Hallo,
ich bin Softwareentwickler und habe mal meinen Arbeitsvertrag nochmal durchgelesen; ich bin bereits seit einiger Zeit in einem Arbeitsverhältnis.
Dort gab es eine Klausel:
Zitat:
Soweit durch die Mitwirkung des Mitarbeiters Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-
oder sonstige Rechte entstehen, so räumt er hieran der Firma XY alle zeitlich, örtlich
und inhaltlich unbegrenzten, frei übertragbaren sowie ausschließlichen Nutzungsrechte
einschließlich der Bearbeitungs- und Weiterentwicklungsrechte ein, die die Firma XY
zur umfassenden Auswertung der daraus entstandenen Werke in allen derzeit bekannten
– und auch zukünftig bekanntwerdenden – Medien benötigt. Vorstehendes gilt ferner für
Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte, die vor Abschluss
dieses Vertrages in Zusammenhang mit einer Tätigkeit für die Firma XY bzw. ein mit
ihr verbundenes Unternehmen entstanden sind. Durch das nach diesem Vertrag zu
zahlende Gehalt ist die Rechteübertragung abgegolten.
Ich habe diese Klausel nicht verstanden und mir geht es hier um das Verständnis:
Mir ist klar, dass ich alles, was ich für die Firma XY während meiner Arbeitszeit erarbeite, deren geistiges Eigentum bleibt.
Jedoch entwickele ich auch Software in meiner Freitzeit und möchte wissen, ob ich auch deren Rechte abtrete?
Und wie sehe das aus, wenn ich nicht mehr für diese Firma XY arbeite?
Thnx und mfg
Tyler