Ich habe eine Frage zu folgenden zwei Fällen:
Reise 1: Dienstreise an einem Freitag ins europäische Ausland. Anstatt am Freitag fliegt der AN erst am Sonntag wegen einer privaten Verlängerung über das Wochenende. Da der Flug am Sonntag rund 200€ günstiger ist als noch am Freitag, reicht der AN eine Hotelübernachtung im Anschluss an seinen Arbeitstag mit ein. Der AG ist somit immer noch günstiger weg gekommen. Dieses Vorgehen wurde jedoch nicht abgesprochen.
Kann der AN deswegen abgemahnt oder gar gekündigt werden?
Reise 2: Eine Dienstreise findet über 14 Tage statt, jedoch mit 2 Tagen Leerlaufzeit zwischen 2 beruflichen Veranstaltungen. Muss sich der AN diese zwei Tage als freie Tage eintragen? Oder kann er diese als Arbeitszeit geltend machen, weil er keine Möglichkeit hat diese Tage zu umgehen bzw. sich ein 12h Rückflug nicht lohnen würde. Gearbeitet wurde nachweislich an diesen Tagen, jedoch nicht volle 8h pro Tag.
Danke und viele Grüße!
Reisekosten - Abmahnung, Kündigung
28. Juli 2018
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Frage vom 28. Juli 2018 | 17:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisekosten - Abmahnung, Kündigung
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#1
Antwort vom 28. Juli 2018 | 17:57
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Im ersteren Fall könnte durchaus eine Abmahnung drin sein, wenn der Arbeitnehmer eine Hotelubernachtung anhängen möchte, kann er das tun, aber nicht die Firma ohne Absprache dafür zahlen lassen. Das Argument, daß der Flug dann billiger wurde, zieht meines Erachtens nach nicht, denn der Arbeitnehmer hatte kein Recht, über die Hotelubernachtung zu entscheiden.
Im zweiten Teil meine ich, dass kein Urlaub eingetragen werden muss, denn er hat ja lt Sachverhalt gearbeitet, wenn auch nicht den vollen Tag.
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