnis privater aufwändungen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ja,
ist eine steuerliche Sache, denn Kosten fürs Frühstück hätte man zuhause auch. Bei der Pauschale für die Übernachtung bei Bekannten (oder der Geliebten :neck: ) dürfte diese 4,50 nicht anfallen.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HappyGina
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn er privat wo übernachtet hat war das immer bei seiner schwiegermutter.... also dürfte das da nich abgezogen werden, oder? gibts da irgendwo nen paragraphen?

gruß steffi

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Beim Hotel ergibt sich das Problem doch aus dem Satz:

Übernachtung mit(!) Frühstück xxxEUR

Entweder übernachtet man und bezahlt dafür, dann wird das Frühstück abgezogen. Wenn man nichts bezahlt, dann hat man auch keinen Vorteil.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.951 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen