Wenn ich als Subunternehmer für ein Reinigungsunternehmen arbeite, wie sieht es dann mit Scheinselbstständigkeit aus?
"Sie haben die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten;"
--- Habe ich schon irgendwie als Reinigungsunternehmen oder? ---
Sie müssen bestimmte Arbeitszeiten einhalten;
--- Bestimmte Arbeitszeiten müssen eingehalten werden, da die Räumlichkeiten (Schulen) nur zu bestimmten Zeiten gereinigt werden können---
Sie haben die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen;
--- Berichte nicht, aber es wird schon hin und wieder geprüft ob richtig gereinigt wurde ---
Sie arbeiten in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten;
--- An von Ihn bestimmten Orten. Ist ja so bei Gebäudereinigung, dass ich in den bestimmten Gebäuden dann reinige ---
Sie haben die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind.
--- Nein. Habe ich nicht. ---
Wie sähe das nun aus? Scheinselbstständig oder nicht?
(Siehe Merkmale einer Scheinselbstständigkeit: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/02_Start_ins_Berufsleben/03_Existenzgruender/05_woran_sie_echte_selbststaendigkeit_erkennen/woran_sie_echte_selbststaendigkeit_erkennen_node.html)
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Reinigungsleistungen und Scheinselbstständigkeit
13. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2015 | 18:40
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 7x hilfreich)
Reinigungsleistungen und Scheinselbstständigkeit
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#1
Antwort vom 13. Januar 2015 | 20:29
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Mir klingt es eher nach einem Angestelltenverhältnis.
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#2
Antwort vom 13. Januar 2015 | 20:36
Von
Status: Praktikant (861 Beiträge, 752x hilfreich)
Guten Abend,
in Ihrem Fall sehe ich ehr ein Werkvertragsverhältnis als eine Scheinselbstständigkeit.
Maßgeblicher Grund für diese Einschätzung ist die fehlende Beschäftigung weiterer Personen, die exakt an den gleichen Orten die gleiche Arbeit verrichten und fest angestellt sind.
Auch bei Werkverträgen kann vorgesehen werden, unter welchen Voraussetzungen die Leistungen zu erbringen sind.
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#3
Antwort vom 13. Januar 2015 | 21:13
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 7x hilfreich)
Wenn ich nicht durch z.B. krankheitsbedingt ausfalle, arbeite nur ich an diesen Orten.
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