Hallo, hab da mal eine Frage. Mein Mann ist öfter beruflich unterwegs. Wenn er in Hotels übernachtet muss auf der Rechnung explizit stehen OHNE FRÜHSTÜCK, sonst bekommt er pauschal 4,50 Euro abgezogen. Wie ist das wenn er privat wo übernachtet??? Ist es da auch erlaubt diese 4,50 Euro abzuziehen? Da bekommt er ja nur pauschal 20 Euronen... Kennt sich da jemand von euch aus??
Gruß Steffi
Reisekosten Abrechnung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Bei uns (Tochter eines großen Konzerns) ist es genauso. Für das Frühstück werden 4,50 EUR abgezogen. Bei unserer Muttergesellschaft sogar 12 EUR. Da frühstückt keiner.....
Gruß
Michael
auch wenn wo privat übernachtet wurde?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
.. das ist meines wissens eine finanzamtsvorschrift. von wegen ersparnis privater aufwändungen.
Ja,
ist eine steuerliche Sache, denn Kosten fürs Frühstück hätte man zuhause auch. Bei der Pauschale für die Übernachtung bei Bekannten (oder der Geliebten ) dürfte diese 4,50 nicht anfallen.
Gruß
Michael
wenn er privat wo übernachtet hat war das immer bei seiner schwiegermutter.... also dürfte das da nich abgezogen werden, oder? gibts da irgendwo nen paragraphen?
gruß steffi
Beim Hotel ergibt sich das Problem doch aus dem Satz:
Übernachtung mit(!) Frühstück xxxEUR
Entweder übernachtet man und bezahlt dafür, dann wird das Frühstück abgezogen. Wenn man nichts bezahlt, dann hat man auch keinen Vorteil.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten